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   KG, 21.01.2020 - 1 W 47/19   

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https://dejure.org/2020,1295
KG, 21.01.2020 - 1 W 47/19 (https://dejure.org/2020,1295)
KG, Entscheidung vom 21.01.2020 - 1 W 47/19 (https://dejure.org/2020,1295)
KG, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 1 W 47/19 (https://dejure.org/2020,1295)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anerkennung ausländischer Entscheidung im Fall so genannter Leihmutterschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 489
  • FamRZ 2020, 607
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 04.07.2017 - 1 W 153/16

    Geburtenregisterrechtssache: Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen

    Auszug aus KG, 21.01.2020 - 1 W 47/19
    Ist die ausländische Entscheidung bereits vor der Geburt des Kindes ergangen, gebietet es der Grundsatz der Wahrheit der Personenstandsführung im Personenstandsrecht nicht, den Vornamen und Familiennamen der Leihmutter im Haupteintrag des Geburtsregisters zu verlautbaren (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 W 153/16 - FamRZ 2017, 1693).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass grundsätzlich kein Anlass besteht, die Zuweisung der Elternstellung an eine alleinlebende Einzelperson anders als eine solche an ein Elternpaar zu beurteilen (Senat, Beschluss vom 4. Juli 2017 - FamRZ 2017, 1693, 1696).

    Das Personenstandsregister soll stets ein verlässliches Beweismittel für das Bestehen oder Nichtbestehen von Personenstandsverhältnissen sein, wobei nicht nur das Vertrauen in die Richtigkeit, sondern auch in die Vollständigkeit der Eintragung geschützt wird (Senat, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 W 153/16 - FamRZ 2017, 1693, 1698).

  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 463/13

    Anerkennung einer kalifornischen Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft

    Auszug aus KG, 21.01.2020 - 1 W 47/19
    Demnach ist davon auszugehen, dass die Leihmutter das Kind in Übereinstimmung zu den mit dem Beteiligten zu 1 getroffenen vertraglichen Regelungen freiwillig an ihn herausgegeben hat und auch keine Elternstellung einnehmen wollte (vgl. BGH, FamRZ 2015, 240, 243; 2018, 1846, 1848).

    Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass der Anerkennung der dortigen Entscheidung keine Hindernisse nach § 109 FamFG entgegen stünden, insbesondere kein Verstoß gegen den ordre public international, § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG, vorliege (BGH, FamRZ 2015, 240).

  • BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 701/81

    Auswirkungen des Vaterschaftsanerkenntnisses eines Ausländers

    Auszug aus KG, 21.01.2020 - 1 W 47/19
    Auch wenn diese Regelungen verfahrensrechtlich für die Beurkundung maßgeblich sind (lex fori) kommt es hinsichtlich der zu beurkundenden familienrechtlichen Verhältnisse des Kindes auf die materielle Rechtslage an (BGH, NJW 1984, 1299, 1300).
  • KG, 01.08.2013 - 1 W 413/12

    Anerkennung ausländischer Urteile: Anerkennungsfähigkeit eines kalifornischen

    Auszug aus KG, 21.01.2020 - 1 W 47/19
    Sie entspricht vom Grundsatz her derjenigen, die Gegenstand des Verfahrens vor dem Senat zu 1 W 413/12 war (Beschluss vom 1. August 2013 - juris).
  • BGH, 05.09.2018 - XII ZB 224/17

    Familiensache: Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung zur

    Auszug aus KG, 21.01.2020 - 1 W 47/19
    Demnach ist davon auszugehen, dass die Leihmutter das Kind in Übereinstimmung zu den mit dem Beteiligten zu 1 getroffenen vertraglichen Regelungen freiwillig an ihn herausgegeben hat und auch keine Elternstellung einnehmen wollte (vgl. BGH, FamRZ 2015, 240, 243; 2018, 1846, 1848).
  • KG, 08.02.1994 - 1 W 3748/90

    Eheschließung; Anerkennung; Vaterschaft; Türkei; Ehebruch; Nichtehelich;

    Auszug aus KG, 21.01.2020 - 1 W 47/19
    bb) Liegt eine anzuerkennende ausländische (Gestaltungs-)entscheidung der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor, so gebührt ihr Vorrang vor dem Internationalen Privatrecht (Hau, in: Prütting/Helms, FGG, 4. Aufl., § 108, Rdn. 22; Grünewald, StAZ 2015, 217, 218; zum Vorrang inländischer Entscheidungen: Senat, Beschluss vom 8. Februar 1994 - 1 W 3748/90 - FamRZ 1994, 1413, 1414).
  • KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20

    Eintragung eines österreichischen Transsexuellen im Geburtenregister eines Kindes

    a) Verfahrensrechtlich maßgeblich für Eintragungen in deutschen Personenstandsregistern ist das deutsche Verfahrensrecht, lex fori (Senat, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 1 W 47/19 - FamRZ 2020, 607, 608).
  • KG, 17.03.2020 - 1 W 298/19

    Leihmutterschaft: Aufnahme als Eltern in den jeweiligen Ersteintrag im deutschen

    Das stünde im Widerspruch zur materiellen Rechtslage (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 1 W 47/19 - juris Rn. 21 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2021 - 19 A 1987/18

    Leihmutterschaft Leihmutter ordre public Vaterschaftsfeststellung Anerkennung

    BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014, a. a. O., Rn. 22 (County of Placer); vgl. auch Kammergericht, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 1 W 47/19 -, StAZ 2020, 140, juris, Rn. 17 (County of Los Angeles); OLG Hamm, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - I-15 W 324/19 -, StAZ 2020, 176, juris, Rn. 10 (County of Sacramento); AG Potsdam, Beschluss vom 14. August 2019 - 421 F 54/19 -, juris, Rn. 6 (County of Los Angeles); AG Emmendingen, Beschluss vom 1. August 2018 - 2 F 155/17 -, FamRZ 2018, 1597, juris, Rn. 13 (County of Solano); AG Heidenheim, Beschluss vom 11. April 2017 - 9 F 191/17 -, juris, Rn. 10 (County of Riverside).
  • AG Sinsheim, 15.05.2023 - 20 F 278/22

    Familiensache: Anerkennung einer kalifornischen Entscheidung zur Leihmutterschaft

    In diesen Fällen erscheint es nach alledem zwar ebenfalls möglich im Hinblick auf das Kindeswohl einen Verstoß gegen den ordre public abzulehnen, im Rahmen der Amtsermittlung (§ 26 FamFG) ist aber eine intensivere Prüfung des Sachverhalts mit allen dem Familiengericht zur Verfügung stehenden Möglichkeiten angezeigt (zu unkrit. daher vielleicht KG Berlin B. v. 21.01.2020 - 1 W 47/19).
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