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   KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21   

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https://dejure.org/2022,41544
KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21 (https://dejure.org/2022,41544)
KG, Entscheidung vom 20.12.2022 - 9 U 21/21 (https://dejure.org/2022,41544)
KG, Entscheidung vom 20. Dezember 2022 - 9 U 21/21 (https://dejure.org/2022,41544)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 276 Abs 1 S 1 BGB, § 839 Abs 1 S 1 BGB, Art 1 Abs 1 S 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG
    Amtspflichtverletzung bei Äußerungen in Pressekonferenz wegen Verdachts auf illegales Glücksspiel und Steuerhinterziehung

  • IWW

    § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 S. 1 GG, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG
    BGB, GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch amtspflichtswidrige Äußerungen des Leiters der Staatsanwaltschaft über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Amtspflichtverletzung durch Äußerungen eines Staatsanwalts auf einer Pressekonferenz zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - Anspruch auf Geldentschädigung

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Land Berlin muss 100.000 Euro an Bordell bezahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 497
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (50)

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21
    Das unkritische Vertrauen, dass die Bevölkerung dem gedruckten Wort entgegenbringt, zwingt die Staatsanwaltschaft, wenn sie Auskünfte an die Presse gibt, im Interesse des Ehrenschutzes des Beschuldigten gerade im Anfangsstadium der Ermittlungen alle Formulierungen zu vermeiden, die geeignet sein können, in der Öffentlichkeit den Gegenstand der Ermittlungen belastender erscheinen zu lassen, als es dem wirklichen Gehalt der dem Beschuldigten gemachten Vorwürfe entspricht (BGH, Urteil vom 29. Mai 1958 - III ZR 38/57 -, juris, Rn. 10; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 -, juris, Rn. 19).

    Dies setzt voraus, dass der Verfasser der Presseinformation eine hinreichend sorgfältige Recherche über den Wahrheitsgehalt angestellt hat, wobei die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht umso höher anzusetzen sind, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt wird (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 -, juris, Rn. 20; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, Rn. 28; OLG Hamm, Urteil vom 14. November 2014 - I-11 U 129/13 -, Rn. 38, juris).

    Eine Darstellung darf keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten, also durch eine präjudizierende Darstellung den unzutreffenden Eindruck erwecken, der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen strafbaren Handlung bereits überführt (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 -, juris, Rn. 20 m.w.N.; OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2020 - I-15 U 313/19 -, Rn. 17, juris).

    (2) Obwohl auch die zur Verteidigung des Beschuldigten vorgetragenen Tatsachen und Argumente berücksichtigt werden müssen (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 -, juris, Rn. 20; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 - VI ZR 95/64 -, Rn. 20, juris), lassen die Äußerungen jede Erwähnung auch entlastender Momente fehlen: Dazu gehört insbesondere, dass sich Hinweise auf Gewaltverbrechen und eine kriminelle Zusammenarbeit mit den "..." gerade nicht hatten bestätigen lassen, weswegen diese vor den Durchsuchungen und auch vor den Haftbefehlen bereits fallen gelassen worden waren, sowie das gewichtige, später von der Rechtsprechung als allein tragend erkannte Momente, gegen die Unselbständigkeit der Prostituierten sprachen und es auch an weiteren objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen fehlte.

    Denn unzulässig ist eine auf Sensationen ausgehende, bewusst einseitige oder verfälschende Darstellung (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 -, juris, Rn. 20).

    Zunächst fehlt es an jeder Abwägung des Sorgfaltsmaßstabes gegen die Schwere der in den Raum gestellten Vorwürfe (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 -, juris Rn. 20).

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21
    Zudem soll die Geldentschädigung der Prävention dienen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03 -, juris Rn. 26; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, juris Rn. 38).

    Die besondere Macht des von den handelnden Beamten des Beklagten repräsentierten Kernbereichs exekutiver Staatsgewalt vertieft die Rechtsverletzung in besonders hohem Maße (vgl. zur Wirtschaftsmacht: BGH, Urteil vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03 -, juris, Rn. 27, die hier durch die staatliche Exekutivmacht übertroffen wird).

    Denn die Hartnäckigkeit der Rechtsverletzung ist als die Rechtsverletzung vertiefender Faktor zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03 -, juris, Rn. 27).

