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   KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11   

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https://dejure.org/2011,74059
KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11 (https://dejure.org/2011,74059)
KG, Entscheidung vom 20.12.2011 - 6 U 64/11 (https://dejure.org/2011,74059)
KG, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 6 U 64/11 (https://dejure.org/2011,74059)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung: Rückgriff nach einem Verkehrsunfall bei Trunkenheitsfahrt eines Familienangehörigen des Versicherungsnehmers; Rückgriffsausschluss wegen Familienprivilegs zugunsten eines auswärts studierenden Sohnes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der häuslichen Gemeinschaft im Sinne von § 86 Abs. VVG; Inanspruchnahme des studierenden Sohnes der Versicherungsnehmerin auf Schadensersatz wegen der Beschädigung des versicherten Kfz

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Vollkaskoversicherung - Rückgriff nach Trunkenheitsfahrt Familienangehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 86 Abs. 3
    Begriff der häuslichen Gemeinschaft im Sinne von § 86 Abs. VVG; Inanspruchnahme des studierenden Sohnes der Versicherungsnehmerin auf Schdensersatz wegen der Beschädigung des versicherten Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine analoge Anwendung des Familienprivilegs bei einer Unterhaltspflicht des Versicherungsnehmers für den Schädiger

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 41 O 289/10
  • KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09

    Zur Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden

    Auszug aus KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11
    Soweit das BVerfG entschieden hat, dass ein minderjähriges Kind getrennt lebender Eltern auch mit demjenigen Elternteil in häuslicher Gemeinschaft lebt, das regelmäßig sein Umgangsrecht wahrnimmt und in dieser Zeit das Kind in seinen Haushalt aufnimmt (BVerfG,12. Oktober 2010, 1 BvL 14/09, MDR 2010, 1452), ist dies nicht vergleichbar mit Fällen, in denen ein Elternteil seinem studierenden Kind unterhaltspflichtig ist.

    Denn nach der Rechtsprechung des BVerfG stellt das Bestehen der häuslichen Gemeinschaft einen hinreichenden Differenzierungsgrund gemäß Art. 3 Abs. 1 GG für den Ausschluss des Regresses auch im Vergleich zu denjenigen Familienmitgliedern dar, die getrennt leben, selbst bei bestehenden Unterhaltspflichten (Urteil vom 12.10.2010 - 1 BvL 14/09 -, Rz. 44 ff. zit. nach Juris).

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11
    Außerdem können Unterhaltsrückstände zu einer erdrückenden Schuldenlast anwachsen (BGH, Urteil vom 23.10.2010 XII ZR 266/09 Rz. 10 zit. nach Juris; BGHZ 103, 62 Rz. 15 zit. nach Juris).
  • OLG Schleswig, 17.11.2010 - 7 U 100/09

    Rechtsfolgen des Ausschlusses des gesetzlichen Anspruchsübergangs hinsichtlich

    Auszug aus KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11
    Aus der im Schriftsatz vom 1.11.2011 zitierten Entscheidung des OLG Schleswig (7 U 100/09) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers

    Auszug aus KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11
    Die zitierte Entscheidung des OLG Hamm, in der wegen der damals umstrittenen und dem BGH in einem Revisionsverfahren - IVa 55/87 - erneut vorliegenden Frage, ob die Vorschrift des § 67 Abs. 2 VVG a. F. im Haftpflichtregress analog anzuwenden sei, Prozesskostenhilfe gewährt wurde (NJW-RR 1988, 93 ff.), ist durch die erneute verneinende Entscheidung des BGH überholt (Urteil vom 13.7.1988 - IVa ZR 55/87 -, BGHZ 105, 140).
  • OLG Celle, 09.09.2004 - 5 U 67/04

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegenüber dem Sohn des

    Auszug aus KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11
    Auch das OLG Hamm (vgl. Hinweisbeschluss vom 1.2.2006 - 20 U 212/05 -, NJOZ 2006, 2402) ist der Rechtsprechung des BGH gefolgt (vgl. ebenso: OLG Celle, Urteil vom 9.9.2004 - 5 U 67/04 -, NJOZ 2005, 1124).
  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 20 U 212/05

    Möglichkeit der analogen Anwendung von § 67 Abs. 2 VVG bei einem KFZ-Unfall durch

    Auszug aus KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11
    Auch das OLG Hamm (vgl. Hinweisbeschluss vom 1.2.2006 - 20 U 212/05 -, NJOZ 2006, 2402) ist der Rechtsprechung des BGH gefolgt (vgl. ebenso: OLG Celle, Urteil vom 9.9.2004 - 5 U 67/04 -, NJOZ 2005, 1124).
  • OLG Hamm, 16.09.1987 - 20 W 36/87
    Auszug aus KG, 20.12.2011 - 6 U 64/11
    Die zitierte Entscheidung des OLG Hamm, in der wegen der damals umstrittenen und dem BGH in einem Revisionsverfahren - IVa 55/87 - erneut vorliegenden Frage, ob die Vorschrift des § 67 Abs. 2 VVG a. F. im Haftpflichtregress analog anzuwenden sei, Prozesskostenhilfe gewährt wurde (NJW-RR 1988, 93 ff.), ist durch die erneute verneinende Entscheidung des BGH überholt (Urteil vom 13.7.1988 - IVa ZR 55/87 -, BGHZ 105, 140).
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