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   KG, 21.05.2002 - 21 U 311/01   

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https://dejure.org/2002,10609
KG, 21.05.2002 - 21 U 311/01 (https://dejure.org/2002,10609)
KG, Entscheidung vom 21.05.2002 - 21 U 311/01 (https://dejure.org/2002,10609)
KG, Entscheidung vom 21. Mai 2002 - 21 U 311/01 (https://dejure.org/2002,10609)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urkundsprozess; Urkundenbeweis; Abgrenzung Bürgschaft Schuldübernahme; Abgrenzung Bürgschaft Schuldversprechen; Auflösung einer GmbH infolge Ablehnung des Konkursantrags; Untergang des Hauptschuldners durch Löschung im Handelsregister; Akzessorietät der Bürgschaft

  • Judicialis

    ZPO § 4; ; ZPO § ... 92; ; ZPO § 92 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1 n.F.; ; ZPO § 592 S. 1; ; ZPO § 597 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 4; ; ZPO § 711; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 196 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 201; ; BGB § 208; ; BGB § 217; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB § 765; ; BGB § 765 Abs. 1; ; BGB § 766 S. 1; ; BGB § 768 I 1; ; BGB § 768 I 2; ; BGB § 773 I Nr. 3; ; BGB § 773 Abs. 1 Nr. 4; ; GmbHG § 13 Abs. 3; ; GmbHG §§ 66 ff.; ; GmbHG § 66 Abs. 1, 1. HS; ; GmbHG § 68 Abs. 2; ; GmbHG § 69; ; InsO § 254 II 1; ; InsO § 301 II 1; ; HGB § 6 Abs. 1; ; HGB § 344 Abs. 1; ; HGB § 352; ; HGB § 353

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 13.07.1998 - 22 U 2238/97

    Beendigung eines Leasingverhältnisses durch Kündigung; Wirksamkeit einer

    Auszug aus KG, 21.05.2002 - 21 U 311/01
    Infolge der Aufhebung der Akzessorietät bedarf es auch nicht der Fiktion einer Hauptschuld; die Forderung gegen den Bürgen wandelt sich von einem akzessorischen Nebenrecht in einen selbständigen Anspruch (BGH a.a.O.; KG NJW-RR 1999, 1206 [1207]).

    Dieser gesetzgeberischen Wertung entspricht es, dem Bürgen auch das Risiko zuzuweisen, dass die Hauptschuld aufgrund des Wegfalls des Hauptschuldners wegen Vermögenslosigkeit ihre Verjährbarkeit verliert, denn darin verwirklicht sich ebenso das vom Bürgen übernommene Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners (KG NJW-RR 1999, 1206, [1207]; OLG Celle OLGR Celle 2001, 87; Reinicke/Tiedtke, Bürgschaftsrecht, 2. Auflage, Rdnr. 264).

    Darüber hinaus besteht zu keinem Zeitpunkt ein schutzwürdiges Vertrauen des Bürgen, die Hauptschuld werde verjähren und er deshalb nach § 768 I 1 BGB einredeberechtigt sein (KG NJW-RR 1999, 1206, [1207f.]).

    d) Eine ungerechtfertigte Bevorzugung des Gläubigers, der den Bürgen aufgrund des Wegfalls der Einrede der Verjährung der Hauptschuld entsprechend der Verjährungsfrist für die Bürgschaftsschuld 30 Jahre lang in Anspruch nehmen kann, wird im Einzelfall zugunsten des Bürgen unter Anwendung der Verwirkungsgrundsätze zu vermeiden sein (so auch KG NJW-RR 1999, 1206, [1207f.]).

  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Auszug aus KG, 21.05.2002 - 21 U 311/01
    Die Frage, ob sich der Bürge mit Erfolg auf die Einrede der Verjährung der Hauptschuld berufen kann, wenn eine juristische Person als Hauptschuldnerin vor Ablauf der Verjährungsfrist vermögenslos geworden, im Handelsregister gelöscht und deshalb nicht mehr parteifähig ist, hat der BGH zwar bisher ausdrücklich offengelassen (vgl. BGH NJW 1998, 2972, [2974]).

    Denn die zwischen dem Verhältnis von Hauptschuldner und Bürgen einerseits und demjenigen von handelsrechtlicher Personengesellschaft und persönlich haftendem Gesellschafter andererseits bestehenden Unterschiede rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung der Verjährungsfrage (BGH NJW 1998, 2972, [2974]; Reinicke/Tiedtke, a.a.O., Rdnr. 265).

