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   KG, 20.06.2008 - 9 W 72/08   

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https://dejure.org/2008,9701
KG, 20.06.2008 - 9 W 72/08 (https://dejure.org/2008,9701)
KG, Entscheidung vom 20.06.2008 - 9 W 72/08 (https://dejure.org/2008,9701)
KG, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - 9 W 72/08 (https://dejure.org/2008,9701)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung bei fehlendem "unverzüglichen" Zugangs eines Abdruckverlangens

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 10 Abs. 2 S. 4 PresseG BE (LPG Berlin)

  • Judicialis

    LPG § 10; ; LPG § 10 Abs. 2 Satz 4; ; BGB § 121 Abs. 2 1 Satz 1; ; ZPO § 167; ; RFStV § 56

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die unverzügliche Geltendmachung eines Gegendarstellungsanspruches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2009, 228
  • afp 2009, 61
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 26.09.2000 - 7 U 73/00
    Auszug aus KG, 20.06.2008 - 9 W 72/08
    Die Annahme einer Regelfrist von 14 Tagen, innerhalb derer die Zuleitung einer Gegendarstellung stets "unverzüglich" im Sinne des § 10 Absatz 2 Satz 4 LPG sein soll, widerspricht diesen Grundsätzen und ist mit dem Gesetzeswortlaut nicht vereinbar (a. A. OLG Dresden ZUM-RD 2007, 117; OLG Stuttgart AfP 2006, 252; OLG Hamburg NJW-RR 2001, 186).

    Soweit beispielsweise das OLG Hamburg (NJW-RR 2001, 186) die Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 2000, 2282) zur Auslegung des Begriffs "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO als in der Praxis brauchbare Richtschnur heranziehen will, überzeugt dies deshalb nicht, weil eine demnächstige Zustellung unverzügliches Handeln nicht voraussetzt, sondern durchaus eine vom Zustellungsbetreiber verursachte Verzögerung hinnimmt.

  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99

    Demnächst erfolgte Zustellung

    Auszug aus KG, 20.06.2008 - 9 W 72/08
    Soweit beispielsweise das OLG Hamburg (NJW-RR 2001, 186) die Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 2000, 2282) zur Auslegung des Begriffs "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO als in der Praxis brauchbare Richtschnur heranziehen will, überzeugt dies deshalb nicht, weil eine demnächstige Zustellung unverzügliches Handeln nicht voraussetzt, sondern durchaus eine vom Zustellungsbetreiber verursachte Verzögerung hinnimmt.
  • KG, 30.10.1992 - 9 U 5580/92
    Auszug aus KG, 20.06.2008 - 9 W 72/08
    Dabei ist aber Beschleunigung geboten, weil das gesamte Gegendarstellungsrecht vom Aktualitätsinteresse geprägt wird (Senat AfP 1993, 749).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05

    Anspruch auf Verbreitung einer modifizierten Gegendarstellung im Südwestrundfunk:

    Auszug aus KG, 20.06.2008 - 9 W 72/08
    Die Annahme einer Regelfrist von 14 Tagen, innerhalb derer die Zuleitung einer Gegendarstellung stets "unverzüglich" im Sinne des § 10 Absatz 2 Satz 4 LPG sein soll, widerspricht diesen Grundsätzen und ist mit dem Gesetzeswortlaut nicht vereinbar (a. A. OLG Dresden ZUM-RD 2007, 117; OLG Stuttgart AfP 2006, 252; OLG Hamburg NJW-RR 2001, 186).
  • OLG Dresden, 26.10.2006 - 4 U 1541/06
    Auszug aus KG, 20.06.2008 - 9 W 72/08
    Die Annahme einer Regelfrist von 14 Tagen, innerhalb derer die Zuleitung einer Gegendarstellung stets "unverzüglich" im Sinne des § 10 Absatz 2 Satz 4 LPG sein soll, widerspricht diesen Grundsätzen und ist mit dem Gesetzeswortlaut nicht vereinbar (a. A. OLG Dresden ZUM-RD 2007, 117; OLG Stuttgart AfP 2006, 252; OLG Hamburg NJW-RR 2001, 186).
  • LG Berlin, 11.05.2010 - 27 O 332/10
    Ob der Betroffene unverzüglich gehandelt hat, ist hiernach unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls ohne Bindung an starre Fristen zu entscheiden (Kammergericht, Beschluss vom 20.06.2008, 9 W 72/08 ).
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