    Auch die breite Wirkung, welche das sich dem aus dem Prozessverhalten abzuleitende fragile Rechtsstaatsverständnis des Beklagten durch die mediale Aufmerksamkeit sowohl gegenüber dem Ermittlungsverfahren als auch gegenüber dem hiesigen Schadensersatzprozess erreichte, muss bei der Bemessung des Schmerzensgeldes als Hemmungsfaktor berücksichtigt werden (vgl. allgemein: BGH, Urteil vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03 -, juris, Rn. 26).

    bb) Insbesondere aber auch die Folgen im Sinne nachhaltiger Störung des Privatlebens auf Seiten der Kläger zu 1) und 2) fallen bei der Bemessung der Geldentschädigung ins Gewicht (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03 -, juris, Rn. 26).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21
    Dies setzt voraus, dass der Verfasser der Presseinformation eine hinreichend sorgfältige Recherche über den Wahrheitsgehalt angestellt hat, wobei die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht umso höher anzusetzen sind, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt wird (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 -, juris, Rn. 20; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, Rn. 28; OLG Hamm, Urteil vom 14. November 2014 - I-11 U 129/13 -, Rn. 38, juris).

    Beruht eine mit einer so erheblichen Ehrenkränkung verbundene Behauptung auf einer derart dürftigen Tatsachen- und Ermittlungsgrundlage, wie dies vorliegend der Fall ist, gebietet eine an den verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern ausgerichtete Abwägung der Interessen, die betroffene Person, hier die Kläger, nicht "an den Pranger zu stellen" (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, Rn. 33 anders als hier unter voller Namensnennung).

    c) Durch diese schuldhaften Amtspflichtverletzungen wurde das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger verletzt, und zwar in seinen durch Artikel 2 Absatz 1, Artikel 1 Abs. 1 GG, Artikel 8 Abs. 1 EMRK gewährleisteten Interessen der Kläger auf Schutz ihrer Persönlichkeit und ihres guten Rufs (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 Rn. 23).

    Anders als bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die Presse selbst ist vorliegend das als sog. Rahmenrecht ausgestaltete Persönlichkeitsrecht der Kläger nicht schon in seinem Schutzbereich gegen das in Artikel 5 Absatz 1 GG, Art. 10 EMRK verankerte Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit abzuwägen (vgl. zu dieser Abwägung: BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, Rn. 23), weil das beklagte Land vorliegend schon der Natur nach kein eigenes Meinungsrecht verfolgt und auch keine Medieninteressen hegen kann, sich nicht auf eigene Grundrechte als Abwehrrecht gegenüber dem Bürger berufen kann, sondern diesen originär verpflichtet ist.

    Zudem soll die Geldentschädigung der Prävention dienen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03 -, juris Rn. 26; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, juris Rn. 38).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21
    aa) Bei Presseäußerungen hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Bereich die erforderliche Abwägung zwischen dem Informationsrecht der Presse und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Geheimhaltungsinteresse) des jeweils Betroffenen (Artikel 5 Absatz 1 GG einerseits, Artikel 1 Absätze 1, 2 Absatz 1 GG andererseits; BVerfG, Urteil vom 5. Juni 1973 - 1 BvR 536/72 -, juris, Rn. 45; BGH, Urteil vom 15. April 1980 - VI ZR 76/79 -, Rn. 9, juris; BGH Urteil vom 13. November 1990 - VI ZR 104/90 -, Rn. 12, juris; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 -, Rn. 19, juris; BGH, Urteil vom 17. März 1994 - III ZR 15/93 -, Rn. 21, juris) vorzunehmen.

    Die bis zur rechtskräftigen Verurteilung zugunsten eines Beschuldigten geltende Vermutung seiner Unschuld (vgl. Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 - BGBl. 1952 II S. 686) gebietet eine entsprechende Zurückhaltung, mindestens eine angemessene Berücksichtigung der zu seiner Verteidigung vorgetragenen Tatsachen und Argumente (BVerfG, Urteil vom 5. Juni 1973 - 1 BvR 536/72 -, juris, Rn. 66).

    In die Gewichtung fließt ein, dass die Rechtsverletzung nicht allein durch die Tatsache der Information der Öffentlichkeit selbst, sondern durch die Art und Weise der Darstellung in polemischer, verfälschender Tendenz (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Juni 1973 - 1 BvR 536/72 -, juris, Rn. 56) erfolgte.

    Allerdings würde eine Namensnennung regelmäßig schon für sich genommen einen besonders schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bedeuten (BVerfG, Urteil vom 5. Juni 1973 - 1 BvR 536/72 -, juris Rn. 62).

  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Auszug aus KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21
    So ist grundsätzlich der Nachweis zu führen, dass der geltend gemachte zeitliche Arbeitsaufwand überhaupt angefallen ist (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - IX ZR 18/09 -, BGHZ 184, 209-239, Rn. 77).

    Auch erfordert eine schlüssige Darlegung der geltend gemachten Stunden, dass über pauschale Angaben hinaus die während des abgerechneten Zeitintervalls getroffenen Maßnahmen konkret und in nachprüfbarer Weise dargelegt werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. November 2000 - 9 U 44/00 -, Rn. 22, juris); BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - IX ZR 18/09 -, juris, Rn. 77).

