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   KG, 20.12.2017 - 2 Ws 194/17 - 121 AR 265/17   

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https://dejure.org/2017,50327
KG, 20.12.2017 - 2 Ws 194/17 - 121 AR 265/17 (https://dejure.org/2017,50327)
KG, Entscheidung vom 20.12.2017 - 2 Ws 194/17 - 121 AR 265/17 (https://dejure.org/2017,50327)
KG, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 2 Ws 194/17 - 121 AR 265/17 (https://dejure.org/2017,50327)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Zurücknahme, Pflichtverteidigerbestellung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 140 Abs 2 StPO, § 143 StPO, § 331 Abs 1 StPO
    Strafverfahren: Zurücknahme der Pflichtverteidigerbestellung durch das Berufungsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 2 ; StPO § 143
    Zulässigkeit der Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Wie? nur ne Geldstrafe?" - "Dann brauchst du keinen Pflichtverteidiger mehr….

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 10.09.2013 - 4 Ws 116/13

    Notwendigkeit der Verteidigung, Vertrauensschutz

    Auszug aus KG, 20.12.2017 - 2 Ws 194/17
    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485; wistra 2016, 423; Beschlüsse vom 28. Februar 2017 - 5 Ws 50/17 -, 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 -).

    8 Nicht schutzwürdig ist das Vertrauen des Angeklagten auf die einmal getroffene positive Entscheidung des Gerichts, wenn sich die für die Anordnung der Pflichtverteidigung maßgeblichen Umstände wesentlich geändert haben oder das Gericht von objektiv falschen Voraussetzungen ausgegangen ist (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; KG Beschlüsse vom 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 -).

  • KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17

    Notwendige Verteidigung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus KG, 20.12.2017 - 2 Ws 194/17
    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485; wistra 2016, 423; Beschlüsse vom 28. Februar 2017 - 5 Ws 50/17 -, 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 -).
  • OLG Schleswig, 21.10.1983 - 1 Ws 734/83
    Auszug aus KG, 20.12.2017 - 2 Ws 194/17
    Dies gebietet der Grundsatz des prozessualen Vertrauensschutzes (vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 21. Oktober 1983 - 1 Ws 734-736/83, 1 Ws 842/83 - juris; KG a.a.O.).
  • KG, 30.12.2015 - 4 Ws 140/15

    Pflichtverteidigung: Rücknahme einer Beiordnung

    Auszug aus KG, 20.12.2017 - 2 Ws 194/17
    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485; wistra 2016, 423; Beschlüsse vom 28. Februar 2017 - 5 Ws 50/17 -, 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 -).
  • KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Angeklagten gegen die Aufrechterhaltung einer

    Auszug aus KG, 20.12.2017 - 2 Ws 194/17
    Denn der angegriffene Beschluss steht in keinem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung, sondern dient der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat daher eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. dazu KG, Beschlüsse vom 29. November 2017 - 2 Ws 185/17 - und vom 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - [juris]; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Aufl., § 143 Rdn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 Ws 615/10

    Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung bei einer objektiven Änderung der

    Auszug aus KG, 20.12.2017 - 2 Ws 194/17
    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485; wistra 2016, 423; Beschlüsse vom 28. Februar 2017 - 5 Ws 50/17 -, 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 -).
  • BGH, 16.11.1954 - 5 StR 299/54

    Verteidigerbestellung - Nachträgliche Rückgängigmachung - Absichtsänderung -

    Auszug aus KG, 20.12.2017 - 2 Ws 194/17
    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485; wistra 2016, 423; Beschlüsse vom 28. Februar 2017 - 5 Ws 50/17 -, 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 -).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 3 Ws 273/94
    Auszug aus KG, 20.12.2017 - 2 Ws 194/17
    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485; wistra 2016, 423; Beschlüsse vom 28. Februar 2017 - 5 Ws 50/17 -, 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 -).
  • KG, 21.04.2016 - 2 Ws 122/16

    Dauer der Pflichtverteidigerbeiordnung; Rücknahme aus wichtigem Grund

    Auszug aus KG, 20.12.2017 - 2 Ws 194/17
    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485; wistra 2016, 423; Beschlüsse vom 28. Februar 2017 - 5 Ws 50/17 -, 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 -).
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