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   KG, 20.12.2007 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (22/07)   

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https://dejure.org/2007,23944
KG, 20.12.2007 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (22/07) (https://dejure.org/2007,23944)
KG, Entscheidung vom 20.12.2007 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (22/07) (https://dejure.org/2007,23944)
KG, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (22/07) (https://dejure.org/2007,23944)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständiges Organ für einen Antrag des Zeugenbeistandes auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft; Recht eines anwaltlichen Zeugenbeistands auf Akteneinsicht; Akteneinsicht durch den Zeugenbeistand vor Vernehmung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2002 - VI 9/01

    Rechte des als Beistand beigeordneten Rechtsanwalts auf Akteneinsicht

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Einem Zeugen kommt daher, soweit er nicht Verletzter ist, ein Akteneinsichtsrecht lediglich als "Privatperson" im Sinne des § 475 StPO zu, so dass auch der anwaltliche Zeugenbeistand ein Akteneinsichtsrecht allein nach dieser Vorschrift wahrnehmen kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2002, 2806; OLG Hamburg, NJW 2002, 1590).

    Grundlage der Entscheidung ist vielmehr das Wissen oder die Einschätzung des Zeugen selbst, sich bei der wahrheitsgemäßen Beantwortung einer Verfolgung im Sinne von § 55 StPO auszusetzen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2806, 2807).

  • BGH, 07.11.2000 - 5 StR 150/00

    Öffentlichkeit des Verfahrens; Anordnung der Entfernung eines möglichen Zeugen;

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Dadurch soll seine Unbefangenheit und seine Selbständigkeit der Darstellung erhalten bleiben (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 6, 7).
  • BGH, 20.01.1953 - 1 StR 626/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Dadurch soll seine Unbefangenheit und seine Selbständigkeit der Darstellung erhalten bleiben (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 6, 7).
  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 244/00

    Völkermordabsicht; Öffentlichkeit (Ausschluß neben §§ 170 ff. GVG);

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Dadurch soll seine Unbefangenheit und seine Selbständigkeit der Darstellung erhalten bleiben (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 6, 7).
  • LG Hildesheim, 26.03.2007 - 25 Qs 17/06

    Ermittlungsverfahren: Akteneinsicht in staatsanwaltschaftliche

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Soweit § 478 Abs. 3 Satz 2 StPO anordnet, dass die Entscheidung "des Vorsitzenden" unanfechtbar ist, wird damit für den Fall, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren angefochten wird, keine funktionale Zuständigkeit des Vorsitzenden begründet oder vorausgesetzt (vgl. KG, Beschluss vom 19. April 2001 - 4 VAs 1/01 - LG Hildesheim, Beschluss vom 26. März 2007 - 25 Qs 17/06 - zitiert nach juris).
  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Die Vorschrift des § 406 e StPO zeigt, dass der Gesetzgeber "im schwierigen Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz, Verteidigungsinteressen, Wahrheitsfindung, Funktionsinteressen der Strafrechtspflege und dem legitimen, verfassungsrechtlich abzuleitenden Informationsanspruch des Verletzten einen vertretbaren Ausgleich" (LR-Hilger, StPO 25. Aufl., § 406 e Rdnr. 3; vgl. auch BGHSt 39, 112, 116) gesucht hat und nur dem verletzten Zeugen regelmäßig ein Akteneinsichtsrecht zubilligen wollte.
  • OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01

    Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands

    Auszug aus KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06
    Einem Zeugen kommt daher, soweit er nicht Verletzter ist, ein Akteneinsichtsrecht lediglich als "Privatperson" im Sinne des § 475 StPO zu, so dass auch der anwaltliche Zeugenbeistand ein Akteneinsichtsrecht allein nach dieser Vorschrift wahrnehmen kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2002, 2806; OLG Hamburg, NJW 2002, 1590).
  • LG Hamburg, 16.04.2019 - 620 Qs 9/19

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht für den nicht verletzten Zeugen und dessen

    Dem anwaltlichen Zeugenbeistand steht hingegen kein eigenes Akteneinsichtsrecht zu (BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - StB 46/09, NStZ-RR 2010, 246 m.w.N.; KG, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - (1) 2 BJs 58/06 - 2 (22/07), BeckRS 2008, 13875 m.w.N., beck-online).
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