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   KG, 21.03.2019 - 22 U 209/16   

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https://dejure.org/2019,6582
KG, 21.03.2019 - 22 U 209/16 (https://dejure.org/2019,6582)
KG, Entscheidung vom 21.03.2019 - 22 U 209/16 (https://dejure.org/2019,6582)
KG, Entscheidung vom 21. März 2019 - 22 U 209/16 (https://dejure.org/2019,6582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 24 EGV 44/2001, Art 26 Abs 1 S 1 EUV 1215/2012, Art 66 EUV 1215/2012, § 39 ZPO, EGRL 103/2009
    Fehlende internationale Zuständigkeit: Rügelose Einlassung bei Verteidigungsanzeige und Klageabweisungsantrag im schriftlichen Vorverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von Regressansprüchen einer ausländischen Haftpflichtversicherung wegen eines Unfalls in Deutschland aufgrund Alkoholisierung eines Beteiligten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von Regressansprüchen einer ausländischen Haftpflichtversicherung wegen eines Unfalls in Deutschland aufgrund Alkoholisierung eines Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 24.06.1981 - 150/80

    Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain

    Auszug aus KG, 21.03.2019 - 22 U 209/16
    Maßgeblich ist das erste Verteidigungs vorbringen (BGH, Urteil vom 26. Juli 2018 - I ZR 226/14 - Rn. 25; BGH, Urteil vom 19. Mai 2015 - XI ZR 27/14 - Rn. 17; vgl. auch EuGH (Dritte Kammer), Urt. v. 13. Juni 2013 - C-144/12 - Rn. 37; EuGH, Urteil vom 24. Juni 1981 - 150/80 - Rn. 16), was eine inhaltliche Auseinandersetzung erfordert, so dass die Verteidigungsanzeige oder auch die Stellung eines (wie bereits im Beschluss ausgeführt: wertfreien) Abweisungsantrages zweifelsfrei nicht genügt.
  • EuGH, 13.06.2013 - C-144/12

    Goldbet Sportwetten - Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 - Europäisches Mahnverfahren

    Auszug aus KG, 21.03.2019 - 22 U 209/16
    Maßgeblich ist das erste Verteidigungs vorbringen (BGH, Urteil vom 26. Juli 2018 - I ZR 226/14 - Rn. 25; BGH, Urteil vom 19. Mai 2015 - XI ZR 27/14 - Rn. 17; vgl. auch EuGH (Dritte Kammer), Urt. v. 13. Juni 2013 - C-144/12 - Rn. 37; EuGH, Urteil vom 24. Juni 1981 - 150/80 - Rn. 16), was eine inhaltliche Auseinandersetzung erfordert, so dass die Verteidigungsanzeige oder auch die Stellung eines (wie bereits im Beschluss ausgeführt: wertfreien) Abweisungsantrages zweifelsfrei nicht genügt.
  • BGH, 19.05.2015 - XI ZR 27/14

    Rüge internationaler Zuständigkeit bereits in Klageerwiderung erforderlich

    Auszug aus KG, 21.03.2019 - 22 U 209/16
    Maßgeblich ist das erste Verteidigungs vorbringen (BGH, Urteil vom 26. Juli 2018 - I ZR 226/14 - Rn. 25; BGH, Urteil vom 19. Mai 2015 - XI ZR 27/14 - Rn. 17; vgl. auch EuGH (Dritte Kammer), Urt. v. 13. Juni 2013 - C-144/12 - Rn. 37; EuGH, Urteil vom 24. Juni 1981 - 150/80 - Rn. 16), was eine inhaltliche Auseinandersetzung erfordert, so dass die Verteidigungsanzeige oder auch die Stellung eines (wie bereits im Beschluss ausgeführt: wertfreien) Abweisungsantrages zweifelsfrei nicht genügt.
  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 226/14

