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   KG, 20.12.2016 - 25 UF 23/16   

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https://dejure.org/2016,64225
KG, 20.12.2016 - 25 UF 23/16 (https://dejure.org/2016,64225)
KG, Entscheidung vom 20.12.2016 - 25 UF 23/16 (https://dejure.org/2016,64225)
KG, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - 25 UF 23/16 (https://dejure.org/2016,64225)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 28 Abs 4 S 1 FamFG, § 28 Abs 4 S 2 FamFG, § 161 ZPO
    Kindschaftssache: Anforderungen an den Vermerk über einen Anhörungstermin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Inhalt eines Vermerks über einen Anhörungstermin im FGG-Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Inhalt eines Vermerks über einen Anhörungstermin im FGG -Verfahren

  • rechtsportal.de

    FamFG § 28 Abs. 4 ; ZPO § 164
    Anforderungen an den Inhalt eines Vermerks über einen Anhörungstermin im FGG -Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1854
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 6 UF 136/09

    Umgangsregelung: Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Anhörungsinhaltes

    Auszug aus KG, 20.12.2016 - 25 UF 23/16
    So muss die Wiedergabe einer Anhörung (insbesondere eines Kindes in Kindschaftssachen) bei einer Anfechtbarkeit der Entscheidung so ausführlich sein, dass sie auch für das Rechtsmittelgericht aussagekräftig ist (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2085; zum früheren Recht: BGH FamRZ 2001, 907).
  • BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des gemeinsamen Sorgerechts bei

    Auszug aus KG, 20.12.2016 - 25 UF 23/16
    So muss die Wiedergabe einer Anhörung (insbesondere eines Kindes in Kindschaftssachen) bei einer Anfechtbarkeit der Entscheidung so ausführlich sein, dass sie auch für das Rechtsmittelgericht aussagekräftig ist (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2085; zum früheren Recht: BGH FamRZ 2001, 907).
  • OLG Braunschweig, 20.07.2022 - 1 UF 180/20

    Antrag auf Berichtigung der Niederschrift über eine nichtöffentliche Sitzung;

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das FamFG ausdrückliche Vorgaben über die Form und den Inhalt der zu fertigenden Niederschrift oder für die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift des Gerichts nicht enthält (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2020, 5 UF 113/20 - juris Rn. 21; KG Berlin, Beschluss vom 20.12.2016, 25 UF 23/16 - juris Rn.1).

    Anderes gilt gemäß § 36 Abs. 2 FamFG lediglich bei der Protokollierung eines Vergleichs (KG Berlin, Beschluss vom 20.12.2016, 25 UF 23/16 - juris Rn.1) oder in Bezug auf Anträge, um der Form des § 25 Abs. 1 FamFG Genüge zu tun (Bahrenfuss/Rüntz, a.a.O., § 28 Rn. 43).

    Eine umfassende Protokollierung des Inhalts des Termins ist grundsätzlich nicht erforderlich (KG Berlin, Beschluss vom 20.12.2016, 25 UF 23/16 - juris Rn. 1-5; Bahrenfuss/Rüntz, a.a.O., § 28 Rn. 39).

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