Rechtsprechung
   KG, 20.03.2020 - Verg 7/19   

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https://dejure.org/2020,5519
KG, 20.03.2020 - Verg 7/19 (https://dejure.org/2020,5519)
KG, Entscheidung vom 20.03.2020 - Verg 7/19 (https://dejure.org/2020,5519)
KG, Entscheidung vom 20. März 2020 - Verg 7/19 (https://dejure.org/2020,5519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Europaweite Ausschreibung eines Rahmenvertrages über U-Bahn-Fahrzeuge Präklusion von Rügen Keine Festlegung einer verbindlichen Höchstabnahmemenge bei der Ausschreibung eines Rahmenvertrages Referenz über einen ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Europaweite Ausschreibung eines Rahmenvertrages über U-Bahn-Fahrzeuge Präklusion von Rügen Keine Festlegung einer verbindlichen Höchstabnahmemenge bei der Ausschreibung eines Rahmenvertrages Referenz über einen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rahmenverträge: Auftraggeber muss keine Höchstabnahmemenge angeben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Sofortige Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren über die Bestellung neuer U-Bahn-Züge erfolglos

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)
  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Sofortige Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren über Bestellung neuer U-Bahn-Züge erfolglos

  • juve.de (Kurzinformation)

    Milliardenschwere Vergabe: Stadler darf U-Bahnen an BVG liefern

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Rügepflicht und Rahmenverträge

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht antragsbefugt, präkludiert und ohnehin unbegründet

Sonstiges (4)

  • berlin.de (Terminmitteilung)
  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Vergabenachprüfungsverfahren über die Bestellung neuer U-Bahn-Züge

  • berlin.de (Terminmitteilung)
  • luther-lawfirm.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    BVG darf milliardenschweren U-Bahn Auftrag erteilen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (39)

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - Verg 28/18

    Referenzen beziehen sich nicht auf Projekte, sondern auf Leistungen!

    Auszug aus KG, 20.03.2020 - Verg 7/19
    Der Vergabeverstoß muss dem Bieter sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht erkennbar sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 2018 - VII- Verg 28/18 juris Rn. 24; Dicks in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Auflage 2018, § 160 GWB Rn. 48 m.w.N.).

    ist, der in eine Prognoseentscheidung über die Eignung des Bieters oder Bewerbers mündet, steht der Vergabestelle bei der Beurteilung der Eignung ein Spielraum zu, so dass ihre Entscheidung nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 2018 - VII- Verg 28/18 juris Rn. 36; Gnittke/Hattig in: Müller-Wrede, GWB , 1. Auflage 2016, § 122 Rn. 115; Fehling in: Plünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 122 GWB Rn. 10).

    Die Entscheidung der Vergabestelle über die Eignung kann von den Nachprüfungsinstanzen daher nur daraufhin überprüft werden, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der öffentliche Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben eingehalten hat, ob er den zugrunde gelegten Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat sowie dass er bei seiner Entscheidung keine sachwidrigen Erwägungen angestellt und auch nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat (OLG Naumburg, Beschluss vom 22. September 2014 - 2 Verg 2/13 juris Rn. 21.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 2018 - VII- Verg 28/18 -s juris Rn. 36; Gnittke/Hattig in: Müller-Wrede, GWB , 1. Aufläge 2016, § 122 Rn. 133; Opitz in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Auflage 20175 § 122 GWB Rn. 19).

    Es ist auch nicht so, dass die Eignungskriterien selbst erst nach Ablauf der Frist zur Interessenbekundung erfüllt worden wären, was eine Feststellung der Eignung nicht ermöglichen würde, da die Eignung zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegen muss (vgl. in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 2018 - VII- Verg 28/18 juris Rn. 46).

  • EuGH, 19.12.2018 - C-216/17

    Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - Antitrust und Coopservice -

    Auszug aus KG, 20.03.2020 - Verg 7/19
    Dass dies möglicherweise vergaberechtlich problematisch sein könnte, war für die Antragstellerin auch erkennbar, weil einem durchschnittlich fachkundigen Bieter des vorliegenden Vergabeverfahrens bei üblicher Sorgfalt und üblichen Kenntnissen das Urteil des EuGH vom 18. Dezember 2018 - C-216/17 auf das sich die Antragstellerin für ihre Rüge maßgeblich bezieht, bei Ablauf der Angebotsfrist am 7. März 2019 bekannt gewesen wäre und er erkannt hätte, dass der Vorbehalt der Antragsgegnerin, oberhalb der von ihr angegebenen voraussichtlichen Gesamtabnahmemenge Abrufe aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag vornehmen zu wollen, möglicherweise nicht mit diesem Urteil vereinbar sein könnte.

