Rechtsprechung
   KG, 21.02.2017 - 5 Ws 44/17 , 161 - AR 41/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4052
KG, 21.02.2017 - 5 Ws 44/17 , 161 - AR 41/17 (https://dejure.org/2017,4052)
KG, Entscheidung vom 21.02.2017 - 5 Ws 44/17 , 161 - AR 41/17 (https://dejure.org/2017,4052)
KG, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17 , 161 - AR 41/17 (https://dejure.org/2017,4052)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,4052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 63 StGB, § 67d Abs 2 StGB, § 67d Abs 6 S 2 StGB, § 67e StGB, § 223 StGB
    Maßregelvollstreckung: Erledigung einer bereits sechs Jahre vollzogenen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sicherungsverwahrung, Erledigung einer Unterbringung, Psychiatrisches Krankenhaus, Vollzugsdauer, Fortdauerentscheidung, Beschleunigungsgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über die Fortdauer einer bereits seit sechs Jahren vollzogenen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de

    Entscheidung über die Fortdauer einer bereits seit sechs Jahren vollzogenen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 604
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08

    Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots

    Auszug aus KG, 21.02.2017 - 5 Ws 44/17
    Der Senat hebt den angefochtenen Beschluss auf und verweist die Sache zur erneuten Entscheidung auf der Grundlage des beauftragten externen Prognosegutachtens zurück an die Strafvollstreckungskammer (dazu vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. März 2009 - 2 BvR 2543/08 -, BVerfGK 15, 287 ff., juris Rn. 70).

    Nur so wäre dem im Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB geltenden Beschleunigungsgebot (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. März 2009 - 2 BvR 2543/08 -, juris Rn. 64; Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 85/12 -, juris Rn. 22;KG, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 2 Ws 204/13 -, juris Rn. 20) ausreichend Rechnung getragen.

  • KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16

    Erledigung einer bereits zehn Jahre vollzogenen Unterbringung in einem

    Auszug aus KG, 21.02.2017 - 5 Ws 44/17
    Zum einen beschränkt die Neuregelung den Kreis der prognoserelevanten Taten nach sechsjährigem Vollzug der Unterbringung auf erhebliche Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder in die Gefahr einer schweren körperlichen oder seelischen Schädigung gebracht werden; damit gelten höhere Anforderungen als für die Erstanordnung der Unterbringung nach § 63 StGB (vgl. BT-Drucksache 18/7244, S. 31 ff.; eingehend [zu § 67d Abs. 6 Satz 3 StGB n.F.] Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 -, juris Rn. 15).

    Insbesondere dann, wenn zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Verurteilte sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören wären, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 - juris Rn. 26 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 30.08.2016 - 4 Ws 276/16

    Erhebliche Straftat im Sinne des § 67d Abs. 3 StGB

    Auszug aus KG, 21.02.2017 - 5 Ws 44/17
    Ein hoher Schweregrad wird hingegen regelmäßig vorliegen, wenn Taten drohen, bei denen das Opfer Knochenbrüche, Gehirnerschütterungen oder großflächige Schürfwunden erleidet oder gar längerer stationärer Krankenhausbehandlung bedarf (vgl. BT-Drucksache 18/7244, S. 34 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 30. August 2016 - 4 Ws 276/16 -, juris Rn. 3).

    Ein hoher Schweregrad und damit eine schwere Schädigung werden hingegen regelmäßig vorliegen, wenn Taten drohen, bei denen das Opfer Knochenbrüche, Gehirnerschütterungen oder großflächige Schürfwunden erleidet oder gar längerer stationärer Krankenhausbehandlung bedarf (vgl. BT-Drucksache 18/7244, S. 34 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 30. August 2016 - 4 Ws 276/16 -, juris Rn. 3).

