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   KG, 20.11.2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06)   

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https://dejure.org/2006,6482
KG, 20.11.2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06) (https://dejure.org/2006,6482)
KG, Entscheidung vom 20.11.2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06) (https://dejure.org/2006,6482)
KG, Entscheidung vom 20. November 2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06) (https://dejure.org/2006,6482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Absehens von der Verfolgung nach § 31a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder der Bestrafung nach § 29 Abs. 5 BtMG; Bindungswirkung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei der Strafverfolgung in Fällen des Umgangs mit einer geringen Menge eines ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; BtMG § 29 Abs. 5; ; BtMG § 31 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; BtMG § 29 Abs. 5; BtMG § 31 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 583
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus KG, 20.11.2006 - 1 Ss 215/06
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Absehen von der Strafverfolgung in Fällen des Umgangs mit einer geringen Menge eines Cannabisprodukts zum Zweck des Eigenverbrauchs vom 9. März 1994 (BVerfGE 90, 145 = NJW 1994, 1577) verpflichtet die Staatsanwaltschaften und Gerichte bei entsprechenden Straftaten im Strafvollzug auch dann, wenn die Fallumstände eine Fremdgefährdung ausschließen, nicht zu einem Absehen von der Verfolgung nach § 31 a BtMG oder der Bestrafung nach § 29 Abs. 5 BtMG.

    Die weitere Begründung befasst sich mit der Frage, ob unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 (BVerfGE 90, 145 = NJW 1994, 1577) ein Verzicht auf Sanktionierung, sei es durch Einstellung des Verfahrens oder durch Absehen von Strafe, geboten sei.

    Es trifft zu, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 (NJW 1994, 1577, 1582 f.), die in bestimmtem Umfang ein Absehen von der Strafverfolgung in Fällen des Umgangs mit einer geringen Menge eines Cannabisprodukts zum Zweck des Eigenverbrauchs gebietet, die Gerichte nicht in der Weise bindet, dass sie bei entsprechenden Taten im Strafvollzug von einer Bestrafung abzusehen haben.

    Das Gericht nimmt an, dass die Voraussetzungen der geringen Schuld und des mangelnden öffentlichen Interesses "bei dem Umgang mit Cannabisprodukten in aller Regel bei dem gelegentlichen Eigenverbrauch ohne Fremdgefährdung" erfüllt sind und "die Strafverfolgungsorgane - insbesondere die Staatsanwaltschaft - dann nach dem Übermaßverbot von der Verfolgung der in § 31 a BtMG bezeichneten Straftaten abzusehen haben" (BVerfG NJW 1994, 1577, 1583).

    Das Bundesverfassungsgericht nennt einige Beispiele für Taten zum Zweck des gelegentlichen Eigenverbrauchs, die eine Fremdgefährdung verursachen: Taten in Schulen, Jugendheimen, Kasernen oder ähnlichen Einrichtungen sowie Taten, die von Erziehern, Lehrern oder Amtsträgern, die mit dem Vollzug des Betäubungsmittelgesetzes befasst sind, begangen werden und Anlass zur Nachahmung geben (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577, 1583).

    Ferner ist der Begründung zu entnehmen, dass selbst dann, wenn die Tat nur dem gelegentlichen Eigenverbrauch diente und keine Fremdgefährdung gegeben war, die Voraussetzungen der geringen Schuld und des mangelnden öffentlichen Interesses nicht ausnahmslos, sondern nur "in aller Regel" als erfüllt anzusehen sind (BVerfG NJW 1994, 1577, 1583).

    Das ist auch konsequent, weil die gesetzgeberische Konzeption des Betäubungsmittelgesetzes, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung an anderer Stelle ausführt, nicht nur darauf gerichtet ist, unmittelbare Gefahren für die Gesundheit einzelner zu bekämpfen, sondern auch "die Gestaltung des sozialen Zusammenlebens in einer Weise, die es von sozialschädlichen Wirkungen des Umgangs mit Drogen freihält," bezweckt (BVerfG NJW 1994, 1577, 1579).