    Nicht genügend sind hingegen allgemeine Hinweise über Aktenbearbeitung, Literaturrecherche und Telefongespräche, weil sie jedenfalls bei wiederholter Verwendung inhaltsleer sind und ohne die Möglichkeit einer wirklichen Kontrolle geradezu beliebig ausgeweitet werden können (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - IX ZR 18/09 -, juris, Rn. 79).

  • BGH, 09.07.2020 - III ZR 245/18

    Anwendbarkeit der ein Verschulden des Amtsträgers ausschließenden

    Auszug aus KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21
    Diese sogenannte Kollegialgerichts-Richtlinie beruht auf der Erwägung, dass von einem Beamten eine bessere Rechtseinsicht als von einem mit mehreren Rechtskundigen besetzten Kollegialgericht regelmäßig nicht erwartet und verlangt werden kann (z.B. BGH, Urteil vom 2. August 2018 - III ZR 466/16, Rn. 24; BGH, Urteil vom 9. Juli 2020 - III ZR 245/18, Rn. 17; jeweils m.w.N.).

    Es kann dahinstehen, ob die dieser Regel zugrundeliegende Annahme zutrifft und mit einem demokratischen Staatsverständnis vereinbar ist, wie insbesondere ob die Anwendung dieser sog. "Richtlinie" im Instanzenzug (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1998 - III ZR 111/97 -, Rn. 12, juris; BGH, Urteil vom 9. Juli 2020 - III ZR 245/18 -, Rn. 16, juris) mit Artikel 19 Absatz 4 GG vereinbar ist.

    Das ist etwa dann der Fall, wenn das Gericht infolge unzureichender Tatsachenfeststellung von einem anderen Sachverhalt als dem, vor den der Beamte gestellt war, ausgegangen ist, wenn es den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat, etwa für die Beurteilung des Falles wesentliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat, wenn es sich bereits in seinem Ausgangspunkt von einer rechtlich oder sachlich verfehlten Betrachtungsweise nicht hat freimachen können oder eine gesetzliche Bestimmung "handgreiflich falsch" ausgelegt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. BGH, Urteil vom 2. August 2018 - III ZR 466/16 -, Rn. 24, juris; BGH, Urteil vom 9. Juli 2020 - III ZR 245/18 -, Rn. 17, juris; BGH, Urteil vom 11. März 2021 - III ZR 27/20 -, Rn. 19 - 20, juris, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16

    Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich

    Auszug aus KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21
    Diese sogenannte Kollegialgerichts-Richtlinie beruht auf der Erwägung, dass von einem Beamten eine bessere Rechtseinsicht als von einem mit mehreren Rechtskundigen besetzten Kollegialgericht regelmäßig nicht erwartet und verlangt werden kann (z.B. BGH, Urteil vom 2. August 2018 - III ZR 466/16, Rn. 24; BGH, Urteil vom 9. Juli 2020 - III ZR 245/18, Rn. 17; jeweils m.w.N.).

    Das ist etwa dann der Fall, wenn das Gericht infolge unzureichender Tatsachenfeststellung von einem anderen Sachverhalt als dem, vor den der Beamte gestellt war, ausgegangen ist, wenn es den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat, etwa für die Beurteilung des Falles wesentliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat, wenn es sich bereits in seinem Ausgangspunkt von einer rechtlich oder sachlich verfehlten Betrachtungsweise nicht hat freimachen können oder eine gesetzliche Bestimmung "handgreiflich falsch" ausgelegt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. BGH, Urteil vom 2. August 2018 - III ZR 466/16 -, Rn. 24, juris; BGH, Urteil vom 9. Juli 2020 - III ZR 245/18 -, Rn. 17, juris; BGH, Urteil vom 11. März 2021 - III ZR 27/20 -, Rn. 19 - 20, juris, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verletzung eines Arbeitnehmers als

    Auszug aus KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21
    Dies ist unter anderem dann anzunehmen, wenn die Vermögenseinbuße durch Leistungen von Dritten, die den Schädiger nicht entlasten sollen, rechnerisch ausgeglichen wird (vgl. auch BGH, Urteil vom 22. November 2016 - VI ZR 40/16 -, Rn. 15, juris).

    Die normative Betrachtung des Schadens ändert nichts an dem Umstand, dass es einer Überleitung des Anspruchs - sei es durch gesetzlichen Forderungsübergang oder eine Abtretung nach § 398 BGB - von den originär geschädigten Klägern zu 1) und 2) auf die Klägerin zu 3) bedarf (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 22. November 2016 - VI ZR 40/16 -, Rn. 10, juris).

