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KG, 21.01.2014 - 7 U 210/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 631 Abs 1 BGB, § 2 VOB/B
VOB-Vertrag: Auslegung einer Mehrvergütungsklausel - baurechtsiegen.de
VOB-Vertrag - Auslegung einer Mehrvergütungsklausel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verformung von bis zu 5 cm ist einzukalkulieren: Mehrvergütung nur für Verformung über 5 cm!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verformung von bis zu 5 cm ist einzukalkulieren: Mehrvergütung nur für Verformung über 5 cm! (IBR 2017, 6)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.11.2012 - 18 O 655/11
- KG, 21.01.2014 - 7 U 210/12
- BGH, 29.06.2016 - VII ZR 26/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80
Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament
Auszug aus KG, 21.01.2014 - 7 U 210/12
Das setzt aber voraus, dass Umstände vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, dass der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (vergl. BGH NJW 1981, 1736). - BGH, 10.02.2004 - VI ZR 110/03
Kostentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
Auszug aus KG, 21.01.2014 - 7 U 210/12
Unabhängig davon, ob der ursprünglich von der Klägerin geltend gemachte Zahlungsanspruch bestand, war die Beklagte nach billigem Ermessen nach Maßgabe der in §§ 91 Abs. 1, 93 ZPO geregelten Kostentragungspflicht mit den Kosten des Rechtsstreits zu belasten, weil sie sich ohne erkennbaren Grund der Erledigungserklärung angeschlossen und damit freiwillig in die Rolle der Unterlegenen begeben haben (vgl. BGH MDR 2004, 698). - BGH, 17.12.1987 - VII ZR 299/86
Ungewißheit über Person des Vertretenen
Auszug aus KG, 21.01.2014 - 7 U 210/12
Dabei ist von Bedeutung, wie sich die Erklärung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte für einen objektiven Betrachter in der Lage des Erklärungsgegners darstellt, wobei die gesamten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind, insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrunde liegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand zugehört und die typischen Verhaltensweisen (BGH NJW-RR 1988, 475, 476). - BGH, 22.11.2001 - VII ZR 150/01
BGH
Auszug aus KG, 21.01.2014 - 7 U 210/12
f) Der vorliegende Fall ist nach alledem nicht mit einer Lohngleitklausel zu vergleichen, über die der BGH im Urteil vom 22. November 2001 (NZBau 2002, 89) zu befinden hatte. - OLG Koblenz, 25.09.1998 - 5 W 587/98
Erledigung der Hauptsache, Erfüllung, weil Gegner dem Sohn des Beklagten den …
Auszug aus KG, 21.01.2014 - 7 U 210/12
Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung ist dabei jedoch zu berücksichtigten, ob es vernünftige wirtschaftliche Gründe gab, sich der Erledigungserklärung anzuschließen, etwa um eine Beweisaufnahme wegen des ungewissen Ausgangs des Rechtsstreits zu vermeiden (vgl. OLG Koblenz MDR 1999, 500).