    Anwerndbarkeit der Schutzschranke gemäß Art. 110 Abs. 1 GGV auf Felgen von

    Auszug aus KG, 21.03.2019 - 22 U 209/16
    Maßgeblich ist das erste Verteidigungs vorbringen (BGH, Urteil vom 26. Juli 2018 - I ZR 226/14 - Rn. 25; BGH, Urteil vom 19. Mai 2015 - XI ZR 27/14 - Rn. 17; vgl. auch EuGH (Dritte Kammer), Urt. v. 13. Juni 2013 - C-144/12 - Rn. 37; EuGH, Urteil vom 24. Juni 1981 - 150/80 - Rn. 16), was eine inhaltliche Auseinandersetzung erfordert, so dass die Verteidigungsanzeige oder auch die Stellung eines (wie bereits im Beschluss ausgeführt: wertfreien) Abweisungsantrages zweifelsfrei nicht genügt.
  • BayObLG, 16.02.2023 - 101 AR 3/23

    Rügelose Einlassung im Anwendungsbereich des Art. 24 LugÜ

    Im vorliegenden Rechtsstreit hat die Beklagte nicht nur ihre Verteidigungsbereitschaft erklärt, im schriftlichen Vorverfahren einen inhaltlich nicht näher begründeten Klageabweisungsantrag kundgetan und ihre Klageerwiderung innerhalb der im schriftlichen Vorverfahren gesetzten Frist angekündigt, was für sich genommen eine Zuständigkeit kraft rügeloser Einlassung nicht begründet hätte, denn damit hat die Beklagte lediglich notwendige Schritte unternommen, um sich alle Verteidigungsmöglichkeiten zu erhalten (vgl. auch KG, Beschluss vom 21. März 2019, 22 U 209/16, juris Rn. 2 und Beschluss vom 14. Januar 2019, 22 U 209/16, juris Rn. 3).
  • BayObLG, 07.06.2023 - 102 AR 119/23

    Internationale und örtliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage

    Soweit der Beklagte in der Verteidigungsanzeige seine Verteidigungsbereitschaft erklärt, einen inhaltlich nicht näher begründeten Klageabweisungsantrag kundgetan und seine Klageerwiderung innerhalb der im schriftlichen Vorverfahren gesetzten Frist angekündigt hat, hat dies eine Zuständigkeit kraft rügeloser Einlassung nicht begründet, denn damit hat der Beklagte lediglich notwendige Schritte unternommen, um sich alle Verteidigungsmöglichkeiten zu erhalten (vgl. BayObLG, Beschl. v. 16. Februar 2023, 101 AR 3/23, juris Rn. 30; KG, Beschl. v. 21. März 2019, 22 U 209/16, juris Rn. 2 und Beschl. v. 14. Januar 2019, 22 U 209/16, juris Rn. 3).
  • OLG Hamburg, 14.10.2021 - 6 U 116/20

    Internationale Gerichtszuständigkeit bei Streitigkeit aus Transportverträgen

    Maßgeblich für die Frage der rügelosen Einlassung ist das erste Verteidigungsvorbringen, was eine inhaltliche Auseinandersetzung erfordert, so dass die bloße Verteidigungsanzeige nicht genügt (KG Berlin, Beschluss vom 21.03.2019 - 22 U 209/16 -, Rn. 3, juris; MüKoZPO/Gottwald, 5. Aufl. 2017, Brüssel Ia-VO, Art. 26 Rn. 7).
  • OLG Hamburg, 30.09.2021 - 6 U 85/20

    Örtlich zuständiges Gericht bei Streitigkeit im Rahmen eines Transport- und

    Denn maßgeblich ist das erste Verteidigungsvorbringen, was eine inhaltliche Auseinandersetzung erfordert, so dass die bloße Verteidigungsanzeige nicht genügt (KG Berlin, Beschluss vom 21.03.2019 - 22 U 209/16 -, Rn. 3, juris; MüKoZPO/Gottwald, 5. Aufl. 2017, Brüssel Ia-VO, Art. 26 Rn. 7).
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