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   KG, 20.10.2011 - 13 W 12/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,43619
KG, 20.10.2011 - 13 W 12/11 (https://dejure.org/2011,43619)
KG, Entscheidung vom 20.10.2011 - 13 W 12/11 (https://dejure.org/2011,43619)
KG, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 13 W 12/11 (https://dejure.org/2011,43619)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Sonstige Familiensache: Erforderlichkeit eines zeitlichen Zusammenhangs zu Trennung bzw. Scheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Familiengerichte für die nacheheliche Auseinandersetzung zwischen Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 266 Nr. 3
    Zuständigkeit der Familiengerichte für die nacheheliche Auseinandersetzung von Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 68
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 29.06.2017 - IX ZB 98/16

    Familienstreitsache: Prüfung des Vorliegens einer sonstigen Familiensache; Antrag

    Die Gegenauffassung (etwa OLG Frankfurt, NJW 2010, 3173, 3174 f; OLG Hamm, FamRZ 2011, 392, 393; OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 1420, 1421; OLG Zweibrücken, FamRZ 2012, 1410, 1411; OLG Braunschweig, FamRZ 2012, 1816, 1818; KG, FamRZ 2013, 68, 69; OLG Köln, ZMR 2016, 249, 250; MünchKomm-FamFG/Erbarth, 2. Aufl., § 266 Rn. 37; Keidel/Giers, FamFG, 19. Aufl., § 266 Rn. 14) berücksichtigt nicht, dass das Tatbestandsmerkmal des Zusammenhangs nur nach einer Gesamtwürdigung des Sachverhaltes zu entscheiden ist.
  • OLG Köln, 30.06.2014 - 20 W 20/14

    Zuständigkeit der Familiengerichte für Herausgabeansprüche unter Ehegatten

    Der Senat ist mit der ganz herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung der Auffassung, dass es eines besonderen zeitlichen Zusammenhangs mit der Trennung oder Scheidung bzw. Aufhebung der Ehe nach § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG nicht bedarf (OLG Braunschweig NJW-RR 2012, 586; KG BeckRS 2012, 11961; OLG Zweibrücken BeckRS 2012, 18724; OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 867; OLG Hamm NJOZ 2011, 1558 und BeckRS 2010, 26738; OLG Frankfurt NJW 2010, 3173).

    Der in den Gesetzesmaterialien angesprochene zeitliche Zusammenhang hat im Gesetzeswortlaut keinen Niederschlag gefunden (OLG Braunschweig NJW-RR 2012, 586; KG BeckRS 2012, 11961).

  • LG Berlin, 08.03.2016 - 2 O 357/15

    Rechtswegabgrenzung: Schadensersatzklage des Erben eines Betreuten gegen den

    Es dürfte - nicht zuletzt auch gerade deswegen - anerkannt sein, dass familiengerichtliche Zuständigkeitsvorschriften großzügig anzuwenden sind (vgl. z.B. BGH, aaO., Rdnr. 18; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Juli 2015, 7 WF 327/15, Rdnr. 4; OLG München, Beschluss vom 2. April 2014, 20 W 503/14, Rdnr. 19; KG, Beschluss vom 20. Oktober 2011, 13 W 12/11, Rdnr. 10, jeweils zitiert nach juris).
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