    Dennoch musste gerade bei nur flüchtiger Kenntnisnahme dieses Urteils und selbst bei bloßer Lektüre redaktioneller Überschriften über dem abgedruckten Urteil (etwa NZBau 2019, 116 : "Unzulässigkeit mengenmäßig unbestimmter Rahmenvereinbarung") für die vergaberechtskundigen Mitarbeiter der von der vorliegenden Ausschreibung angesprochenen Unternehmen klar sein, dass möglicherweise nach diesem Urteil eine Ausschreibung auch im Sektorenbereich auf der Grundlage der Richtlinie 2014/25/EU von dem öffentlichen Auftraggeber bei Ausschreibung eines Rahmenvertrages die verbindliche Angabe einer Höchstabnahmemenge erfordern könnte.

    (4) Schließlich lässt sich auch aus dem Urteil des EuGH vom 19, Dezember 2018 C-216/17 ("Antitrust und Coopservice") nicht herleiten, dass der öffentliche Auftraggeber nach der RL 2014/25/EU eine verbindliche Höchstabnahmemenge bei der Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen anzugeben hätte.

    Wie der Senat ebenfalls bereits ausgeführt hat, ändert auch das Urteil des EuGH vom 19. Dezember 2019 C-216/17 ("Antitrust und Coopservice") hieran nichts (vgl. oben B. I. 3. a)).

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2017 - Verg 9/17

    Zulässigkeit der Vorgabe eines Mindestrabatts bei der Ausschreibung von

    Auszug aus KG, 20.03.2020 - Verg 7/19
    Auch ist bei einer gegebenenfalls wegen des gerügten Vergabeverstoßes erforderlichen Neuausschreibung regelmäßig anzunehmen, dass sich hierdurch wegen der Möglichkeit, ein neues Angebot einzureichen, die Zuschlagschancen verbessern (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZB 8/09 -, juris Rn. 32; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 2017 - VII- Verg 9/17 juris Rn. 47, 54: "zweite Chance"; Horn/Hofmann in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Auflage 2017, § 160 GWB Rn. 35).

    Daran fehlt es, wenn ein Angebot auch bei Korrektur der gerügten Vergaberechtsverletzung keine Chance auf den Zuschlag hat, wenn also eine Verschlechterung der Zuschlagschancen durch den geltend gemachten Vergabeverstoß ausgeschlossen ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. Februar 2010 Verg W 10/09 -, juris Rn. 35; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 2017 VII- Verg 9/17 juris Rn. 51; Senat, Beschluss vom 15. Februar 2002 - Verg 9/17, juris Rn. 22; Horn/Hofmann in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Auflage 2017, § 160 GWB Rn. 34, 39; Reidt in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Auflage 2018, § 160 GWB Rn. 36).

    Maßgeblich ist auf das allgemeine und grundlegende Wissen der beteiligten Bieterkreise abzustellen (OLG Düsseldorf vom 6. September 2017 - VII- Verg 9/17 juris Rn. 64; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 2016 - Verg 6/16 juris Rn. 36; OLG München, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - Verg 5/15 juris Rn. 43; Reidt in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Auflage 2018, § 160 GWB Rn. 58).

    (1) Das OLG Düsseldorf stellt in seinem Beschluss vom 6. September 2017 - VII- Verg 9/17 - juris Rn. 64 - für die Erkennbarkeit wie der Senat ausdrücklich auf "das allgemeine und grundlegende Wissen der beteiligten Bieterkreise" ab (ebenso OLG München, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - Verg 5/15 juris Rn. 43; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 2016 - VII- Verg 6/16 juris Rn. 36).

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus KG, 20.03.2020 - Verg 7/19
    a) Ein Schaden im Sinne von § 160 Abs. 2 S. 2 GWB droht, wenn die Aussichten des Antragstellers auf die Erteilung des Auftrags zumindest verschlechtert worden sein können (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004 - 2 BvR 2248/03 -, juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06 -, juris Rn. 31; Senat, Beschluss vom 15. Februar 2002 - Verg 9/17 juris Rn. 22; Nowak in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 160 GWB Rn. 45).

