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   KG, 20.07.2020 - 22 W 10/20   

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https://dejure.org/2020,24659
KG, 20.07.2020 - 22 W 10/20 (https://dejure.org/2020,24659)
KG, Entscheidung vom 20.07.2020 - 22 W 10/20 (https://dejure.org/2020,24659)
KG, Entscheidung vom 20. Juli 2020 - 22 W 10/20 (https://dejure.org/2020,24659)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 56 BGB, § 57 BGB, § 58 BGB, § 59 BGB, § 1025 BGB
    Vereinsregister: Umfang des Prüfungsrechts des Registergerichts bei der Anmeldung einer Satzungsänderung; Wirksamkeit einer Satzungsbestimmung über den Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit

  • IWW

    § 56 BGB; § 57 BGB; § 58 BGB; § 59 BGB; § 1025 BGB

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • notar-drkotz.de

    Vereinsregister - Prüfungsrechts des Registergerichts bei der Anmeldung einer Satzungsänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Charlottenburg - 95 VR 36365
  • KG, 20.07.2020 - 22 W 10/20

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1325
  • NZG 2020, 1113
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Auszug aus KG, 20.07.2020 - 22 W 10/20
    b) Die Regelung kann entgegen der Auffassung des Beteiligten auch nicht dahin ausgelegt werden, dass mit ihr auf den Umstand hingewiesen wird, dass eine Klage vor einem staatlichen Gericht regelmäßig voraussetzt, dass zunächst die vereinsinternen Überprüfungsmaßnahmen durchgeführt worden sind (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020, 22 W 7/20, juris Rdn. 10 Beschluss vom 14. April 2020, 22 W 72/19, nicht veröffentlicht, S. 4 der BA; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2006 - 2 BvR 1416/06 -, juris Rdn. 3f.; BGH, Urteil vom 28. November 1988 - II ZR 96/88 -, BGHZ 106, 67-83 Rdn. 7f.; Entscheidung vom 06. März 1967 - II ZR 231/64 -, BGHZ 47, 172-181 Rdn. 21).

    Dann aber kommt auch eine geltungserhaltende Reduktion nicht in Betracht, weil Vereinssatzungen unabhängig von den Willensäußerungen und Interessen der Gründer, sonstigen tatsächlichen Umständen aus der Entstehungsgeschichte oder späteren Vereinsgeschichte rein objektiv ausgelegt werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 1985 - II ZB 5/85 -, BGHZ 96, 245-252 Rdn. 14; Entscheidung vom 06. März 1967 - II ZR 231/64 -, BGHZ 47, 172-181 Rdn. 24).

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2013 - 3 Wx 43/13

    Beschränkung oder Ausschluss von Minderheitenrechten in der Satzung eines

    Auszug aus KG, 20.07.2020 - 22 W 10/20
    Im Übrigen wird aber ein weitergehendes Prüfungsrecht dahin vertreten, dass Gründe für die Zurückweisung der Vereinsanmeldung neben einer Verletzung der in den §§ 56-59 BGB genannten Bestimmungen auch sämtliche sonstigen Verletzungen zwingenden öffentlichen und privaten Vereinsrechts sein können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Mai 2013 - I-3 Wx 43/13 -, juris Rdn. 14 - zur Ersteintragung. OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 12 W 882/15 -, juris Rdn. 40 - zur Satzungsänderung: Erman/Westermann, BGB, 15. Aufl., § 60 Rdn. 2 jurisPK-BGB/Otto, Stand: 1. Mai 2020, § 60 Rdn. 2; Palandt/Ellenberger, BGB, 79. Aufl., § 60 Rdn. 1; unklar BeckOK-BGB/Schöpflin, Stand: 1. Mai 2020, § 60 Rdn. 3).
  • RG, 10.01.1935 - IV 259/34

    1. Inwieweit muß der Ausschließungsbeschluß die Gründe der Ausschließung aus

    Auszug aus KG, 20.07.2020 - 22 W 10/20
    a) Eine Regelung, die den uneingeschränkten Ausschluss der Zuständigkeit der staatlichen Gerichtsbarkeit anordnet, ist nichtig (vgl. schon RGZ 140, 23, 25; 147, 11, 15; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 20. Aufl., Rdn. 370; Stöber/Otto, Handbuch zum Vereinsrecht, 11. Aufl., Rdn. 1048 Erman/Westermann, BGB, 15. Aufl., § 25 Rdn. 6).
  • BGH, 27.05.2004 - III ZB 53/03

