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   KG, 21.01.2015 - (5) 121 Ss 228/14 (11/14)   

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https://dejure.org/2015,34373
KG, 21.01.2015 - (5) 121 Ss 228/14 (11/14) (https://dejure.org/2015,34373)
KG, Entscheidung vom 21.01.2015 - (5) 121 Ss 228/14 (11/14) (https://dejure.org/2015,34373)
KG, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - (5) 121 Ss 228/14 (11/14) (https://dejure.org/2015,34373)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Strafantrag, Hausfriedensbruch, Antragsvoraussetzungen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 123 Abs 2 StGB, § 77 Abs 1 StGB, § 34 StGB
    Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs: Wirksamkeit eines von einem bevollmächtigten Vertreter einer juristischen Person gestellten Strafantrags; rechtfertigender Notstand bei Beendigung der Obdachlosigkeit einer Familie

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 15.07.2003 - Ss 209/03

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht durch Ablehnung einer mit einem

    Auszug aus KG, 21.01.2015 - 121 Ss 228/14
    Das Urteil kann auf einer rechtsfehlerhaften Nichterhebung eines beantragten Beweises nur beruhen (§ 337 Abs. 1 StPO), sofern darin eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht liegt (vgl. zum Vorstehenden OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2003 - Ss 209/03 - juris Rz. 5 und 6; BayObLG, Beschluss vom 28. August 2001 - 1 St RR 93/01 - juris Rz. 13).

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht ist gegeben, wenn die beantragte Beweiserhebung sich aufgedrängt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14 - juris Rz. 28; KG, Urteil vom 12. Januar 2015 - 2 - 38/14 - OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2003 - Ss 209/03 - juris Rz. 14).

    Der Tatrichter muss also einen möglicherweise beweisbaren potentiellen Sachverhalt dann zum Gegenstand der Beweisaufnahme machen, wenn das Gelingen des Beweises und aus bewiesenen Sachverhaltsmomenten ableitbare Schlüsse den Schuldvorwurf widerlegen oder zumindest in Frage stellen, ihn stützen oder in relevanter Weise modifizieren können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2003 - Ss 209/03 - juris Rz. 14).

  • OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07

    Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer

    Auszug aus KG, 21.01.2015 - 121 Ss 228/14
    Hierbei handelt es sich um eine Prozessvoraussetzung (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1968 - 2 StR 719/67 - juris Rz. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 2 Ss 171/07 - juris Rz. 10).

    Das Vorliegen dieser Prozessvoraussetzung ist vom Revisionsgericht nach den Grundsätzen des Freibeweises zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1968 - 2 StR 719/67 - juris Rz. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 2 Ss 171/07 - juris Rz. 10).

  • BGH, 21.02.1968 - 2 StR 719/67

    Bindung des Revisionsrichters an Feststellungen des Tatrichters - Verbindlichkeit

    Auszug aus KG, 21.01.2015 - 121 Ss 228/14
    Hierbei handelt es sich um eine Prozessvoraussetzung (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1968 - 2 StR 719/67 - juris Rz. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 2 Ss 171/07 - juris Rz. 10).

    Das Vorliegen dieser Prozessvoraussetzung ist vom Revisionsgericht nach den Grundsätzen des Freibeweises zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1968 - 2 StR 719/67 - juris Rz. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 2 Ss 171/07 - juris Rz. 10).

  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung

    Auszug aus KG, 21.01.2015 - 121 Ss 228/14
    Hierzu gehört die Behauptung, die Zeugin habe sich in der Hauptverhandlung tatsächlich in der von der Revision für beweiserheblich erachteten Weise geäußert (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13 - juris Rz. 10).

    Überdies erfordert eine erfolgreiche Rüge nach § 261 StPO, dass die behauptete Zeugenaussage verfahrensrechtlich anhand des Protokolls oder des Urteils bewiesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13 - juris Rz. 11).

  • BGH, 14.03.1989 - 1 StR 25/89

    Fahrlässige Brandstiftung mit Todesfolge; Verhältnis von Notwehr und Notstand

    Auszug aus KG, 21.01.2015 - 121 Ss 228/14
    Die Vorschrift des § 34 StGB verlangt, dass der Angeklagte zur Abwendung der Gefahr das geeignete Mittel angewendet hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1989 - 1 StR 25/89 - juris Rz. 30; Erb in: Münchener Kommentar, StGB, 2. Auflage 2011, § 34 Rn. 89; Perron in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Auflage 2014, § 34 Rn. 19; Zieschang in: Leipziger Kommentar, 12. Auflage 2006, § 34 Rn. 51).
  • BayObLG, 28.08.2001 - 1St RR 93/01
    Auszug aus KG, 21.01.2015 - 121 Ss 228/14
    Das Urteil kann auf einer rechtsfehlerhaften Nichterhebung eines beantragten Beweises nur beruhen (§ 337 Abs. 1 StPO), sofern darin eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht liegt (vgl. zum Vorstehenden OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2003 - Ss 209/03 - juris Rz. 5 und 6; BayObLG, Beschluss vom 28. August 2001 - 1 St RR 93/01 - juris Rz. 13).
  • BGH, 29.07.2014 - 5 StR 46/14

    Untreue; Strafantragsrecht des Betreuers ohne ausdrückliche Übertragung

    Auszug aus KG, 21.01.2015 - 121 Ss 228/14
    Ein Strafantrag ist ein an ein Strafverfolgungsorgan gerichtetes förmliches Verlangen, eine bestimmte Straftat zu verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2014 - 5 StR 46/14 - juris Rz. 12).
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Auszug aus KG, 21.01.2015 - 121 Ss 228/14
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht ist gegeben, wenn die beantragte Beweiserhebung sich aufgedrängt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14 - juris Rz. 28; KG, Urteil vom 12. Januar 2015 - 2 - 38/14 - OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2003 - Ss 209/03 - juris Rz. 14).
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