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   KG, 20.05.2014 - 1 W 234 + 235/14, 1 W 234/14, 1 W 235/14   

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https://dejure.org/2014,12566
KG, 20.05.2014 - 1 W 234 + 235/14, 1 W 234/14, 1 W 235/14 (https://dejure.org/2014,12566)
KG, Entscheidung vom 20.05.2014 - 1 W 234 + 235/14, 1 W 234/14, 1 W 235/14 (https://dejure.org/2014,12566)
KG, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - 1 W 234 + 235/14, 1 W 234/14, 1 W 235/14 (https://dejure.org/2014,12566)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 BeurkG, § 10 BeurkG, § 29 Abs 1 S 2 GBO, § 12 Abs 1 WoEigG, § 415 Abs 1 ZPO
    Grundbuchverfahrensrecht: Nachweis des Vorliegens einer Ausnahme vom Zustimmungserfordernis bei Veräußerung des Wohnungseigentums an den Ehegatten

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 12; GBO § 29
    Zum Nachweis einer Ausnahme von einem nach § 12 Abs. 1 WEG vereinbarten Zustimmungserfordernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Eheschließung gegenüber dem Grundbuchamt

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Veräußerung an den Ehegatten; Zustimmungserfordernis; Beweiskraft einer Urkunde

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchverfahren - Zustimmungserfordernis bei Veräußerung des Wohnungseigentums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 20; WEG § 12
    Anforderungen an den Nachweis der Eheschließung gegenüber dem Grundbuchamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausnahme vom Zustimmungserfordernis ist durch öffentliche Urkunde zu belegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kaufvertrag ist kein Nachweis für den Familienstand! (IMR 2014, 337)

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1075
  • DNotZ 2014, 698
  • FGPrax 2014, 194
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 22.11.2005 - 4 W 179/05

    Umfang der Prüfungskompetenz des Grundbuchamts bei Eintragung einer Löschung im

    Auszug aus KG, 20.05.2014 - 1 W 234/14
    Die Feststellungen nach § 10 BeurkG, auf die sich die Beweiskraft der Urkunde erstreckt (OLG Celle, NJW-RR 2006, 448, 449; OLG Hamm, VersR 2000, 1219; Armbrüster/ Piegsa, BeurkG und DONot, 6. Aufl., § 10 BeurkG Rn. 10; offen gelassen von BGH, NJW 2011, 778, 779), beziehen sich nur auf die Identität der Beteiligten, nicht aber auf ihren Familienstand.
  • BGH, 14.08.1986 - 4 StR 400/86

    Strafbarkeit des Notars für inhaltlich unrichtige Beurkundung eines

    Auszug aus KG, 20.05.2014 - 1 W 234/14
    Soweit die Beteiligten in dieser Urkunde erklären, sie hätten am ... 1997 geheiratet, erstreckt sich die Beweiskraft der öffentlichen Urkunde gemäß § 415 Abs. 1 ZPO nur darauf, dass die beurkundete Erklärung abgegeben wurde, nicht jedoch auf deren inhaltliche Richtigkeit (vgl. BGH, JZ 1987, 522; NJW 1980, 1000).
  • LG Mainz, 20.11.1998 - 8 T 341/98

    Bindung des Grundbuchamts an die Feststellung des Notars über eine Namensänderung

    Auszug aus KG, 20.05.2014 - 1 W 234/14
    Dabei erstreckt sich die Beweiskraft auch dann nicht auf Rechtsbeziehungen zu anderen Urkundsbeteiligten oder Dritten, wenn diese zur genauen Bezeichnung des Beteiligten angeführt werden (a.A. LG Berlin, NJW 1962, 1353, 1354; LG Mainz, NJW-RR 1999, 1032); soweit sich aus der Entscheidung des Senats KGJ 44, A 208, 212 f. (zur Bezeichnung als Witwe) Abweichendes ergibt, wird daran nicht festgehalten.
  • KG, 28.05.1996 - 1 W 7520/95