    Voraussetzungen der Aufhebung eines Schiedsspruchs; Rechtsnatur der

    Auszug aus KG, 20.07.2020 - 22 W 10/20
    Hierbei handelt es sich aber um eine besonders wichtige Voraussetzung für die Annahme, dass es sich bei dem gebildeten Spruchkörper nicht nur um ein Vereinsorgan, sondern um ein unabhängiges Schiedsgericht handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2004 - III ZB 53/03 -, BGHZ 159, 207-214 Rdn. 18ff.).
  • BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06

    Gerichtliche Nachprüfung parteigerichtlicher Entscheidungen erst nach

    Auszug aus KG, 20.07.2020 - 22 W 10/20
    b) Die Regelung kann entgegen der Auffassung des Beteiligten auch nicht dahin ausgelegt werden, dass mit ihr auf den Umstand hingewiesen wird, dass eine Klage vor einem staatlichen Gericht regelmäßig voraussetzt, dass zunächst die vereinsinternen Überprüfungsmaßnahmen durchgeführt worden sind (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020, 22 W 7/20, juris Rdn. 10 Beschluss vom 14. April 2020, 22 W 72/19, nicht veröffentlicht, S. 4 der BA; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2006 - 2 BvR 1416/06 -, juris Rdn. 3f.; BGH, Urteil vom 28. November 1988 - II ZR 96/88 -, BGHZ 106, 67-83 Rdn. 7f.; Entscheidung vom 06. März 1967 - II ZR 231/64 -, BGHZ 47, 172-181 Rdn. 21).
  • BGH, 11.11.1985 - II ZB 5/85

    Mehrheit für Änderung des Vereinszwecks; Auslegung der Satzung

    Auszug aus KG, 20.07.2020 - 22 W 10/20
    Dann aber kommt auch eine geltungserhaltende Reduktion nicht in Betracht, weil Vereinssatzungen unabhängig von den Willensäußerungen und Interessen der Gründer, sonstigen tatsächlichen Umständen aus der Entstehungsgeschichte oder späteren Vereinsgeschichte rein objektiv ausgelegt werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 1985 - II ZB 5/85 -, BGHZ 96, 245-252 Rdn. 14; Entscheidung vom 06. März 1967 - II ZR 231/64 -, BGHZ 47, 172-181 Rdn. 24).
  • KG, 20.05.2020 - 22 W 7/20

    Bestellung einer organschaftlichen Notvertretung für eine politische Partei

    Auszug aus KG, 20.07.2020 - 22 W 10/20
    b) Die Regelung kann entgegen der Auffassung des Beteiligten auch nicht dahin ausgelegt werden, dass mit ihr auf den Umstand hingewiesen wird, dass eine Klage vor einem staatlichen Gericht regelmäßig voraussetzt, dass zunächst die vereinsinternen Überprüfungsmaßnahmen durchgeführt worden sind (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020, 22 W 7/20, juris Rdn. 10 Beschluss vom 14. April 2020, 22 W 72/19, nicht veröffentlicht, S. 4 der BA; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2006 - 2 BvR 1416/06 -, juris Rdn. 3f.; BGH, Urteil vom 28. November 1988 - II ZR 96/88 -, BGHZ 106, 67-83 Rdn. 7f.; Entscheidung vom 06. März 1967 - II ZR 231/64 -, BGHZ 47, 172-181 Rdn. 21).
  • OLG Hamm, 21.06.1994 - 15 W 16/94

    Funktionsträger als "geborene" Mitglieder eines kirchlichen Vereins

    Auszug aus KG, 20.07.2020 - 22 W 10/20
    Einigkeit besteht lediglich darin, dass eine Prüfung der Zweckmäßigkeit einzelner Satzungsregelungen schon wegen des verfassungsrechtlich verbürgten Rechts auf autonome Gestaltung der inneren Verhältnisse nicht stattfinden darf (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 1994 - 15 W 16/94 -, juris Rdn. 20 jurisPK-BGB/Otto, Stand: 1. Mai 2020, § 60 Rdn. 2; Staudinger/Schwennicke (2019) BGB § 60 Rdn. 20).
  • OLG Köln, 12.07.1993 - 2 Wx 20/93

    Registergericht; Vereinsregister; Vorstandsmitglieder; Notar; Bevollmächtigung;

    Auszug aus KG, 20.07.2020 - 22 W 10/20
    Nach einer Entscheidung des OLG Köln (Beschluss vom 12. Juli 1993, 2 Wx 20/93, juris Rdn. 16) ist die Prüfung des Registergerichts auf die Einhaltung der vereinsrechtlichen Mindestanforderungen an die körperschaftliche Organisation, den Zweck des Vereins und die Einhaltung der Regelungen der §§ 56 bis 59 BGB beschränkt.
  • BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88

