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   KG, 21.02.2006 - 14 U 41/04   

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https://dejure.org/2006,64863
KG, 21.02.2006 - 14 U 41/04 (https://dejure.org/2006,64863)
KG, Entscheidung vom 21.02.2006 - 14 U 41/04 (https://dejure.org/2006,64863)
KG, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 14 U 41/04 (https://dejure.org/2006,64863)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92

    Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei

    Auszug aus KG, 21.02.2006 - 14 U 41/04
    Der Kläger hat deswegen ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, dass die Beklagte nicht Inhaberin der Forderungen ist (vgl. zum Forderungsprätendentenstreit BGH, Urt.v. 16.06.1993, NJW 1993, 2539 [BGH 16.06.1993 - VIII ZR 222/92] ).
  • BGH, 03.10.1989 - XI ZR 154/88

    Wirksamkeit des Scheckbegebungsvertrages bei einem wucherischen Darlehen;

    Auszug aus KG, 21.02.2006 - 14 U 41/04
    Diese missbräuchliche Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung war der Beklagten zu 2) in der Person ihres alleinvertretungsberechtigten Vorstandes auch objektiv evident, so dass sie sich auf die Gültigkeit des Geschäfts nicht berufen kann (vgl.z.B. zum Missbrauch der Vertretungsmacht in Kenntnis des Geschäftsgegners BGH, Urt v. 05.11.2003, WM 2003, 2456 [BGH 05.11.2003 - VIII ZR 218/01] ; Urt.v. 29.06.1999, NJW 1999, 2883; Urt.v. 03.10.1989, NJW 1990, 384).
  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 218/01

    Kollusives Zusammenwirken verwandter Geschäftsführer zweier Gesellschaften;

    Auszug aus KG, 21.02.2006 - 14 U 41/04
    Diese missbräuchliche Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung war der Beklagten zu 2) in der Person ihres alleinvertretungsberechtigten Vorstandes auch objektiv evident, so dass sie sich auf die Gültigkeit des Geschäfts nicht berufen kann (vgl.z.B. zum Missbrauch der Vertretungsmacht in Kenntnis des Geschäftsgegners BGH, Urt v. 05.11.2003, WM 2003, 2456 [BGH 05.11.2003 - VIII ZR 218/01] ; Urt.v. 29.06.1999, NJW 1999, 2883; Urt.v. 03.10.1989, NJW 1990, 384).
  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    Auszug aus KG, 21.02.2006 - 14 U 41/04
    Hierfür genügt, dass zum Beispiel sämtliche Forderungen aus einer bestimmten Art von Rechtsgeschäften übertragen werden sollen (vgl.z.B. BGH, Urt v. 16.01.1961, WM 61, 350) und dass zum Zeitpunkt der Entstehung der Forderung unzweifelhaft festgestellt werden kann, ob die Forderung von der Abtretung erfasst wird (vgl.z.B. BGH, Urt.v. 12.10.1999, NJW 2000, 276 [BGH 12.10.1999 - XI ZR 24/99] ).
  • BGH, 16.01.1961 - VII ZR 199/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 21.02.2006 - 14 U 41/04
    Hierfür genügt, dass zum Beispiel sämtliche Forderungen aus einer bestimmten Art von Rechtsgeschäften übertragen werden sollen (vgl.z.B. BGH, Urt v. 16.01.1961, WM 61, 350) und dass zum Zeitpunkt der Entstehung der Forderung unzweifelhaft festgestellt werden kann, ob die Forderung von der Abtretung erfasst wird (vgl.z.B. BGH, Urt.v. 12.10.1999, NJW 2000, 276 [BGH 12.10.1999 - XI ZR 24/99] ).
  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98

    Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht

    Auszug aus KG, 21.02.2006 - 14 U 41/04
    Diese missbräuchliche Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung war der Beklagten zu 2) in der Person ihres alleinvertretungsberechtigten Vorstandes auch objektiv evident, so dass sie sich auf die Gültigkeit des Geschäfts nicht berufen kann (vgl.z.B. zum Missbrauch der Vertretungsmacht in Kenntnis des Geschäftsgegners BGH, Urt v. 05.11.2003, WM 2003, 2456 [BGH 05.11.2003 - VIII ZR 218/01] ; Urt.v. 29.06.1999, NJW 1999, 2883; Urt.v. 03.10.1989, NJW 1990, 384).
  • OLG München, 14.11.2000 - 9 U 4279/97
    Auszug aus KG, 21.02.2006 - 14 U 41/04
    Die durch die Bundesanstalt als ungeeignet erachteten Geschäftsleiter verfügten weiterhin in letzter Minute über umfangreiche Vermögenswerte zugunsten der Beklagten zu 2) und forcierten damit eine wirtschaftliche Aushöhlung sowohl der Insolvenzschuldnerin als auch der Beklagten zu 1) (vgl. zur Sittenwidrigkeit in diesem Zusammenhang BGH, Urt.v. 10.02.2005, NJW 2005, 1121 [BGH 10.02.2005 - IX ZR 211/02] ; Urt.v. 16.03.1995, NJW 1995, 1668; OLG München, 14.11.2000, NZG 2001, 412), wobei es unbeachtlich ist, dass die Beklagte zu 1) selbst lediglich aufgelöst, nicht jedoch insolvent ist.
  • BGH, 16.09.1993 - IX ZR 255/92

    Umwandlung des Befreiungsanspruches im Konkurs des Gläubigers

    Auszug aus KG, 21.02.2006 - 14 U 41/04
    Der Befreiungsschuldner - die Beklagte zu 1) - hätte den vollen Betrag in die Insolvenzmasse zu leisten, während die Gläubiger der Freistellungsverbindlichkeit nur eine nach § 38 InsO zu beurteilende Insolvenzforderung hätten (vgl. BGH, Urt.v. 16.09.1993, ZIP 1993, 1656, 1658 [BGH 16.09.1993 - IX ZR 255/92] ).
  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 164/76

    Buchgroßhändler Sammelrechnung I - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus KG, 21.02.2006 - 14 U 41/04
    Die Wirksamkeit der Vorausabtretung ist auch nicht daran zu messen, ob die Feststellung der abgetretenen Forderung einen erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand erfordert (vgl.z.B. BGH, Urt.v. 07.12.1977, BGHZ 70, 86, 90 ).
  • BGH, 16.03.1995 - IX ZR 72/94

    Sittenwidrigkeit der Abtretung sämtlicher Kundenforderungen unmittelbar vor dem

    Auszug aus KG, 21.02.2006 - 14 U 41/04
    Die durch die Bundesanstalt als ungeeignet erachteten Geschäftsleiter verfügten weiterhin in letzter Minute über umfangreiche Vermögenswerte zugunsten der Beklagten zu 2) und forcierten damit eine wirtschaftliche Aushöhlung sowohl der Insolvenzschuldnerin als auch der Beklagten zu 1) (vgl. zur Sittenwidrigkeit in diesem Zusammenhang BGH, Urt.v. 10.02.2005, NJW 2005, 1121 [BGH 10.02.2005 - IX ZR 211/02] ; Urt.v. 16.03.1995, NJW 1995, 1668; OLG München, 14.11.2000, NZG 2001, 412), wobei es unbeachtlich ist, dass die Beklagte zu 1) selbst lediglich aufgelöst, nicht jedoch insolvent ist.
  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

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