  • KG, 22.05.2013 - 2 Ws 204/13

    Bedeutung der Fristen im Verfahren nach § 67e StGB

    Auszug aus KG, 21.02.2017 - 5 Ws 44/17
    Nur so wäre dem im Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB geltenden Beschleunigungsgebot (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. März 2009 - 2 BvR 2543/08 -, juris Rn. 64; Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 85/12 -, juris Rn. 22;KG, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 2 Ws 204/13 -, juris Rn. 20) ausreichend Rechnung getragen.
  • BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 689/14

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus KG, 21.02.2017 - 5 Ws 44/17
    Allerdings entspricht es vorliegend dem für den gesamten Straf- und Maßregelvollzug geltenden Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 689/14 -, juris Rn 21 f.), das nach § 13 Satz 1 Halbsatz 2 EGStPO durch die Neuregelungen unberührt bleibt, eine solche externe Begutachtung vornehmen zu lassen.
  • KG, 22.10.2015 - 5 Ws 121/15

    Maßregelvollstreckung: Fortdauer einer langfristigen Unterbringung in einem

    Auszug aus KG, 21.02.2017 - 5 Ws 44/17
    Dies ergab sich zwar anders als nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB n. F. nicht aus dem Wortlaut des Gesetzes, wohl aber aus der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 5 Ws 121/15 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 3 Ws 234/17

    Prüfungsmaßstab bei der Frage der Fortdauer einer Maßregel mit einer

    Drohende Körperverletzungen nach § 223 StGB, die hinsichtlich der Verletzungsfolgen nicht aus der Masse der in der täglichen Strafverfolgungspraxis zu beurteilenden Fälle herausragen, genügen regelmäßig ebenfalls nicht mehr (vgl. BT-Drucksache 18/7244, S. 34 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 30. August 2016 - 4 Ws 276/16, juris, Rdnr. 3; KG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17, juris, Rdnr. 11).

    Insbesondere dann, wenn zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Verurteilte sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören wären, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels oftmals nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (KG Berlin, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16, juris, Rdnr. 26 m.w.N.; Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17, juris, Rdnr. 15).

  • OLG Hamm, 19.09.2017 - 3 Ws 303/17

    Anforderungen an die Schwere der Tat bei zu erwartenden weiteren

    Zum einen beschränkt die Neuregelung den Kreis der prognoserelevanten Taten nach zehnjährigem Vollzug der Unterbringung auf erhebliche Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden; damit gelten höhere Anforderungen als für die Erstanordnung der Unterbringung nach § 63 StGB (vgl. BT-Drucksache 18/7244, S. 31 ff.; KG Berlin, Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16, juris, Rdnr. 15 und Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17, juris, Rdnr. 11).

    Drohende Körperverletzungen nach § 223 StGB, die hinsichtlich der Verletzungsfolgen nicht aus der Masse der in der täglichen Strafverfolgungspraxis zu beurteilenden Fälle herausragen, genügen daher regelmäßig nicht mehr, um die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus über die Dauer von sechs bzw. zehn Jahren hinaus zu rechtfertigen (vgl. BT-Drucksache 18/7244, S. 34 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 30. August 2016 - 4 Ws 276/16, juris, Rdnr. 3; KG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17, juris, Rdnr. 11).

  • OLG Dresden, 04.04.2019 - 2 Ws 75/19

    Entscheidungsmaßstab für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Wenn zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Verurteilte sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören sein werden, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 - juris, m.w.N.; Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17 - juris).
  • OLG Hamm, 28.08.2018 - 3 Ws 361/18

    Widerruf; Aussetzung; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus;

    Insbesondere dann, wenn - wie hier - zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Untergebrachte sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören wären, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels oftmals nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (KG Berlin, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16, juris, Rdnr. 26 m.w.N.; Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17, juris, Rdnr. 15).
  • OLG Naumburg, 17.11.2017 - 1 Ws (s) 328/17

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Prüfung der

    Ist wie hier zur weiteren Sachaufklärung ein Sachverständigengutachten einzuholen, kann der Senat ausnahmsweise die Sache an die Strafvollstreckungskammer als Ausgangsgericht zurückverweisen, weil nach Einholung des schriftlichen Sachverständigengutachtens gem. §§ 463 Abs. 3, 454 Abs. 2 S. 3 StPO der Sachverständige mündlich anzuhören ist, wobei der Staatsanwaltschaft, dem Betroffenen und seinem Verteidiger Gelegenheit zur Mitwirkung zu geben ist (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 13.10.1998, 2 Ws 257/98, Rn. 10; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.03.1999, 2 Ws 19/99, Rn. 12; OLG Nürnberg, Beschl. v. 28.02.2003, Ws 201/03, Rn. 12; KG Berlin, Beschl. v. 21.02.2017, 5 Ws 44/17 - 161 AR 41/17, Rn 15; Beschl. v. 28.04.2017, 2 Ws 18/17 - 121 AR 85/17, Rn. 32; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 07.04.2020 - 3 Ws 109/20
    Insbesondere dann, wenn - wie hier - zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Untergebrachte sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören sind, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (KG Berlin, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 -, juris, m. w. N.; Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17 -, juris).
  • OLG Hamm, 09.04.2018 - 3 Ws 136/18

