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   KG, 21.04.2015 - 21 U 195/12   

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https://dejure.org/2015,76512
KG, 21.04.2015 - 21 U 195/12 (https://dejure.org/2015,76512)
KG, Entscheidung vom 21.04.2015 - 21 U 195/12 (https://dejure.org/2015,76512)
KG, Entscheidung vom 21. April 2015 - 21 U 195/12 (https://dejure.org/2015,76512)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 280 Abs 1 BGB, § 398 BGB, § 401 BGB, § 410 BGB, § 631 BGB
    Architektenhaftung: Darlegungs- und Beweislast für mangelfreie Architektenleistung; Schadensersatzansprüche von Wohnungseigentümern aus vom Bauträger abgetretenem Recht wegen Planungs- und Überwachungsfehlern beim Schallschutz

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche gegen einen Architekten wegen Mängeln der Architektenleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1 ; BGB § 635 a.F.
    Schadensersatzansprüche gegen einen Architekten wegen Mängeln der Architektenleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bau von Eigentumswohnungen: Architekt muss erhöhten Schallschutz planen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bau von Eigentumswohnungen: Welchen Schallschutz muss der Architekt planen? (IBR 2018, 151)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Oldenburg, 06.09.2012 - 8 U 96/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Übergehens von

    Auszug aus KG, 21.04.2015 - 21 U 195/12
    Der Senat hält die dafür von den Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Oldenburg in NJW-RR 2013, 463 für falsch.

    Insbesondere war die Zulassung der Revision nicht im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Oldenburg NJW-RR 2013, 463, nach der eine Beweislastumkehr bei Eintritt eines Abrechnungsverhältnisses eintreten soll.

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus KG, 21.04.2015 - 21 U 195/12
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 186, 330) ist die Bemessung des Vermögensschadens des Bestellers in Fällen, in denen er den Mangel nicht hat beseitigen lassen, nach den erforderlichen Mängelbeseitigungskosten unter Einschluss einer zu zahlenden Umsatzsteuer nicht gerechtfertigt, da auch bei einem werkvertraglichen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB eine Überkompensation des Schadens des Bestellers eintritt, wenn die nicht angefallene Umsatzsteuer berücksichtigt wird.
  • BGH, 24.02.2011 - VII ZR 61/10

    Architektenvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten

    Auszug aus KG, 21.04.2015 - 21 U 195/12
    Die Verjährung beginnt erst, wenn die Abnahme des Architektenwerks erfolgt ist oder Umstände gegeben sind, nachdem eine Erfüllung des Vertrages nicht mehr in Betracht kommt (BGH NJW 2011, 1224).
  • BGH, 26.09.2013 - VII ZR 220/12

    Architektenvertrag: Konkludente Abnahme einer Architektenleistung

    Auszug aus KG, 21.04.2015 - 21 U 195/12
    cc) Entgegen der Ansicht der Beklagten kann auch nicht von einer stillschweigenden Abnahme der Architektenleistungen im Zeitpunkt August 2007 nach den Grundsätzen der Entscheidung des BGH, Urt v. 26.09.2013, VII ZR 220/12 = NJW 2013, 3513 ausgegangen werden.
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Auszug aus KG, 21.04.2015 - 21 U 195/12
    Dieses Rechtsverhältnis ist unter Angabe der tatsächlichen Grundlagen so genau zu bezeichnen, dass der Streitverkündungsempfänger - gegebenenfalls nach Einsicht in die Prozessakten (§ ZPO § 299 ZPO) - prüfen kann, ob es für ihn angebracht ist, dem Rechtsstreit beizutreten (vgl. BGB NJW 2008, 519): Vorliegend war das entsprechende Rechtsverhältnis, nämlich der Architektenauftrag für dieses Bauvorhaben - jedenfalls nach Akteneinsicht, auf die der BGH ausdrücklich verweist - erkennbar.
  • BGH, 04.06.2009 - VII ZR 54/07

    Vertragsauslegung als gebotenes Mittel zur Ermittlung des für die Errichtung von

    Auszug aus KG, 21.04.2015 - 21 U 195/12
    Die DIN 4109 stellt keine anerkannte Regel der Technik für den Schallschutz in Wohnungen dar; auch ohne ausdrückliche Vereinbarung darf bei bei einem üblichen Qualitäts- und Komfortstandard eine Schalldämmung erwartet werden, die dem Beiblatt 2 der DIN 4109 (also "erhöhter Schallschutz nach DIN 4109") entspricht (vgl. BGHZ 181, 225).
  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme

    Auszug aus KG, 21.04.2015 - 21 U 195/12
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann Schadensersatz nach § BGB § 635 BGB für Mängel der Architektenleistungen schon vor der Abnahme und ohne eine vorherige Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung (§ 634 Abs. 1 S. 1 BGB) verlangt werden, wenn jene Mängel sich - wie hier - im Bauwerk realisiert haben und damit eine Nachbesserung nicht mehr in Betracht kommt (BGH NJW 2010, 3573).
  • BGH, 13.07.2000 - VII ZR 139/99

    Übergehen von Beweisantritten

    Auszug aus KG, 21.04.2015 - 21 U 195/12
    Danach hat der Auftragnehmer vor der Abnahme die Mangelfreiheit seiner Leistungen zu beweisen hat (BGH NJW 2009, 360 m. w. N.) Dies gelte auch dann, wenn der Auftraggeber vor der Abnahme Mängelansprüche geltend mache (BGH a.a.O.; BGH NJW-RR 1997, 339; NJW-RR 1999, 347: NJW-RR 2000, 1547).
  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 98/94

    Beweislast für Mängel vor Abnahme eines Bauwerks; Umfang des

    Auszug aus KG, 21.04.2015 - 21 U 195/12
    Danach hat der Auftragnehmer vor der Abnahme die Mangelfreiheit seiner Leistungen zu beweisen hat (BGH NJW 2009, 360 m. w. N.) Dies gelte auch dann, wenn der Auftraggeber vor der Abnahme Mängelansprüche geltend mache (BGH a.a.O.; BGH NJW-RR 1997, 339; NJW-RR 1999, 347: NJW-RR 2000, 1547).
  • BGH, 24.11.1998 - X ZR 21/96

    Fälligkeitstermin und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei einem Werkvertrag

    Auszug aus KG, 21.04.2015 - 21 U 195/12
    Danach hat der Auftragnehmer vor der Abnahme die Mangelfreiheit seiner Leistungen zu beweisen hat (BGH NJW 2009, 360 m. w. N.) Dies gelte auch dann, wenn der Auftraggeber vor der Abnahme Mängelansprüche geltend mache (BGH a.a.O.; BGH NJW-RR 1997, 339; NJW-RR 1999, 347: NJW-RR 2000, 1547).
  • BGH, 08.05.2003 - VII ZR 407/01

    Darlegung von Planungsmängeln und Beseitigungskosten durch den Auftraggeber des

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2018 - 22 U 91/14

    Aufwändige Sanierung erforderlich: Auftragnehmer muss Sanierungskonzept vorlegen!

    Anhaltspunkte können aus den Regelwerken die Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 aus dem Jahr 1994 (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 27.03.2015, 1 U 87/10, juris) oder das Beiblatt 2 zur DIN 4109 liefern (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.2009, a.a.O.; KG, Urteil vom 21.04.2015, 21 U 195/12, juris).
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