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   KG, 21.01.2016 - 1 W 6/16   

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https://dejure.org/2016,1529
KG, 21.01.2016 - 1 W 6/16 (https://dejure.org/2016,1529)
KG, Entscheidung vom 21.01.2016 - 1 W 6/16 (https://dejure.org/2016,1529)
KG, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - 1 W 6/16 (https://dejure.org/2016,1529)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Umfang des Einsichtsrechts eines Gläubigers einer Wohnungseigentumsgemeinschaft in die Grundbücher der einzelnen Wohnungseigentümer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch eines Gläubigers (Handwerker) auf Einsicht in die Grundbücher der Wohnungseigentümer; §§ 10 Abs. 8 WEG; 648 BGB; 12, 12c, 131 GBO; 45, 77, GBV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Umfang des Einsichtsrechts eines Gläubigers einer Wohnungseigentumsgemeinschaft in die Grundbücher der einzelnen Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchauszug erfordert keinen Vollstreckungstitel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berechtigtes Interesse eines Gläubigers einer Wohnungseigentumsgemeinschaft an der Grundbucheinsicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berechtigtes Interesse eines Gläubigers einer Wohnungseigentumsgemeinschaft an der Grundbucheinsicht

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Grundbucheinsicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gläubiger einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht zwecks Zwangsvollstreckung Anspruch auf Grundbucheinsicht zu - Vorliegen eines Vollstreckungstitels nicht erforderlich

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einsichtnahme in Wohnungsgrundbücher durch Gläubiger der WEG? (IMR 2016, 168)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Grundbucheinsicht in Wohnungsgrundbuch als Gläubiger der WEG (IVR 2016, 111)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1034
  • MDR 2016, 390
  • NZM 2016, 270
  • FGPrax 2016, 104
  • ZMR 2016, 385
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 18.10.1988 - 3 W 115/88
    Auszug aus KG, 21.01.2016 - 1 W 6/16
    bb) Nach verbreiteter, auch von dem Senat geteilter Ansicht kann ein Gläubiger des eingetragenen Eigentümers unter dem Gesichtspunkt der Information über Zugriffsmöglichkeiten im Wege der Zwangsvollstreckung ein berechtigtes Interesse an der umfassenden Einsichtnahme in das Grundbuch grundsätzlich geltend machen, und zwar entgegen der Ansicht des Grundbuchamts auch dann, wenn er noch keinen Vollstreckungstitel hat (OLG Zweibrücken, NJW 1989, 531; Senat, Beschluss vom 14. Mai 1900 - 1 Y 292/00 - KGJ 20 A 173; Böttcher, in: Meikel, 11. Aufl., § 12, Rdn. 32; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 29, Rdn. 9; Keller, in: Keller/Munzig, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 12 GBO, Rdn. 9; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 525; a.A. Maaß, in: Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl., § 12, Rdn. 39).
  • KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03

    Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der

    Auszug aus KG, 21.01.2016 - 1 W 6/16
    Die Darlegung des berechtigten Interesses erfordert einen nachvollziehbaren Vortrag von Tatsachen in der Weise, dass dem Grundbuchamt daraus die Überzeugung von der Berechtigung des geltend gemachten Interesses verschafft wird, denn es hat in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme das schutzwürdige Interesse der Eingetragenen verletzt werden könnte, Unbefugten keinen Einblick in ihre Rechts- und Vermögensverhältnisse zu gewähren (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 1 W 294/03).
  • KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01

    Grundbucheinsicht durch Pressevertreter

    Auszug aus KG, 21.01.2016 - 1 W 6/16
    Dabei reicht regelmäßig das Vorbringen sachlicher Gründe aus, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2001 - 1 W 132/01 - NJW 2002, 223, 224 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 09.01.2024 - 10 Wx 17/23

    Ablehnung der Grundbucheinsicht, Berechtigtes Interesse, Grundstückseigentümer,

    Insoweit gilt nichts anderes als für Gläubiger, der sich zum Zwecke der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz des Schuldners Einsicht in das Grundbuch verschaffen möchte (vgl. KG, Beschluss vom 21.01.2016 - 1 W 6/16 -, juris, Rn. 9 f. m. W. N.).
  • OLG Frankfurt, 07.01.2020 - 20 W 269/19

    Zum berechtigten Interesse eines Unterhaltsberechtigten an der Einsicht in das

    Dies beruht darauf, dass § 45 GBV seit jeher so verstanden wird, dass Abschriften eines Teils des Grundbuchblatts nur in beglaubigter Form zu erteilen sind (vgl. dazu im Einzelnen Senat, Beschluss vom 09.05.2019, 20 W 102/19 , KG FGPrax 2016, 104, je zitiert nach juris; Kral in BeckOK GBO, a.a.O., § 12c Rz. 6; Keller in KEHE, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 45 GBV Rz. 1).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2019 - 20 W 102/19

    Zur Grundbucheinsicht eines Mieters hinsichtlich Abt. II des Grundbuchs

    Dies beruht darauf, dass § 45 GBV seit jeher so verstanden wird, dass Abschriften eines Teils des Grundbuchblatts nur in beglaubigter Form zu erteilen sind (vgl. dazu im Einzelnen KG FGPrax 2016, 104; Kral in BeckOK GBO, a.a.O., § 12c Rz. 6; Keller in KEHE, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 45 GBV Rz. 1).
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