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 48/17

    Zivilprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Wahrheit einer

    Auszug aus KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21
    Der Senat hat im Rahmen der persönlichen Anhörung der Kläger zu 1) und 2) gemäß § 141 Absatz 1 ZPO die Überzeugung einer überwiegenden, auf gesicherter Grundlage beruhenden Wahrscheinlichkeit im Sinne von § 287 ZPO für die Richtigkeit der Schilderungen der Kläger gewonnen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - IX ZR 53/05 -, Rn. 18, juris; dies kann sogar für das Beweismaß des § 286 ZPO gelten: vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2017 - XII ZR 48/17 -, Rn. 12, juris m.w.N.).

    Eine förmliche Parteivernehmung unter den Voraussetzungen des § 448 ZPO war nicht erforderlich, die Anhörung nach § 141 Absatz 1 ZPO vielmehr ausreichend (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2017 - XII ZR 48/17 a.a.O.).

  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14

    Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen

    Auszug aus KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Schädiger aber nicht schlechterdings alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - IX ZR 197/14 -, Rn. 55, juris m.w.N.).

    Dies kann anzunehmen sein, wenn ein zur Vertretung bereiter und geeigneter Rechtsanwalt zu den gesetzlichen Gebühren, etwa wegen der Aufwendigkeit des Rechtsstreits und des geringen Streitwerts, oder wenn ein erforderlicher spezialisierter Anwalt zu den gesetzlichen Gebühren nicht gefunden werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - IX ZR 197/14 -, Rn. 58, juris).

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83

    Sondereinheit 'Nachtigall' - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB

  • BGH, 12.10.1965 - VI ZR 95/64

    Haftung für eine ehrkränkende politische Informationsschrift - Schutz

  • OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 123/16

    Zulässiger Umfang einer identifizierenden Wort- und Bild-Berichterstattung

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
  • OLG Hamm, 14.11.2014 - 11 U 129/13

    Amtshaftungsansprüche wegen einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft über

  • EGMR, 11.01.2024 - 57814/18

    MALIN AND OTHERS v. RUSSIA

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2000 - 9 U 44/00

    Honorarvereinbarung - Stundenhonorar - Darlegungslast des Anwalts

  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 2619/13

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt den grundrechtlichen

  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 123/11

    Postmortaler Persönlichkeitsschutz: Anspruch der Eltern auf Geldentschädigung für

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

  • BGH, 07.11.2000 - VI ZR 400/99

    Ersatz des Verdienstausfalls bei Vorruhestand

  • OLG Hamburg, 21.02.2006 - 7 U 64/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch einseitige Verdachtsberichterstattung eines

  • BGH, 11.03.2021 - III ZR 27/20

    Anforderungen an die Beratungspflicht des Trägers der gesetzlichen

  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 53/05

    Pflichten des Steuerberaters im Hinblick auf die Kirchensteuerbelastung

  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 666/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verpflichtung zum Abdruck einer

  • OLG Koblenz, 20.12.1996 - 10 U 1667/95

    Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Rechts am Bild als

  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15

    Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer

  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

  • BGH, 27.02.1969 - III ZR 157/66

    Unsachgemäße Herstellung einer Anschlussrampe und mangelhafte und irreführende

  • BGH, 18.06.1970 - III ZR 95/68

    Anklage - Legalitätsprinzip - Ermessensentscheidungen - Tatverdacht -

  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - 15 U 98/03

    Zum Beurteilungsspielraum der Staatsanwaltschaft bei der Prüfung ob ein

  • BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55

    Unfall eines Arbeitnehmers

  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

  • OLG Brandenburg, 07.04.2020 - 1 U 7/19
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97

    Annahme des Verschuldens an einer Amtspflichtverletzung

  • BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05

    Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt

  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51

    Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur

  • BGH, 10.02.2022 - I ZR 86/21

    Verstoß des Gerichts gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs: Überspannung der

  • OLG Koblenz, 19.01.2017 - 6 U 135/16
  • BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97

    Ersatz von Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung eines geschädigten

  • BGH, 27.04.1965 - VI ZR 124/64

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Erwerbsschadens eines vorübergehend

  • BGH, 15.04.1980 - VI ZR 76/79

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Presseberichterstattung; Betroffenheit

  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93

    Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des

  • OLG Köln, 30.07.2020 - 15 U 313/19

    Ansprüche wegen Berichterstattungen über ein Strafverfahren Verletzung des

  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14

    Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme

  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90

    Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung

  • BGH, 29.05.1958 - III ZR 38/57

    Staatsanwaltschaftliche Pressemitteilungen und Amtspflichten bei Haftbefehl

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