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   KG, 20.05.2005 - 6 U 33/04   

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https://dejure.org/2005,32904
KG, 20.05.2005 - 6 U 33/04 (https://dejure.org/2005,32904)
KG, Entscheidung vom 20.05.2005 - 6 U 33/04 (https://dejure.org/2005,32904)
KG, Entscheidung vom 20. Mai 2005 - 6 U 33/04 (https://dejure.org/2005,32904)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit von nationalem Recht i.R.e. Zustellung von Schriftstücken zur Bewirkung der Rechtshängigkeit; Annahmeverweigerungsrecht bei Zustellung von Schriftstücken ohne Übersetzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 198/94

    Einführung in Bezug genommener Unterlagen in den Rechtsstreit

    Auszug aus KG, 20.05.2005 - 6 U 33/04
    Zwar ist richtig, dass das Gericht bei seiner Entscheidung nur solche Tatsachen verwerten darf, zu denen sich die Beteiligten haben äußern können, und ist weiter nicht zweifelhaft, dass zu den der Gegenseite mitzuteilenden Äußerungen einer Prozesspartei auch solche Äußerungen gehören, die nicht in einem Schriftsatz selbst, sondern in einer Anlage dazu enthalten sind (vgl. BVerfGE 19, 148; BVerfGE 50, 280; vgl. auch BGH WM 1995, 1292, wonach dann, wenn in einem Schriftsatz auf bestimmte Unterlagen Bezug genommen wird, ohne dass diese beigefügt worden sind oder nachgereicht werden, diese nicht - auch nicht durch Bezugnahme im Sinne von § 137 Abs. 3 ZPO - Gegenstand der mündlichen Verhandlung werden).
  • BVerfG, 05.10.1965 - 2 BvR 285/65

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus KG, 20.05.2005 - 6 U 33/04
    Zwar ist richtig, dass das Gericht bei seiner Entscheidung nur solche Tatsachen verwerten darf, zu denen sich die Beteiligten haben äußern können, und ist weiter nicht zweifelhaft, dass zu den der Gegenseite mitzuteilenden Äußerungen einer Prozesspartei auch solche Äußerungen gehören, die nicht in einem Schriftsatz selbst, sondern in einer Anlage dazu enthalten sind (vgl. BVerfGE 19, 148; BVerfGE 50, 280; vgl. auch BGH WM 1995, 1292, wonach dann, wenn in einem Schriftsatz auf bestimmte Unterlagen Bezug genommen wird, ohne dass diese beigefügt worden sind oder nachgereicht werden, diese nicht - auch nicht durch Bezugnahme im Sinne von § 137 Abs. 3 ZPO - Gegenstand der mündlichen Verhandlung werden).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Auszug aus KG, 20.05.2005 - 6 U 33/04
    Zwar ist richtig, dass das Gericht bei seiner Entscheidung nur solche Tatsachen verwerten darf, zu denen sich die Beteiligten haben äußern können, und ist weiter nicht zweifelhaft, dass zu den der Gegenseite mitzuteilenden Äußerungen einer Prozesspartei auch solche Äußerungen gehören, die nicht in einem Schriftsatz selbst, sondern in einer Anlage dazu enthalten sind (vgl. BVerfGE 19, 148; BVerfGE 50, 280; vgl. auch BGH WM 1995, 1292, wonach dann, wenn in einem Schriftsatz auf bestimmte Unterlagen Bezug genommen wird, ohne dass diese beigefügt worden sind oder nachgereicht werden, diese nicht - auch nicht durch Bezugnahme im Sinne von § 137 Abs. 3 ZPO - Gegenstand der mündlichen Verhandlung werden).
  • BGH, 22.02.1978 - VIII ZR 24/77

    Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit eines Gerichts - Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 20.05.2005 - 6 U 33/04
    Es genügt vielmehr "wenn die zugestellte mit der angebrachten Klageschrift im wesentlichen identisch ist, insbesondere sich auf den gleichen Sachverhalt stützt" (BGH NJW 1978, 1058 zur Rechtshängigkeit als Vorfrage für eine Rückwirkung nach §§ 261 b III , 496 III ZPO a.F.; ebenso Roth in Stein/Jonas, a.a.O., § 167 Rn. 15; Zöller/Greger/Stöber, a.a.O., § 167 Rn. 16).
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