    Das entspricht dem Zweck der Vorschrift, einem Antragsteller, der auch bei rechtmäßigem Verhalten keine Aussicht auf Berücksichtigung seines Angebotes gehabt hätte, eine gegebenenfalls aufwendige, das Vergabeverfahren verzögernde und im Ergebnis überflüssige Prüfung seiner Rügen zu verwehren (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004 - 2 BvR 2248/03 juris Rn. 28; Hofmann in: Müller-Wrede, GWB , 1. Auflage 2016, § 160 Rn. 29; Summa in: jurisPK-Vergaberecht, 5. Auflage 2016, Stand: 27. März 2020, § 160 GWB Rn. 94).

    Auch wenn an die Darlegung eines drohenden Schadens keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004 - 2 BvR 2248/03 juris Rn. 28), sind doch auch nicht derart geringe Anforderungen zu stellen, dass das Merkmal entgegen der gesetzgeberischen Intention im Ergebnis weitgehend leer liefe.

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus KG, 20.03.2020 - Verg 7/19
    Soweit die Antragstellerin sich auf das Urteil des EuGH vom 28. Januar 2010 - C-406/08 ("Uniplex") -, bezieht, ist dieses nicht einschlägig, weil der EuGH sich dort allein kritisch zu dem Merkmal der Unverzüglichkeit einer Rüge in § 107 Abs. 3 S. 1 GWB a.F. geäußert hat.

    Dementsprechend hat der EuGH es ausdrücklich für vereinbar mit Art, 1 Abs. 1 RL 89/665 erklärt, dass Präklusionsfristen ab einem Zeitpunkt zu laufen beginnen, zu dem der Kläger von dem geltend gemachten Verstoß Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (EuGH, Urteil vom 28. Januar 2010 - C-406/08 ("Uniplex") Rn. 32; Urteil vom 12. März 2015 - C-538/13 Rn. 52).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus KG, 20.03.2020 - Verg 7/19
    Aus dem Missbrauchsverbot folgt, dass der öffentliche Auftraggeber den Bietern zum Auftragsumfang die ihm verfügbaren und von den Bietern für eine tragfähige Kalkulation benötigten Angaben machen muss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - VII- Verg 28/14 -, juris Rn. 149).

    Insoweit begegnet es auch keinen Bedenken, möglicherweise präkludierte Rügen als jedenfalls unbegründet zurückzuweisen, weil sich die Frage der Unzulässigkeit wegen einer Präklusion dann gar nicht erst stellt (Summa in: jurisPK-Vergaberecht, 5. Auflage 2016, Stand: 27. März 2020, § 160 GWB Rn. 212; a.A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 VII- Verg 28/14 juris Rn. 37).

  • EuGH, 12.03.2015 - C-538/13

    eVigilo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

    Auszug aus KG, 20.03.2020 - Verg 7/19
    Dementsprechend hat der EuGH es ausdrücklich für vereinbar mit Art, 1 Abs. 1 RL 89/665 erklärt, dass Präklusionsfristen ab einem Zeitpunkt zu laufen beginnen, zu dem der Kläger von dem geltend gemachten Verstoß Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (EuGH, Urteil vom 28. Januar 2010 - C-406/08 ("Uniplex") Rn. 32; Urteil vom 12. März 2015 - C-538/13 Rn. 52).

    Das stellt die Effektivität der vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren in keiner Weise in Frage und sichert zugleich die Effizienz der Beschaffung durch öffentliche Auftraggeber auch im Interesse der Bieter, die sich im Wettbewerb gegen andere Bieter durchgesetzt haben (vgl. EuGH, Urteil vom 12. März 2015 - C-538/13 Rn. 51).

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2019 - 15 Verg 10/19

    Umweltschadenversicherung - Vergabeverfahren für Leistungen der

    Auszug aus KG, 20.03.2020 - Verg 7/19
    Er kann und darf es nicht ignorieren, wenn sämtliche Eignungskriterien sowie die für den Nachweis aufgestellten Referenzanforderungen erfüllt sind (vgl. Opitz in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Auflage 2017, § 122 GWB Rn. 30; a.A. wohl OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. August 2019 15 Verg 10/19 juris Rn. 39).