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Auszug aus KG, 20.11.2006 - 1 Ss 215/06
    Hier wie im gesamten Bereich der Strafzumessung ist dem verfassungsrechtlichen Gebot Rechnung zu tragen, dass die Rechtsfolge in einem angemessenen Verhältnis zur Tat stehen muss (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; KG StV 2004, 383; Senat, Beschluss vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - juris).

    Im Übrigen müssen Vorstrafen, wenn sie als besonderer Umstand in der Persönlichkeit des Täters berücksichtigt werden, differenziert betrachtet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - juris; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825 f.; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. § 47 Rdnr. 11).

  • KG, 31.05.2006 - 1 Ss 68/06

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung:

    Auszug aus KG, 20.11.2006 - 1 Ss 215/06
    Hier wie im gesamten Bereich der Strafzumessung ist dem verfassungsrechtlichen Gebot Rechnung zu tragen, dass die Rechtsfolge in einem angemessenen Verhältnis zur Tat stehen muss (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; KG StV 2004, 383; Senat, Beschluss vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - juris).

    Im Übrigen müssen Vorstrafen, wenn sie als besonderer Umstand in der Persönlichkeit des Täters berücksichtigt werden, differenziert betrachtet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - juris; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825 f.; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. § 47 Rdnr. 11).

  • OLG Zweibrücken, 05.10.1994 - 1 Ss 196/94
    Auszug aus KG, 20.11.2006 - 1 Ss 215/06
    Das ist der Fall bei Taten, die im Rahmen des Strafvollzugs begangen werden (so im Ergebnis auch OLG Düsseldorf NStZ 1995, 94; OLG Zweibrücken NStZ 1995, 193; Körner, BtMG 5. Aufl., § 29 Rdnr. 1685).
  • BayObLG, 26.09.1994 - 4St RR 136/94
    Auszug aus KG, 20.11.2006 - 1 Ss 215/06
    Sie beeinträchtigen das soziale Gefüge innerhalb der Anstalt nachhaltig (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1995, 194; Körner, a.a.O.; Laubenthal, Strafvollzug, 3. Aufl. Rdnr. 580).
  • OLG Düsseldorf, 04.08.1994 - 5 Ss 244/94
    Auszug aus KG, 20.11.2006 - 1 Ss 215/06
    Das ist der Fall bei Taten, die im Rahmen des Strafvollzugs begangen werden (so im Ergebnis auch OLG Düsseldorf NStZ 1995, 94; OLG Zweibrücken NStZ 1995, 193; Körner, BtMG 5. Aufl., § 29 Rdnr. 1685).
  • KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens in der U-Bahn

    Auszug aus KG, 20.11.2006 - 1 Ss 215/06
    Hier wie im gesamten Bereich der Strafzumessung ist dem verfassungsrechtlichen Gebot Rechnung zu tragen, dass die Rechtsfolge in einem angemessenen Verhältnis zur Tat stehen muss (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; KG StV 2004, 383; Senat, Beschluss vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - juris).
  • BayObLG, 18.04.1995 - 4St RR 74/95
    Auszug aus KG, 20.11.2006 - 1 Ss 215/06
    Diese Begründung ist mit dem aus § 47 Abs. 1 StGB hervorgehenden Willen des Gesetzgebers, bei Straftaten von geringem Gewicht der Geldstrafe den Vorzug zu geben und die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen auf eng umgrenzte Ausnahmen zu beschränken (vgl. BayObLG NJW 1996, 798; Senat, Beschluss vom 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) -), nicht zu vereinbaren.
  • KG, 16.06.1997 - 1 Ss 36/97
    Auszug aus KG, 20.11.2006 - 1 Ss 215/06
    Diesem Erfordernis wird das landgerichtliche Urteil, in dem der Angeklagte pauschal als "hartnäckig rechtsverachtender Straftäter" bezeichnet wird, nicht gerecht, zumal das geringe Gewicht der angeklagten Tat (vgl. zum Besitz sehr geringer Mengen Rauschgift: Senat, Beschlüsse vom 16. Juni 1997 - (5) 1 Ss 36/97 (12/97) - und 19. Juni 1996 - (5) 1 Ss 112/96 (17/96) - 77 mg Heroingemisch und vom 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) - 960 mg Cannabisharz) dagegen spricht, dass in ihr eine rechtsverachtende Gesinnung zum Ausdruck kommt.
  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02

    Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung

    Auszug aus KG, 20.11.2006 - 1 Ss 215/06
    Hier wie im gesamten Bereich der Strafzumessung ist dem verfassungsrechtlichen Gebot Rechnung zu tragen, dass die Rechtsfolge in einem angemessenen Verhältnis zur Tat stehen muss (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; KG StV 2004, 383; Senat, Beschluss vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - juris).
  • KG, 19.06.1996 - 1 Ss 112/96
  • OLG Köln, 04.07.1980 - 3 Ss 464/80
  • OLG Hamm, 08.06.1977 - 2 Ss 325/77
  • KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe allein wegen täterbezogener

    a) Dem in § 47 Abs. 1 StGB zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers, bei Straftaten von geringem Gewicht der Geldstrafe den Vorzug zu geben und die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen auf eng umgrenzte Ausnahmen zu beschränken (vgl. BayObLG NJW 1996, 798; KG, Beschlüsse vom 20. November 2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06) -, 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS und 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) -), ist dadurch Rechnung zu tragen, daß von dieser Ahndungsmöglichkeit äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht wird (vgl. KG, Beschluß vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS; StV 2004, 383; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl., § 47 Rdn. 2, 6 ff.).

    Die Rechtsfolge der kurzen Freiheitsstrafe muß sich daher auch im Hinblick auf das Gewicht der Tat und die Schwere der Tatschuld als gerechtfertigt erweisen (vgl. KG, Beschlüsse vom 20. November 2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06) - und 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS).

    Jedenfalls aber hätte bei der Festlegung der Strafart erörtert werden müssen, ob für eine angemessene Sanktionierung nicht die gegenüber der Freiheitsstrafe mildere Geldstrafe ausreicht (vgl. KG, Beschluß vom 20. November 2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06) -).

    Die Rechtsfolge muß sich jedoch im konkreten Einzelfall auch im Hinblick auf das Gewicht der Tat und die Schwere der Tatschuld als gerechtfertigt erweisen (vgl. KG, Beschluß vom 20. November 2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06) -), was in den Urteilsgründen nachvollziehbar darzulegen ist.

    Vielmehr spricht das geringe Gewicht der Tat eher gegen eine rechtsverachtende Gesinnung (vgl. KG, Beschluß vom 20. November 2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06) -).

  • OLG Oldenburg, 15.12.2008 - Ss 440/08

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei nur geringem

    Die von ihr in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen des KG und der Oberlandesgerichte Hamburg und Karlsruhe (StV 2008, 583. StV 2007, 305. StV 2003, 622) betreffen ebenso wie die Entscheidung des BGH StV 2007, 633 und die von der Verteidigung angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg (StraFo 2008, 472) wesentlich andere Fallgestaltungen, in denen namentlich - anders als hier - keine neue Beschaffungskriminalität eines langjährig hartdrogensüchtigen Angeklagten zu besorgen war.
  • KG, 03.11.2008 - 1 Ss 266/08
    Dabei muss beachtet werden, ob der abzuurteilenden Tat Vorstrafen aufgrund gleicher oder ähnlicher Taten vorangegangen sind oder ob keinerlei Zusammenhang zu den früheren Straftaten besteht (ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. StV 2007, 35, 36 [KG Berlin 31.05.2006 - 1 Ss 65/06] und StV 2004, 383 [KG Berlin 09.12.2003 - (5) 1 Ss 404/03] ; KG, Beschluss vom 20. November 2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06) - Schönke/Schröder/Stree, StGB , 27. Aufl., § 47 Rdnr. 11).
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