    Hinzuziehung eines Sachverständigen bei Widerruf der Maßregelaussetzung zur

    Insbesondere dann, wenn - wie hier - zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Untergebrachte sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören wären, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels oftmals nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (KG Berlin, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16, juris, Rdnr. 26 m.w.N.; Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17, juris, Rdnr. 15).
  • OLG Brandenburg, 31.07.2019 - 1 Ws 110/19

    Entscheidung über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Wenn zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Verurteilte, sein Verteidiger sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören sein werden, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (vgl. statt vieler: KG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2017, 5 Ws 44/17, OLG Nürnberg, Beschluss vom 28. Februar 2003, Ws 201/03, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 10.10.2017 - 3 Ws 416/17

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Prüfungsmaßstab; Schwere

    Zum einen beschränkt die Neuregelung den Kreis der prognoserelevanten Taten nach sechsjährigem Vollzug der Unterbringung auf erhebliche Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder in die Gefahr einer schweren körperlichen oder seelischen Schädigung gebracht werden; damit gelten höhere Anforderungen als für die Erstanordnung der Unterbringung nach § 63 StGB (vgl. BT-Drucksache 18/7244, S. 31 ff.; KG Berlin, Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16, juris, Rdnr. 15 und Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17, juris, Rdnr. 11).
  • OLG Hamm, 05.09.2017 - 3 Ws 371/17

    Fortdauer, Unterbringung, psychiatrisches Krankenhaus, Prüfungsmaßstab, Schwere

    Die Erledigung der Maßregel hängt daher nicht von einer positiven Prognose, sondern ihre Fortdauer von einer negativen Prognose ab (vgl. BT-Drucksache 18/7244, S. 33, KG Berlin, Beschluss vom 21.02.2017 - 5 Ws 44/17, juris; Senat, Beschluss vom 27.06.2017 - III-3 Ws 234/17).
  • OLG Hamm, 11.07.2017 - 3 Ws 270/17

    Unterbringungsfortdauer; Psychiatrisches; Krankenhaus; Körperverletzungsdelikte;

  • OLG Hamm, 18.10.2022 - 3 Ws 293/22

    Maßregel; Sicherungsverwahrung; Bewährung; Widerruf; Sachverständigengutachten

  • OLG Hamm, 20.09.2018 - 3 Ws 371/18

    Erledigung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; Altfall; psychische Störung;

  • OLG Hamm, 05.09.2017 - 3 Ws 198/17

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Prüfungsmaßstab; Schwere

  • OLG Brandenburg, 23.09.2020 - 1 Ws 118/20
  • OLG Hamm, 28.03.2019 - 3 Ws 99/19

    Prüfung der Fortdauer der Unterbringung bei laufender Überprüfungsfrist

  • KG, 29.12.2017 - 5 Ws 228/17

    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer bei Vollzug der Unterbringung in einem

  • KG, 21.12.2017 - 121 HEs 48/17

    Voraussetzungen der einstweiligen Unterbringung

  • OLG Hamm, 16.07.2019 - 3 Ws 242/19

    Sachverständigengutachten; Maßregelvollzugsgesetz ; letztes Gutachten;

  • OLG Hamm, 17.06.2019 - 3 Ws 236/19

    Sachverständigengutachten; Maßregelvollzugsgesetz ; letztes Gutachten;

  • KG, 06.02.2018 - 2 Ws 2/18

    Beschwerde gegen eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer zur

  • KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17 Vollz - 121 AR 85/17

    Anforderungen die Gründe eines Beschlusses gem. § 119a StVollzG

  • KG, 21.12.2017 - 5 HEs 34/17
  • KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei Sicherungsverwahrten:

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht