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   KG, 21.01.2021 - 1 W 1/21   

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https://dejure.org/2021,63162
KG, 21.01.2021 - 1 W 1/21 (https://dejure.org/2021,63162)
KG, Entscheidung vom 21.01.2021 - 1 W 1/21 (https://dejure.org/2021,63162)
KG, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - 1 W 1/21 (https://dejure.org/2021,63162)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.07.2017 - V ZB 136/16

    Grundbuchsache: Eintragung eines Insolvenzvermerks bei Eröffnung des

    Auszug aus KG, 21.01.2021 - 1 W 1/21
    Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch eingetragen, so wird in Ansehung des eingetragenen Rechts vermutet, dass die nach § 47 Abs. 2 S. 1 GBO im Grundbuch eingetragenen Personen Gesellschafter und darüber hinaus keine weiteren Gesellschafter vorhanden sind, § 899a S. 1 BGB (BGH, WM 2017, 2071, 2073).

    Ob ihn dies allerdings im Falle der Erbfolge nach einem Gesellschafter bürgerlichen Rechts auch berechtigt, über Vermögen der Gesellschaft zu verfügen, hängt davon ab, welche Auswirkung der Tod des Gesellschafters auf den Bestand der Gesellschaft hat (vgl. BGH, NJW 1986, 2431; WM 2017, 2071).

    Er übt dann unter Ausschluss des oder der Erben die Befugnisse des Abwicklers aus (Pauli, in: Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Aufl., § 5, Rdn. 156) und kann an deren Stelle als Vertreter über im Grundbuch eingetragene Rechte der Gesellschaft verfügen (BGH, WM 2017, 2071, 2073).

    In die inneren Angelegenheiten der Gesellschaft kann der Testamentsvollstrecker hingegen nicht eingreifen (BGH, NJW 1986, 2431, 2433; WM 2017, 2071, 2074 für den Nachlassinsolvenzverwalter).

    (c) Im Hinblick auf die vielfältigen und in der Praxis häufigen abweichenden Vereinbarungen für den Fall des Versterbens eines Gesellschafters kann von dem gesetzlichen Regelfall nicht ohne weiteres ausgegangen werden (a.A. BGH, WM 2017, 2071, 2073).

  • BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 155/84

    Zugehörigkeit eines auf einen Gesellschafter-Erben übergegangenen

    Auszug aus KG, 21.01.2021 - 1 W 1/21
    Ob ihn dies allerdings im Falle der Erbfolge nach einem Gesellschafter bürgerlichen Rechts auch berechtigt, über Vermögen der Gesellschaft zu verfügen, hängt davon ab, welche Auswirkung der Tod des Gesellschafters auf den Bestand der Gesellschaft hat (vgl. BGH, NJW 1986, 2431; WM 2017, 2071).

    In diesem Fall kann auch die Abwicklung zu den Befugnissen des Testamentsvollstreckers gehören (BGH, NJW 1981, 749, 750; 1986, 2431, 2434).

    In die inneren Angelegenheiten der Gesellschaft kann der Testamentsvollstrecker hingegen nicht eingreifen (BGH, NJW 1986, 2431, 2433; WM 2017, 2071, 2074 für den Nachlassinsolvenzverwalter).

  • KG, 08.07.2020 - 1 W 35/20

    Grundbuchberichtigung: Löschung eines verstorbenen GbR-Gesellschafters; Nachweis

    Auszug aus KG, 21.01.2021 - 1 W 1/21
    So ist es, wenn die zum Vollzug eines Antrags erforderliche Bewilligung eines unmittelbar Betroffenen, § 19 GBO, noch nicht erklärt worden ist (BGH, Rpfleger 2014, 580; Senat, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 1 W 35/20 - NZG 2020, 1033, 1034).

    Die Berichtigung des Grundbuchs nach dem Tod eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfordert die formgerechte Bewilligung der Erben nebst Tatsachenangaben, aus denen sich ergibt, dass das Grundbuch durch die bewilligte Eintragung richtig wird, §§ 19, 22 Abs. 2, 29 Abs. 1 GBO (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 1 W 35/20 - NZG 2020, 1033; Beschluss vom 29. März 2016 - 1 W 907/15 - ZEV 2016, 338).

  • KG, 15.09.2020 - 1 W 1340/20

    Zulässigkeit einer Grundbuchberichtigungs-Bewilligung durch

    Auszug aus KG, 21.01.2021 - 1 W 1/21
    Wie dem Senat aus dem Verfahren 1 W 1340/20 (ZEV 2020, 712) bekannt ist, ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bestehend aus dem Beteiligten zu 2 und dem Erblasser, auch Eigentümerin zumindest einer Wohnung in dem Haus, in dem der Erblasser selbst seinen Wohnsitz gemeldet hatte.

    Ebenso wie in dem Verfahren 1 W 1340/20 muss der Senat deshalb die Möglichkeit berücksichtigen, dass der Erblasser Wohnungseigentums der Gesellschaft selbst genutzt hat.

  • KG, 29.03.2016 - 1 W 907/15

    Grundbuchsache: Vorlage des Gesellschaftsvertrags bei Grundbuchberichtigung nach

    Auszug aus KG, 21.01.2021 - 1 W 1/21
    Die Berichtigung des Grundbuchs nach dem Tod eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfordert die formgerechte Bewilligung der Erben nebst Tatsachenangaben, aus denen sich ergibt, dass das Grundbuch durch die bewilligte Eintragung richtig wird, §§ 19, 22 Abs. 2, 29 Abs. 1 GBO (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 1 W 35/20 - NZG 2020, 1033; Beschluss vom 29. März 2016 - 1 W 907/15 - ZEV 2016, 338).
  • KG, 30.04.2015 - 1 W 466/15

    Grundbuchberichtigung bei Ausscheiden eines GbR-Gesellschafters und Übertragung

    Auszug aus KG, 21.01.2021 - 1 W 1/21
    Ist schlüssig dargelegt, dass das Grundbuch unrichtig ist und durch die beantragte Eintragung richtig würde, hat das Grundbuchamt die dazu vorgetragenen Tatsachen, deren Richtigkeit zu unterstellen ist, nicht nachzuprüfen und darf auch keine Beweise verlangen (Senat, Beschluss vom 30. April 2015 - 1 W 466/15 - ZfIR 2015, 719).
  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden

    Auszug aus KG, 21.01.2021 - 1 W 1/21
    So ist es, wenn die zum Vollzug eines Antrags erforderliche Bewilligung eines unmittelbar Betroffenen, § 19 GBO, noch nicht erklärt worden ist (BGH, Rpfleger 2014, 580; Senat, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 1 W 35/20 - NZG 2020, 1033, 1034).
  • BGH, 24.11.1980 - II ZR 194/79

    Rechte des Testamentsvollstreckers bei der Auseinandersetzung über das Vermögen

    Auszug aus KG, 21.01.2021 - 1 W 1/21
    In diesem Fall kann auch die Abwicklung zu den Befugnissen des Testamentsvollstreckers gehören (BGH, NJW 1981, 749, 750; 1986, 2431, 2434).
  • BGH, 12.01.1998 - II ZR 23/97

    Umfang der Prozeßführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus KG, 21.01.2021 - 1 W 1/21
    Befugnisse, die unmittelbar die Mitgliedschaftsrechte der Erben berühren, kann der Testamentsvollstrecker nicht ausüben (BGH, NJW 1998, 1313, 1314).
  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 84/10

    Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen der Anordnung

    Auszug aus KG, 21.01.2021 - 1 W 1/21
    Änderungen im Gesellschafterbestand einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind wegen der Anordnungen in §§ 899a, 47 Abs. 2 GBO als Änderung der rechtlichen Verhältnisse am Grundstück zu behandeln (BGH, NJW 2011, 615, 617; Senat, Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 W 491-492/11 - FGPrax 2011, 217; vgl. auch BT-Drs.
  • KG, 19.07.2011 - 1 W 491/11

    Grundbuchberichtigung: Anforderungen an die Löschung eines ausgeschiedenen

  • BGH, 20.05.1981 - V ZB 25/79

    Annahme einer Ehegatten-Gesellschaft

  • BayObLG, 15.03.1990 - BReg. 2 Z 21/90

    "Willensvollstreckung" nach schweizerischem Recht in deutschem Nachlaßverfahrens-

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