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   KG, 20.06.2011 - 10 U 170/10   

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https://dejure.org/2011,16291
KG, 20.06.2011 - 10 U 170/10 (https://dejure.org/2011,16291)
KG, Entscheidung vom 20.06.2011 - 10 U 170/10 (https://dejure.org/2011,16291)
KG, Entscheidung vom 20. Juni 2011 - 10 U 170/10 (https://dejure.org/2011,16291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bezeichnung eines Doping-Gutachten als "bezahltes Gutachten” ist äußerungsrechtlich zulässig - auch wenn mangelnde Neutralität unterstellt wird

  • openjur.de

    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; Artt. 5 Abs. 1, 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
    Zur zulässigen Kritik an einem medizinischen Gutachten; Bezeichnung als "bezahltes Gutachten"

  • buskeismus.de PDF

    Claudia Pechstein ./. Grit Hartmann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Aussage "bezahltes Gutachten" ist zulässig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung eines privaten Gutachtens als "bezahltes Gutachten" zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Aussage bezahltes Gutachten von Blog-Journalistin durch Meinungsfreiheit gedeckt

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    "Bezahltes Gutachten” - (Pech-)Stein des Anstoßes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 839
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 26.10.2010 - 27 O 577/10

    Kein Rechtsverstoß der Presse bei Bericht über bezahltes Doping-Gutachten

    Auszug aus KG, 20.06.2011 - 10 U 170/10
    27 O 577/10 Landgericht Berlin.

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. Oktober 2010 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 577/10 - wird auf ihre Kosten zum zurückgewiesen Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 219/06

    Anspruch der zur ARD gehörenden Rundfunkanstalten auf Unterlasung von Äußerungen

    Auszug aus KG, 20.06.2011 - 10 U 170/10
    Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt, dass sich die Äußerung der Beklagten in dem Blog als Zusammenspiel von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen darstellt und hierbei in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt wird, in einem solchen .Fall fällt die Äußerung insgesamt in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG, wobei nicht ausschlaggebend ist, ob der mit dem Unterlassungsantrag abgetrennte Teil der Äußerung ausschließlich Behauptungen tatsächlicher Art enthält (vgl. BGH. NJW 2009, 915).
  • BGH, 18.10.1977 - VI ZR 171/76

    Haftung des Sachverständigen bei Weitergabe eines fehlerhaften Gutachtens

    Auszug aus KG, 20.06.2011 - 10 U 170/10
    Schlussfolgerungen eines Sachverständigen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Meinungsäußerungen einzuordnen (BGH, NJW 1978, 751; BGH,'NJW.2003.. 1308).
  • OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18

    Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit

    Denn der durchschnittliche Empfänger geht von einer durch besondere Sachkunde geprägten Wertung aus, die zwar richtig oder falsch, nicht aber wahr oder unwahr sein kann (KG Berlin, Urteil vom 20.06.2011 - 10 U 170/10, Rn. 13).
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