    Listenwahl von Delegierten zu einem Kreisparteitag

    Auszug aus KG, 20.07.2020 - 22 W 10/20
    b) Die Regelung kann entgegen der Auffassung des Beteiligten auch nicht dahin ausgelegt werden, dass mit ihr auf den Umstand hingewiesen wird, dass eine Klage vor einem staatlichen Gericht regelmäßig voraussetzt, dass zunächst die vereinsinternen Überprüfungsmaßnahmen durchgeführt worden sind (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020, 22 W 7/20, juris Rdn. 10 Beschluss vom 14. April 2020, 22 W 72/19, nicht veröffentlicht, S. 4 der BA; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2006 - 2 BvR 1416/06 -, juris Rdn. 3f.; BGH, Urteil vom 28. November 1988 - II ZR 96/88 -, BGHZ 106, 67-83 Rdn. 7f.; Entscheidung vom 06. März 1967 - II ZR 231/64 -, BGHZ 47, 172-181 Rdn. 21).
  • RG, 16.02.1933 - IV 378/32

    Unterliegt der Beschluß eines Vereins auf Ausschließung eines Mitglieds der

  • KG, 23.10.2020 - 22 W 5/20

    Eintragung einer Satzungsänderung ins Vereinsregister; Gerichtliche Prüfung der

    Der Beteiligte ist beschwerdeberechtigt gemäß § 59 Abs. 1 u. 2 FamFG, nachdem das Amtsgericht seinen Eintragungsantrag zurückgewiesen hat und er dadurch in seinen Rechten berührt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juli 2020 - 22 W 10/20 -, juris-Rn. 4; Senat, Beschluss vom 16. September 2016 - 22 W 65/14 -, juris-Rn. 12).

    Die Eintragung einer Satzungsänderung bei einem Idealverein wie dem Beteiligten ist keine vermögensrechtliche Angelegenheit (Senat, Beschluss vom 20. Juli 2020 - 22 W 10/20 -, juris-Rn. 4).

    Ein Satzungsänderungsbeschluss eines Vereins ist außer auf sein förmlich korrektes Zustandekommen auf seine inhaltliche Zulässigkeit zu prüfen (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 5. Januar 2011 - XII ZB 240/10 -, juris-Rn. 8; zum Verein Senat, Beschluss vom 20. Juli 2020 - 22 W 10/20 -, juris-Rn. 10 f. mwN, und OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 12 W 882/15 -, juris-Rn. 40).

  • BayObLG, 03.12.2020 - 101 Sch 104/20

    Beim Bayerischen Roten Kreuz eingerichtete Schiedsgerichte sind keine im Sinne

    Es kommt deshalb auch nicht mehr darauf an, dass Satzungsklauseln, die den Rechtsweg zur staatlichen Gerichtsbarkeit für den von einer belastenden Vereinsmaßnahme Betroffenen ohne Gewähr einer echten Schiedsgerichtsbarkeit ausschließen, als unwirksam angesehen werden oder ihnen nur die Wirkung beigemessen wird, dass grundsätzlich der vereinsinterne Rechtsweg als Vorschaltverfahren erschöpft sein muss, bevor die staatliche Gerichtsbarkeit angerufen werden darf (BGHZ 197, 162 Rn. 23; BGH, Urt. v. 28. November 1994, II ZR 11/94, BGHZ 128, 93 [110; juris Rn. 30]; Urt. v. 6. März 1967, II ZR 231/64, BGHZ 47, 172 [174 f., juris Rn. 21]; KG, Beschluss vom 17. Juli 2020, 22 W 10/20, NZG 2020, 1113 Rn. 6 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2006, 2 BvR 1416/06, juris Rn. 3 f.).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2021 - 3 Wx 134/21

    Die Abgrenzung zwischen einem Antrag auf Satzungsänderung und einem Änderungs-

    Daran hält der Senat fest, zumal seine Auffassung in Rechtsprechung und Literatur Zustimmung erfahren hat (vgl. KG NZG 2020, 1113 f.; OLG Nürnberg DStR 2015, 1698 ff.; BeckOK BGB/Schöpflin, 59. Edition, Stand: 1. August 2021, § 71 Rn. 7; MüKoBGB/Leuschner, 9. Aufl. 2021, § 71 Rn. 11).
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