    Zur Aufklärung solcher Fehler ist der öffentliche Auftraggeber zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens sogar verpflichtet, zumal es unter anderem Sinn des Vergabeverfahrens ist, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu wählen und ein solches nicht an formalistischen Gesichtspunkten scheitern zu lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. August 2015 - Verg 1/15 juris Rn. 50; OLG München, Beschluss vom 29. Juli 2010 - Verg 9/10 -, juris Rn. 73; jetzt im Bereich der VOB/A wohl im Ergebnis auch BGH, Urteil vom 18. Juni: 2019 - X ZR 86/17 -, juris Rn. 21; a.A. wohl OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. August 2019 - 15 Verg 10/19 -, juris Rn. 39).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus KG, 20.03.2020 - Verg 7/19
    Es reicht nicht aus, wenn beide Entscheidungen durch die übereinstimmende Anwendung eines Rechtssatzes zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 - X ZB 43/02 juris Rn. 12; Damaske in: Müller-Wrede, GWB , 1. Auflage 2016, § 179 Rn. 49).

    Vielmehr muss es sich auch um vergleichbare Sachverhaltskonstellation handeln (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 - X ZB 43/02 juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17 juris Rn. 23; Senat, Beschluss vom 15. April 2002 - KartVerg 3/02 juris Rn. 22, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Januar 2006 - VII- Verg 96/05, juris Rn. 18; OLG Dresden, Beschluss vom 4. Juli 2008 - WVerg 3/08, juris Rn. 50).

  • EuGH, 07.04.2016 - C-324/14

    PARTNER Apelski Dariusz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus KG, 20.03.2020 - Verg 7/19
    Die Zulässigkeit einer Angebotsaufklärung ist, auch wenn sie in den Vergaberichtlinien nicht gesondert geregelt ist, allgemein und insbesondere auch vom EuGH (vgl. nur Urteil vom 11. Mai 2017 - C-131/16 juris Rn. 39) anerkannt, mag der deutsche Gesetzgeber dies auch nur fragmentarisch in § 15 Abs. 5 S. 1 VgV zum Ausdruck gebracht haben (Horn, a.a.O., § 15 VgV Rn. 14), Die Abgrenzung zwischen Aufklärung (§ 15 Abs. 5 S. 1 VgV ) sowie zulässiger Nachforderung (§ 51 Abs. 2 S. 1 SektVO) einerseits und unzulässiger Nachverhandlung (§ 15 Abs. 5 S. 2 VgV , § 51 Abs. 3 S. 1 SektVO) andererseits ist danach vorzunehmen, ob sich die Klärung im Rahmen des abgegebenen Angebotes bewegt - dies ist zulässig oder ob sie auf eine unzulässige Änderung des Angebotes hinauslaufen würde (vgl. EuGH, Urteil vom 7. April 2016 - C-324/14 juris Rn. 63 bis 65; Gnittke/Hattig in; Müller-Wrede, VgV/UVgO, l. Auflage 2018, § 15 VgV Rn. 63).

    Die Antragstellerin, die hierin eine Angebotsänderung sehen möchte, verkennt, dass gerade nach der von ihr selbst zitierten Rechtsprechung der EuGH sowie des OLG Düsseldorf solche Berichtigungen von Umrechnungsfehlern stets zulässig sind, weil hierin denknotwendig nie eine Angebotsänderung liegen kann (vgl. nur EuGH, Urteil vom 7. April 2016 - C-324/14 -, juris Rn. 63).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 4/18

    Vertrag zur Einführung einer cloudbasierten Bibliotheksinfrastruktur für

  • OLG München, 22.10.2015 - Verg 5/15

    Unzulässigkeit der Ausschreibung von Alternativ- oder Wahlpositionen

  • KG, 19.12.2019 - Verg 9/19

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung einer

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16

    Anforderungen an die Ausschreibung der Vergabe von Vertriebsdienstleistungen im

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

  • OLG Naumburg, 22.09.2014 - 2 Verg 2/13

    Leistungsverweigerung - Vergabeverfahren: Wiedereintritt in die Eignungsprüfung

  • KG, 10.12.2002 - KartVerg 16/02

    Nachprüfung einer Vergabeentscheidung

  • OLG Frankfurt, 10.06.2008 - 11 Verg 3/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Positive Kenntnis von einem Vergaberechtsverstoß

