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   KG, 20.05.1968 - 1 W 1274/68   

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KG, 20.05.1968 - 1 W 1274/68 (https://dejure.org/1968,2706)
KG, Entscheidung vom 20.05.1968 - 1 W 1274/68 (https://dejure.org/1968,2706)
KG, Entscheidung vom 20. Mai 1968 - 1 W 1274/68 (https://dejure.org/1968,2706)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1836
  • DB 1968, 1306
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Schleswig, 16.07.2020 - 2 U 7/19

    Zur den Pflichten des Betreuers bei der Vermögensverwaltung eines vermögenden

    Die Bestimmung begründet keine Pflicht, nicht mündelsichere Kapitalanlagen, die der Betreuer bei Amtsbeginn bereits vorfindet, umzuwandeln (RGZ 137, 320, 323; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. April 2020 - 3 W 37/20 K-, juris; OLG Düsseldorf NJW-RR 2019, 714, bei juris Rn. 15; OLG Hamm, Beschluss vom 7. April 2017 - 15 W 136/17 - juris Rn. 12; KG NJW 1968, 1836; Kroll-Ludwigs, a. a. O., § 1806 Rn. 7; Schulte-Bunert, a. a. O. § 1806 Rn. 4; Staudinger/Veith, a. a. O., § 1806 Rn. 10; Zimmermann in: Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1806 BGB Rn. 6; Fröschle, a. a. O., § 1806 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 3 Wx 8/19

    Ermächtigung des Nachlasspflegers zur Auflösung nicht mündelsicherer

    Zudem sind die Erwägungen des Kammergerichts (NJW 1968, 1836 f) nach wie vor überzeugend, die in § 1807 Abs. 1 BGB angeordnete Anlegung von Mündelgeld beziehe sich gemäß dem dortigen Verweis auf § 1806 BGB nur auf vorgefundenes oder später angefallenes bares Geld des Mündels, nicht auf vorgefundene Kapitalanlagen, und diese Beschränkung sei nach der Entstehungsgeschichte des Gesetzes auch beabsichtigt gewesen; überdies habe im Hinblick auf die Selbständigkeit (hier:) des Nachlasspflegers bei der Führung der Pflegschaft das Gericht Fragen der Zweckmäßigkeit nicht zu beurteilen.
  • OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Umschichtung von

    Es besteht keine generelle Pflicht zur Umschichtung von nicht mündelsicheren Kapitalanlagen (Kammergericht, Beschluss vom 20.05.1968 - 1 W 1274/68 -, NJW 1968, 1836 mit überzeugender Herleitung aus der Entstehungsgeschichte; OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - 15 W 136/17 -, NLPrax 2019, 33, juris-Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2019 - 3 Wx 8/19 -, NJW-RR 2019, 714; Lafontaine , in: jurisPK-BGB, 9. Aufl. (Stand: 15.10.2019), § 1806 Rn. 8 mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73

    Vormund; Versagung; Genehmigung; Vertragspartner; Stellungnahme;

    Denn eine nach § 1803 BGB mögliche Verwaltungsanordnung, die eine von den §§ 1806, 1807 BGB abweichende Anlegung von "Mündelgeld" gestattet hätte, stand bei der hier vereinbarten Rückgewähr der schenkweisen Zuwendung als Darlehen begrifflich ohnehin nicht in Frage (vgl. KG NJW 1968, 1836; Palandt Anm. 1 zu § 1803 BGB).
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