Rechtsprechung
KG, 20.06.2008 - 9 W 72/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung bei fehlendem "unverzüglichen" Zugangs eines Abdruckverlangens
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 10 Abs. 2 S. 4 PresseG BE (LPG Berlin)
- Judicialis
LPG § 10; ; LPG § 10 Abs. 2 Satz 4; ; BGB § 121 Abs. 2 1 Satz 1; ; ZPO § 167; ; RFStV § 56
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die unverzügliche Geltendmachung eines Gegendarstellungsanspruches
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.06.2008 - 27 O 571/08
- KG, 20.06.2008 - 9 W 72/08
Papierfundstellen
- ZUM 2009, 228
- afp 2009, 61
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamburg, 26.09.2000 - 7 U 73/00
Auszug aus KG, 20.06.2008 - 9 W 72/08
Die Annahme einer Regelfrist von 14 Tagen, innerhalb derer die Zuleitung einer Gegendarstellung stets "unverzüglich" im Sinne des § 10 Absatz 2 Satz 4 LPG sein soll, widerspricht diesen Grundsätzen und ist mit dem Gesetzeswortlaut nicht vereinbar (a. A. OLG Dresden ZUM-RD 2007, 117; OLG Stuttgart AfP 2006, 252; OLG Hamburg NJW-RR 2001, 186).Soweit beispielsweise das OLG Hamburg (NJW-RR 2001, 186) die Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 2000, 2282) zur Auslegung des Begriffs "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO als in der Praxis brauchbare Richtschnur heranziehen will, überzeugt dies deshalb nicht, weil eine demnächstige Zustellung unverzügliches Handeln nicht voraussetzt, sondern durchaus eine vom Zustellungsbetreiber verursachte Verzögerung hinnimmt.
- BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99
Demnächst erfolgte Zustellung
Auszug aus KG, 20.06.2008 - 9 W 72/08
Soweit beispielsweise das OLG Hamburg (NJW-RR 2001, 186) die Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 2000, 2282) zur Auslegung des Begriffs "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO als in der Praxis brauchbare Richtschnur heranziehen will, überzeugt dies deshalb nicht, weil eine demnächstige Zustellung unverzügliches Handeln nicht voraussetzt, sondern durchaus eine vom Zustellungsbetreiber verursachte Verzögerung hinnimmt. - KG, 30.10.1992 - 9 U 5580/92
Auszug aus KG, 20.06.2008 - 9 W 72/08
Dabei ist aber Beschleunigung geboten, weil das gesamte Gegendarstellungsrecht vom Aktualitätsinteresse geprägt wird (Senat AfP 1993, 749). - OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05
Anspruch auf Verbreitung einer modifizierten Gegendarstellung im Südwestrundfunk: …
Auszug aus KG, 20.06.2008 - 9 W 72/08
Die Annahme einer Regelfrist von 14 Tagen, innerhalb derer die Zuleitung einer Gegendarstellung stets "unverzüglich" im Sinne des § 10 Absatz 2 Satz 4 LPG sein soll, widerspricht diesen Grundsätzen und ist mit dem Gesetzeswortlaut nicht vereinbar (a. A. OLG Dresden ZUM-RD 2007, 117; OLG Stuttgart AfP 2006, 252; OLG Hamburg NJW-RR 2001, 186). - OLG Dresden, 26.10.2006 - 4 U 1541/06
Auszug aus KG, 20.06.2008 - 9 W 72/08
Die Annahme einer Regelfrist von 14 Tagen, innerhalb derer die Zuleitung einer Gegendarstellung stets "unverzüglich" im Sinne des § 10 Absatz 2 Satz 4 LPG sein soll, widerspricht diesen Grundsätzen und ist mit dem Gesetzeswortlaut nicht vereinbar (a. A. OLG Dresden ZUM-RD 2007, 117; OLG Stuttgart AfP 2006, 252; OLG Hamburg NJW-RR 2001, 186).
- LG Berlin, 11.05.2010 - 27 O 332/10 Ob der Betroffene unverzüglich gehandelt hat, ist hiernach unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls ohne Bindung an starre Fristen zu entscheiden (Kammergericht, Beschluss vom 20.06.2008, 9 W 72/08 ).