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   KG, 20.07.1998 - (3) 1 Ss 38/98 (39/98)   

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https://dejure.org/1998,23438
KG, 20.07.1998 - (3) 1 Ss 38/98 (39/98) (https://dejure.org/1998,23438)
KG, Entscheidung vom 20.07.1998 - (3) 1 Ss 38/98 (39/98) (https://dejure.org/1998,23438)
KG, Entscheidung vom 20. Juli 1998 - (3) 1 Ss 38/98 (39/98) (https://dejure.org/1998,23438)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Bremen, 28.08.1995 - Ss 120/94

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Dienstflucht; Verhängung einer

    Auszug aus KG, 20.07.1998 - 1 Ss 38/98
    Somit führt das "Wohlwollensgebot" bei der vorliegenden Fallkonstellation dazu, daß die Verhängung einer Geldstrafe nicht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Bremen StV 1996, 378, 381; BayObLG NJW 1992, 191).
  • BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 39/91
    Auszug aus KG, 20.07.1998 - 1 Ss 38/98
    Somit führt das "Wohlwollensgebot" bei der vorliegenden Fallkonstellation dazu, daß die Verhängung einer Geldstrafe nicht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Bremen StV 1996, 378, 381; BayObLG NJW 1992, 191).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus KG, 20.07.1998 - 1 Ss 38/98
    Mit der Revision kann die Strafzumessung erfolgreich nur angegriffen werden, wenn die dazu vom Tatrichter angestellten Erwägungen in sich fehlerhaft sind, rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht lassen oder wenn die verhängte Strafe nicht mehr innerhalb des Rahmens liegt, in dem sie noch als gerecht anerkannt werden kann (vgl. BGHSt 29, 319,-320; 17, 35, 36; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl., § 337 Rdn. 34 m. w. N.).
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus KG, 20.07.1998 - 1 Ss 38/98
    Das Landgericht hat mit den ihm zu Gebote stehenden Erkenntnismitteln rechtsfehlerfrei geprüft, ob das, was der Angeklagte als Gewissensentscheidung kundgegeben hat, wirklich den Charakter eines unabdingbaren, den Ernst eines die ganze Persönlichkeit ergreifenden sittlichen Gebotes trägt (vgl. BVerfGE 12, 45, 55).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus KG, 20.07.1998 - 1 Ss 38/98
    Mit der Revision kann die Strafzumessung erfolgreich nur angegriffen werden, wenn die dazu vom Tatrichter angestellten Erwägungen in sich fehlerhaft sind, rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht lassen oder wenn die verhängte Strafe nicht mehr innerhalb des Rahmens liegt, in dem sie noch als gerecht anerkannt werden kann (vgl. BGHSt 29, 319,-320; 17, 35, 36; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl., § 337 Rdn. 34 m. w. N.).
  • BVerfG, 30.06.1988 - 2 BvR 701/86

    Totalverweigerung I

    Auszug aus KG, 20.07.1998 - 1 Ss 38/98
    Dieser Haltung liegt eine ein- für allemal getroffene Gewissensentscheidung zugrunde, die als unabdingbares religiöses Gebot aufgefaßt wird und für den Betroffenen als innerer Zwang absolut verbindlich ist (vgl. BVerfG NJW 1989, 1211; BayObLG NStZ-RR 1996, 349).
  • BayObLG, 09.06.1989 - RReg. 2 St 133/89

    Verkehrsblockade; Nötigung; Demonstration; Kernenergie; Zuschauerzahl; Gefahr;

    Auszug aus KG, 20.07.1998 - 1 Ss 38/98
    Die Auslegung des Begriffs der Verteidigung der Rechtsordnung in § 59 Abs. 1 Nr. 3 StGB unterscheidet sich insofern von der der gleichen Kriterien in §§ 47 Abs. 1 und 56 Abs. 3 StGB, als es bei § 59 StGB nicht um die Verhängung etwaiger Freiheitsstrafe oder um die Notwendigkeit der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe geht, sondern darum, ob nicht wenigstens die Verurteilung zu der Geldstrafe als solche ohne Rücksicht auf ihre etwaige Vollstreckung geboten ist, weil eine bloße Verwarnung von einer vollständig über den Sachverhalt unterrichteten Bevölkerung nicht verstanden und gebilligt würde und daher das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (vgl. BayObLG NJW 1990, 58, 59; Tröndle, StGB 48. Aufl., § 59 Rdn. 5).
  • KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17

    Begründung von Beweisantragsablehnung und Verwarnung

    Dies gilt selbst bei einer durch einen Gewissenskonflikt bedingten Dienstflucht (vgl. KG, Urteil vom 20. Juli 1998 - [3] 1 Ss 38/98 [39/98] - juris Rdn. 3 f.; BayObLG a.a.O., OLG Hamm a.a.O. und OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 149, 151 ["Strafmaß im unteren Bereich des gesetzlichen Strafrahmens"]; OLG Bremen StV 1996, 378, 381) und damit erst recht in der vorliegenden Fallkonstellation, in der sich der Angeklagte nicht etwa einer ihm staatlich auferlegten Verpflichtung aus Gewissensgründen entzogen, sondern vielmehr zielgerichtet strafrechtliche Grenzen überschritten hat, um seiner ethischen Auffassung Ausdruck zu verleihen, obwohl ihm hierfür auch ein rechtmäßiges Alternativverhalten zur Verfügung gestanden hätte (dazu vgl. KG, Urteil vom 28. Februar 2008 - [1] 1 Ss 237/07 [24/07] - juris Rdn. 10).
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