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • KG, 07.08.2015 - Verg 1/15

    Vergabeverfahren: Erlaubnis der einheitlichen Vergabe als bieterschützende

  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 8/13

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Vergabekriterien

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - Verg 21/14

    Anforderungen an die Eignung eines Bieters im Rahmen der Ausschreibung von

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2006 - Verg 96/05

    Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer - Bezugsverträge

  • VK Bund, 19.07.2019 - VK 1-39/19

    Erbringung von Unterstützungleistungen

  • EuGH, 11.05.2017 - C-131/16

    Archus und Gama - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

  • KG, 15.04.2002 - KartVerg 3/02

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages ohne vorherigen Rüge

  • OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 151/12

    bodengebundener Rettungsdienst - Schadensersatz wegen fehlerhaften

  • OLG München, 29.07.2010 - Verg 9/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Präklusion einer Rüge der Vermischung von Eignungs-

  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 86/17

    Straßenbauarbeiten - Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes auch ohne

  • EuGH, 04.12.2003 - C-448/01

    EVN und Wienstrom

  • OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08

    Rettungsdienst

  • OLG Jena, 16.09.2013 - 9 Verg 3/13

    Straßenbahnprogramm - Europaweite Ausschreibung: Inhaltliche Abänderung der

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

  • OLG Celle, 16.06.2011 - 13 Verg 3/11

    Ausschluss eines Angebots bei Fehlen von Nachweisen und Erklärungen für eine

  • OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 10/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags des

  • KG, 01.03.2024 - Verg 11/22

    Sofortige Beschwerde im sog. S-Bahn Vergabeverfahren

    aa) Wie der Senat bereits in einem eine vergleichbare Ausschreibung betreffenden Nachprüfungsverfahren zu dem Merkmal der Erkennbarkeit in § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB, das dem in Nr. 2 der Bestimmung entspricht, ausgeführt hat (Senat, Beschluss vom 20. März 2020 - Verg 7/19 -), muss der Vergabeverstoß dem Bieter sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht erkennbar sein, um die Rügeobliegenheit auszulösen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 2018 - Verg 28/18 - Dicks in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 160 GWB Rn. 48 m.w.N.).

    Die Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB besteht nur für Vergabeverstöße, die Gegenstand eines zulässigen und begründeten Nachprüfungsantrags sein können (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 20. März 2020 - Verg 7/19 -).

    Es kann dahinstehen, ob und inwieweit diesen richterrechtlich begründeten Einschränkungen der Rügeobliegenheit aus § 160 Abs. 3 GWB gefolgt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2020 - Verg 7/19 - Senat, Beschluss vom 10. Mai 2022 - Verg 2/21 -), da aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses (Seiten 36 bis 38 der Beschlussabschrift), auf die zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen zu verweisen ist, die jeweiligen Voraussetzungen hierfür vorliegend jedenfalls nicht gegeben sind.

    Allenfalls in solchen Fallgestaltungen - und wenn zudem klar ist, dass auch der Bieter an seiner Beanstandung festzuhalten gedenkt - mag es vertretbar sein, eine Rüge als eine bloße Förmelei anzusehen (Senat, Beschluss vom 20. März 2020 - Verg 7/19 -).

    Ob eine in dieser Weise vergaberechtlich problematische Wertungsmethode bereits in der vergaberechtlichen Rechtsprechung oder Literatur thematisiert worden war, kann zwar zusätzlich für die Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes sprechen (Senat, Beschluss vom 20. März 2020 - Verg 7/19 -), fehlende Thematisierung steht ihr aber keineswegs entgegen (a.A. wohl VK Bund, Beschluss vom 6. November 2023 - VK 1-77/23 -).

    Die dafür erforderliche Beeinträchtigung in ihren Zuschlagschancen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 20. März 2022 - Verg 7/19 -, m.w.N.) ist auch sonst nicht ersichtlich.

    a) Die von der Antragstellerin angeregten Vorlagen kommen durchweg schon deswegen nicht in Betracht, weil die Vorlagefragen nicht entscheidungserheblich sind; dies ist aber sowohl bei Vorlagen nach § 179 Abs. 1 S. 2 GWB Voraussetzung für eine Vorlage an den BGH als auch nach Art. 267 AEUV für eine solche an den EuGH (vgl. im Einzelnen Senat, Beschluss vom 20. März 2020 - Verg 7/19 -, m.w.N.).

