Rechtsprechung
KG, 27.08.2015 - 2 U 57/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 826 BGB
Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen die Initiatorin und Prospektherausgeberin eines geschlossenen Immobilienfonds wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung: Fehlender Hinweis auf Altlastenverdacht hinsichtlich des Fondsgrundstücks; Zurechnung des Wissens des ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 736 Abs. 2, § 826; HGB § 160
Sittenwidrige Schädigung bei fehlendem Hinweis auf konkreten Altlastenverdacht im emittierten Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds - WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Haftung der Initiatorin eines geschlossenen Immobilienfonds und Prospektherausgeberin auf Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Geschlossener Immobilienfonds: Auf Altlastenverdacht ist hinzuweisen!
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Wissenszurechnung bei Haftung der Initiatorin eines geschlossenen Immobilienfonds wegen sittenwidriger Schädigung aufgrund fehlerhaftem Emissionsprospekt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- taylorwessing.com (Kurzinformation)
Prospekthaftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei Kenntnis von konkretem Altlastenverdacht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 826
Haftung der Initiatorin eines geschlossenen Immobilienfonds wegen Verschweigens eines Altlastenverdachts
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BGB §§ 826, 166
Zur Wissenszurechnung bei Haftung aufgrund fehlerhaftem Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.10.2009 - 2 O 26/09
- KG, 27.08.2015 - 2 U 57/09
- BGH, 28.06.2016 - VI ZR 541/15
Papierfundstellen
- ZIP 1996, 548
- ZIP 2016, 626
- WM 2015, 2365
- BauR 2016, 1064
- NZG 2016, 149
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamburg, 23.02.2016 - 2 U 18/15
Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Untervermächtnis bei Anordnung der …
Zwar ist es so, dass nach der Rechtsprechung des BGH die mit einer juristischen Person in geschäftlichen Kontakt tretenden Dritten nicht schlechter stehen sollen als wenn sie es nur mit einer einzigen natürlichen Person zu tun hätten, weshalb die juristische Person, bei der aufgrund der arbeitsteiligen Vorgehensweise typischerweise eine Wissensaufspaltung stattfindet, die Pflicht zu ordnungsgemäßer Organisation der gesellschaftsinternen Kommunikation trifft (vgl. KG Berlin, Teilurteil vom 27. August 2015 - 2 U 57/09 -, BGH, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 203/09 - jeweils nach juris). - LG Coburg, 21.02.2019 - 15 O 449/18
Schadensersatz gegen Fahrzeughersteller wegen Verwendung einer …
Für die Zurechnung des Vorsatzes sind der Beklagten als Unternehmen nach § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnisse aller Mitarbeiter zuzurechnen; die bei der Bearbeitung des inkriminierten Geschäfts mitgewirkt haben (…Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 826 BGB, Rn. 39; KG Berlin, BeckRS 2015, 15908 Rn. 51 f.). - LG Bamberg, 13.08.2020 - 41 O 97/20
Schadensersatz, Abgasskandal, Dieselmotor, Diesel, Motorsteuerungssoftware, …
Für die Zurechnung des Vorsatzes sind der Beklagten als Unternehmen nach § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnisse aller Mitarbeiter zuzurechnen, die bei der Bearbeitung des inkriminierten Geschäfts mitgewirkt haben (…Münchener Kommentar zum BGB, § 826 BGB Rn. 39; KG Berlin, BeckRS 2015, 15908 Rn. 51 f.).
- LG Coburg, 17.01.2020 - 22 O 476/19
Schadensersatz, Abgasskandal, Diesel, Software, Motorsteuerung
Für die Zurechnung des Vorsatzes sind der Beklagten als Unternehmen nach § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnisse aller Mitarbeiter zuzurechnen, die bei der Bearbeitung des inkriminierten Geschäfts mitgewirkt haben (…Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 826 BGB, Rn. 39; KG Berlin, BeckRS 2015, 15908 Rn. 51 f.). - LG Berlin, 10.05.2019 - 12 O 209/18 Das Risiko der Wissensaufteilung Soll demjenigen zugewiesen sein, der sie veranlasst hat und durch zweckmäßige Organisation beherrschen kann (KG Berlin, Teilurteil vom 27, August 2015 —2 U 57/09 —, Rn. 61 , juris; BGH…, Urteil vom 02. Februar 1996 - V ZR 239/94 BGHZ 132, 30-39, Rn. 21).
- LG Coburg, 03.06.2020 - 11 O 910/19
Schadensersatz wegen des Kaufs eines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen …
Für die Zurechnung des Vorsatzes sind der Beklagten als Unternehmen nach § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnisse aller Mitarbeiter zuzurechnen, die bei der Bearbeitung des inkriminierten Geschäfts mitgewirkt haben (…Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 826 BGB, Rn. 39; KG Berlin, BeckRS 2015, 15908 Rn. 51 f.).