Rechtsprechung
KG, 20.05.2014 - 162 Ss 74/14 - 3 Ws (B) 271/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen im Falle der Beweisbedeutsamkeit eines Sachverständigengutachtens; Verkehrssicherheitstechnische Anforderungen an Fahrzeuge mit einem roten Kennzeichen
- Wolters Kluwer
- bussgeldsiegen.de
Verkehrssicherheit eines mit rotem Kennzeichen versehenen Fahrzeugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen im Falle der Beweisbedeutsamkeit eines Sachverständigengutachtens; Verkehrssicherheitstechnische Anforderungen an Fahrzeuge mit einem roten Kennzeichen
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen im Falle der Beweisbedeutsamkeit eines Sachverständigengutachtens
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Zu den Urteilsanforderungen bei Fahrzeugmängeln
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 20.03.2014 - 311 OWi 79/14
- KG, 20.05.2014 - 162 Ss 74/14 - 3 Ws (B) 271/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 92
- NZV 2016, 104
Wird zitiert von ... (6)
- KG, 30.07.2015 - 3 Ws (B) 368/15
Rauschfahrt und ärztlich verordnetes Cannabis
Stützt sich das Tatgericht auf ein Sachverständigengutachten, so sind die Ausführungen des Sachverständigen in einer - wenn auch gerade in Bußgeldsachen nur gedrängt - zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wenigstens insoweit wiederzugeben, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. Senat, VRS 111, 449, 451, sowie Beschlüsse vom 11. Januar 2010 - 3 Ws (B) 730/09 - und vom 20. Mai 2014 - 3 Ws (B) 271/14 -). - VG Gera, 20.04.2016 - 3 E 201/16
Überführungsfahrt - Widerruf der Zuteilung roter Kennzeichen
Dass es nach §§ 16 Abs. 3 FZV, 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StZVO von der Verpflichtung zur Hauptuntersuchung befreit ist, hat nicht zur Folge, dass das Fahrzeug, wenn es im öffentlichen Verkehrsraum betrieben wird, von den sonstigen der Verkehrssicherheit dienenden Vorschriften befreit ist (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 20. Mai 2014 - 3 Ws (B) 271/14, 3 Ws (B) 271/14 - 162 Ss 74/14, 162 Ss 74/14 - 3 Ws (B) 271/14 - zit. nach Juris). - KG, 26.01.2018 - 3 Ws (B) 11/18
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die …
Misst das Tatgericht - wie vorliegend - einem Sachverständigengutachten Beweisbedeutsamkeit bei, so muss es die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch gerade in Bußgeldsachen nur gedrängt) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wenigstens insoweit wiedergeben, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit erforderlich ist (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. Februar 2017 a.a.O.;… 20. September 2016 a.a.O.; 30. Juli 2015 - 3 Ws (B) 368/15 - 20. Mai 2014 - 3 Ws (B) 271/14 - = VRS 111, 449, juris m.w.N.; 13 September 2012 - 3 Ws (B) 512/12 - und 11. Januar 2010 - 3 Ws (B) 730/09 -).
- KG, 13.02.2017 - 3 Ws (B) 23/17
Bußgeldverfahren: Anforderungen an die Darstellung der Urteilsgründe und die …
Misst das Tatgericht - wie vorliegend - einem Sachverständigengutachten Beweisbedeutsamkeit bei, so muss es die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch gerade in Bußgeldsachen nur gedrängt) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wenigstens insoweit wiedergeben, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. Senat VRS 111, 449 m.w.N. sowie Beschlüsse vom 11. Januar 2010 - 3 Ws (B) 730/09 -, 13. September 2012 a.a.O., 20. Mai 2014 - 3 Ws (B) 271/14 -, 30. Juli 2015 - 3 Ws (B) 368/15 - und 20. September 2016 a.a.O.). - VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773
Widerruf roter Händlerkennzeichen
Denn auch wenn § 16 Abs. 1 FZV Fahrten zur Prüfung, also Fahrten zur Prüfung der Fahreigenschaften, Bau- oder Betriebsart (§ 2 Nr. 24 FZV), und zur Probe, also zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs (§ 2 Nr. 23 FZV), zulässt, so müssen auch zu diesem Zweck eingesetzte Fahrzeuge vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein, § 16 Abs. 1 iVm § 31 Abs. 2 StVZO (…Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, § 16 FZV Rn. 2;… MüKo, StVR, § 16 FZV Rn. 33; KG Berlin, B.v. 20.5.2014 - 3 Ws (B) 271/14 - juris Rn. 6;… VG Gera, B.v. 20.4.2016 - 3 E 201/16 Ge - juris Rn. 42). - VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773 - M 23 K 17.4775
Widerruf roter Händlerkennzeichen
Denn auch wenn § 16 Abs. 1 FZV Fahrten zur Prüfung, also Fahrten zur Prüfung der Fahreigenschaften, Bau- oder Betriebsart (§ 2 Nr. 24 FZV), und zur Probe, also zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs (§ 2 Nr. 23 FZV), zulässt, so müssen auch zu diesem Zweck eingesetzte Fahrzeuge vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein, § 16 Abs. 1 iVm § 31 Abs. 2 StVZO (…Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, § 16 FZV Rn. 2;… MüKo, StVR, § 16 FZV Rn. 33; KG Berlin, B.v. 20.5.2014 - 3 Ws (B) 271/14 - juris Rn. 6 ;… VG Gera, B.v. 20.4.2016 - 3 E 201/16 Ge - juris Rn. 42 ).