Rechtsprechung
KG, 20.08.2015 - (4) 121 Ss 126/15 (144/15) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 Abs 4 Anl 1 Abschn 2 Nr 4 WaffG, § 52 Abs 3 Nr 1 WaffG, § 52 Abs 3 Nr 2 Buchst a WaffG, § 53 Abs 1 Nr 21a WaffG, § 123 StGB
Strafbares bzw. bußgeldbewehrtes Führen einer Waffe: Begriff der Wohnung; Mitführen einer Schreckschusspistole und eines Butterflymessers durch einen Hotelgast - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Deckungsgleichheit der Auslegung der Begriffe Wohnung, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum des Waffengesetzes (WaffG) mit derjenigen des § 123 Strafgesetzbuch (StGB); Einordnung des Hotelzimmers als eigene Wohnung des Hotelgastes; Lagerung von Waffen in einem ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Lagerung von Waffen in einem Hotelzimmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Führen von Messern im Sinne des Waffengesetzes bei Lagern in einem Hotelzimmer
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Führen von Messern im Sinne des Waffengesetzes bei Lagern in einem Hotelzimmer
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.05.2015 - 224 Js 3108/12 Ns (135/13
- KG, 20.08.2015 - (4) 121 Ss 126/15 (144/15)
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 485
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - 2 Ss 91/03
Führen einer Waffe außerhalb des befriedeten Besitztums; Vorsätzliches …
Auszug aus KG, 20.08.2015 - 121 Ss 126/15
Ebenso wie im Falle eines Treppenhauses, an dem eine bloße Mitberechtigung zum Betreten besteht und das ansonsten auch von weiteren Personen berechtigt genutzt wird (vgl. OLG Düsseldorf StraFo 2004, 68), wäre hier jedenfalls ein eigenes befriedetes Besitztum des Angeklagten anzunehmen. - BayObLG, 17.11.2003 - 4St RR 138/03
Teleologische Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Waffenrechts aus dem …
Auszug aus KG, 20.08.2015 - 121 Ss 126/15
Unter Hinweis auf den Beschluss des BayObLG vom 17. November 2003 - 4 StRR 138/03 - (bei juris = BayObLGSt 2003, 130) hat die Berufungskammer ausgeführt, dass eine andere Beurteilung auch nicht mit Blick auf den Tatbestand des § 123 StGB geboten sei. - BayObLG, 27.05.1994 - 4St RR 71/94
Auszug aus KG, 20.08.2015 - 121 Ss 126/15
Hinsichtlich der räumlichen Ausnahmen von der Erlaubnispflicht deckt sich nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers die Auslegung der Begriffe Wohnung, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum mit derjenigen bei § 123 StGB (vgl. BTDrs. VI/2678 S. 26;… Heinrich in MüKo-StGB 2. Aufl., § 1 WaffG Rn. 183;… Paukstadt-Maihold in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 1 WaffG Rn. 26;… Heller/Soschinka, Waffenrecht 3. Aufl., Rn. 485; s. auch BayObLGSt 1994, 93;… WaffVwV vom 5. März 2012, S. 56). - OLG Stuttgart, 14.06.2011 - 4 Ss 137/11
Verstoß gegen das Waffengesetz: Mitführen eines Einhandmessers in einem Pkw durch …
Auszug aus KG, 20.08.2015 - 121 Ss 126/15
Diese Begriffsbedeutung gilt auch für den Bereich der Ordnungswidrigkeit (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2012, 453).
- VG Düsseldorf, 03.05.2023 - 22 K 6330/21
Verschlossenes Behältnis, Aufbewahrung Schreibtischschublade, Schreckschusswaffe, …
vgl. KG Berlin, Beschluss vom 20. August 2015 - (4) 121 Ss 126/15 (144/15) -, juris, Rn. 8 m.w.N.; BT-Drs.