    Auflassung aufgrund Scheidungsvereinbarung

    Auszug aus KG, 20.05.2014 - 1 W 234/14
    Es bedarf eines aktuellen Nachweises, weil der Ausnahmetatbestand nach einer Scheidung der Ehe grundsätzlich nicht mehr erfüllt ist (vgl. Senat, NZM 2012, 317; NJW-RR 1997, 78).
  • KG, 01.03.2011 - 1 W 57/11

    Wohnungseigentumsrecht: Erfordernis der Verwalterzustimmung bei Veräußerung an

    Auszug aus KG, 20.05.2014 - 1 W 234/14
    Es bedarf eines aktuellen Nachweises, weil der Ausnahmetatbestand nach einer Scheidung der Ehe grundsätzlich nicht mehr erfüllt ist (vgl. Senat, NZM 2012, 317; NJW-RR 1997, 78).
  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 135/77

    Anspruch auf Handelsvertreterausgleich; Zulässigkeit einer Restitutionsklage;

    Auszug aus KG, 20.05.2014 - 1 W 234/14
    Soweit die Beteiligten in dieser Urkunde erklären, sie hätten am ... 1997 geheiratet, erstreckt sich die Beweiskraft der öffentlichen Urkunde gemäß § 415 Abs. 1 ZPO nur darauf, dass die beurkundete Erklärung abgegeben wurde, nicht jedoch auf deren inhaltliche Richtigkeit (vgl. BGH, JZ 1987, 522; NJW 1980, 1000).
  • OLG Hamm, 01.10.1999 - 20 U 213/98

    Keine Leistung aus Aussteuerversicherung bei Vorlage einer falschen türkischen

    Auszug aus KG, 20.05.2014 - 1 W 234/14
    Die Feststellungen nach § 10 BeurkG, auf die sich die Beweiskraft der Urkunde erstreckt (OLG Celle, NJW-RR 2006, 448, 449; OLG Hamm, VersR 2000, 1219; Armbrüster/ Piegsa, BeurkG und DONot, 6. Aufl., § 10 BeurkG Rn. 10; offen gelassen von BGH, NJW 2011, 778, 779), beziehen sich nur auf die Identität der Beteiligten, nicht aber auf ihren Familienstand.
  • BGH, 29.09.2010 - XII ZR 41/09

    Zivilprozess: Klärung der Existenz einer Prozesspartei

    Auszug aus KG, 20.05.2014 - 1 W 234/14
    Die Feststellungen nach § 10 BeurkG, auf die sich die Beweiskraft der Urkunde erstreckt (OLG Celle, NJW-RR 2006, 448, 449; OLG Hamm, VersR 2000, 1219; Armbrüster/ Piegsa, BeurkG und DONot, 6. Aufl., § 10 BeurkG Rn. 10; offen gelassen von BGH, NJW 2011, 778, 779), beziehen sich nur auf die Identität der Beteiligten, nicht aber auf ihren Familienstand.
  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 295/16

    Prozessführungsbefugnis hinsichtlich Sondereigentum bei Vergemeinschaftung vom

    (1) Nach einer vereinzelt gebliebenen Ansicht kann die Gemeinschaft solche Ansprüche jedenfalls dann an sich ziehen, wenn sämtliche Sondereigentumsrechte von den Störungen, die unterlassen werden sollen, betroffen sind (Ott, ZWE 2015, 125).
  • OLG Hamm, 20.07.2017 - 15 W 283/17

    Anforderungen an den Nachweis des Bestehens der Ehe gegenüber dem Grundbuchamt

    Das Bestehen der Ehe zwischen dem Beteiligten zu 1) und der Beteiligten zu 2) ist daher eine in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO durch eine öffentliche Urkunde nachzuweisende "andere Voraussetzung der Eintragung" (KG Berlin FGPrax 2014, 194).
  • KG, 01.03.2022 - 1 W 471/21

    Grundbuchverfahrensrecht: Zustimmung des Ehegatten bei Veräußerung eines

    Dem steht die Entscheidung des Senats vom 20. Mai 2014 (1 W 234-235/14 - DNotZ 2014, 698) nicht entgegen.
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