    Dies hat der Senat in einem eine vergleichbare Ausschreibung betreffenden Nachprüfungsverfahren, an dem die Antragstellerin ebenfalls beteiligt war, auch bereits eingehend dargelegt und entschieden (Senat, Beschluss vom 20. März 2020 - Verg 7/19 -).

    Eine Vorlage wegen nicht entscheidungserheblicher Rechtsfragen ist, wie bereits ausgeführt (vgl. oben a)), unzulässig und hat dementsprechend zu unterbleiben (Senat, Beschluss vom 20. März 2020 - Verg 7/19 -, m.w.N.).

  • KG, 10.05.2022 - Verg 2/22

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Interimsvergabe für

    Die Voraussetzungen beider Vorschriften (dazu eingehend Senat, Beschluss vom 20. März 2020 - Verg 7/19 -, juris Rn. 191, 204) liegen offenkundig nicht vor.

    Liegen die Voraussetzungen für die Vorlage nicht vor, ist sie nicht nur unzulässig, sondern würde auch die anderen Verfahrensbeteiligten im Hinblick auf den mit diesen Verfahren verbundenen Kosten- und Zeitaufwand in ihrem Recht auf einen effektiven vergaberechtlichen Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG ) beeinträchtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2020 - Verg 7/19 -, juris Rn. 191, 204 m.w.N.).

  • VK Westfalen, 21.02.2024 - VK 3-42/23

    Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung nur mit Schätz-/Höchstmenge!

    Ausgehend von Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz muss die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung sowohl die Angabe der Schätzmenge und/oder des Schätzwerts als auch eine Höchstmenge und/oder einen Höchstwert sowie den Hinweis enthalten, dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juni 2021, C-23/20 und hieran anknüpfend OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Dezember 2022, Verg 3/22; andere Auffassung noch die am Wortlaut des § 21 VgV orientierte Rechtsprechung des KG Berlin, Beschluss vom 20. März 2020, Verg 7/19 und der VK Bund, Beschluss vom 19. Juli 2019, VK 1 - 39/19).

    Ausgehend von Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz muss die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung sowohl die Angabe der Schätzmenge und/oder des Schätzwerts als auch eine Höchstmenge und/oder einen Höchstwert sowie den Hinweis enthalten, dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juni 2021, C-23/20 und hieran anknüpfend OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Dezember 2022, Verg 3/22; andere Auffassung noch die am Wortlaut des § 21 VgV orientierte Rechtsprechung des KG Berlin, Beschluss vom 20. März 2020, Verg 7/19 und der VK Bund, Beschluss vom 19. Juli 2019, VK 1 - 39/19).

  • OLG Naumburg, 01.03.2021 - 7 Verg 1/21

    Mobile Fahrkartenautomaten - Vergabenachprüfungsverfahren: Interessenabwägung bei

    bb) Legt man diesen rechtlichen Maßstab an, so ist einerseits zu berücksichtigen, dass sich die vorliegende Ausschreibung an eine relativ überschaubare Anzahl von hochspezialisierten Unternehmen richtet, welche jeweils einen bedeutenden Anteil an ihrem Gesamtumsatz mit öffentlichen Aufträgen erwirtschaften und wegen der typischerweise hohen Nettoauftragswerte insbesondere regelmäßig an EU-weiten Ausschreibungen teilnehmen (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation zuletzt KG Berlin, Beschluss v. 20.03.2020, Verg 7/19 "U-Bahn-Fahrzeuge").
  • KG, 10.05.2022 - Verg 2/21

    Technische Fachkräfte

    Die Antragstellerin hat den etwaigen Verstoß offenkundig nicht selbst erkannt, und er war auch nicht im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB aus der Auftragsbekanntmachung nach den dafür bestehenden qualifizierten Voraussetzungen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2020 - Verg 7/19 -, juris Rn. 37 m.w.N.) erkennbar, sondern nur bei vertieften vergaberechtlichen Kenntnissen.
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