    Die Rechtsfrage, ob sich der Bürge mit Erfolg auf die Einrede der Verjährung der Hauptschuld auch dann berufen kann, wenn eine juristische Person als Hauptschuldnerin vor Ablauf der Verjährungsfrist vermögenslos geworden, im Handelsregister gelöscht und deshalb nicht mehr parteifähig ist, hat der BGH bislang ausdrücklich offen gelassen (BGH NJW 1998, 2972, [2974]).

  • BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80

    Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners

    Auszug aus KG, 21.05.2002 - 21 U 311/01
    Die Akzessorietät tritt daher zurück, wenn wie vorliegend der Untergang der Hauptschuld auf dem Vermögensverfall des Hauptschuldners beruht (BGH NJW 1982, 875 [876]).

    aa) Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1982, 875, [876]) verselbständigt sich die Verpflichtung des Bürgen mit dem Wegfall der Hauptschuld, ohne dass es hierfür der Fiktion des Fortbestandes der Hauptschuld bedarf.

    Die Bestimmungen in §§ 768 I 2, 773 I Nr. 3, 4 BGB, §§ 254 II 1, 301 II 1 InsO zeigen, dass im Interesse des Gläubigers der Sicherungszweck der Bürgschaft Vorrang vor ihrer Abhängigkeit von der Hauptschuld gewinnt, wenn die Hauptschuld aus Gründen untergeht oder ermässigt wird, die auf dem Vermögensverfall des Hauptschuldners beruhen (BGH NJW 1982, 875, [876]).

  • BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98

    Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen

    Auszug aus KG, 21.05.2002 - 21 U 311/01
    f) Entgegen der Ansicht des Beklagten ergibt sich aus den von ihm zitierten Entscheidungen des BGH (NJW 86, 310 und 99, 278) nichts anderes.
  • BGH, 28.04.1988 - IX ZR 127/87

    Enteignung im Iran und Bürgschaft

    Auszug aus KG, 21.05.2002 - 21 U 311/01
    Denn nach ständiger Rechtsprechung (BGH MDR 1961, 141 f.; NJW 1988, 2173, [2175]) ist ein Teilunterliegen im Sinne des § 92 Abs. 1 ZPO auch dann anzunehmen, wenn lediglich der Zinsanspruch teilweise abgewiesen wird.
  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von

    Auszug aus KG, 21.05.2002 - 21 U 311/01
    f) Entgegen der Ansicht des Beklagten ergibt sich aus den von ihm zitierten Entscheidungen des BGH (NJW 86, 310 und 99, 278) nichts anderes.
  • BGH, 09.11.1960 - VIII ZR 222/59

    Kostenverteilung nach § 92 Zivilprozessordnung (ZPO) i.R.e. Zuvielforderung als

    Auszug aus KG, 21.05.2002 - 21 U 311/01
    Denn nach ständiger Rechtsprechung (BGH MDR 1961, 141 f.; NJW 1988, 2173, [2175]) ist ein Teilunterliegen im Sinne des § 92 Abs. 1 ZPO auch dann anzunehmen, wenn lediglich der Zinsanspruch teilweise abgewiesen wird.
  • BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72

    Beweisbedürftigkeit von Tatsachen

    Auszug aus KG, 21.05.2002 - 21 U 311/01
    Auch im Urkundenprozess muss der Kläger nur streitige anspruchsbegründende und -erhaltende Tatsachen beweisen (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BGHZ 62, 286, 290 ff.).
  • OLG Celle, 23.11.2000 - 2 U 258/00

    Bürgschaft: Inanspruchnahme des Bürgen trotz verjährter Hauptforderung beim

    Auszug aus KG, 21.05.2002 - 21 U 311/01
    Dieser gesetzgeberischen Wertung entspricht es, dem Bürgen auch das Risiko zuzuweisen, dass die Hauptschuld aufgrund des Wegfalls des Hauptschuldners wegen Vermögenslosigkeit ihre Verjährbarkeit verliert, denn darin verwirklicht sich ebenso das vom Bürgen übernommene Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners (KG NJW-RR 1999, 1206, [1207]; OLG Celle OLGR Celle 2001, 87; Reinicke/Tiedtke, Bürgschaftsrecht, 2. Auflage, Rdnr. 264).
  • OLG Saarbrücken, 21.02.2008 - 8 U 109/07

    Verstoß gegen das Verbot der Fremddisposition nach § 768 Abs. 2 BGB bei

    Soweit sich die Klägerin auf eine gegenteilige obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. KG NJW-RR 1999, 1206 ff.; KGR Berlin 2002, 294 f.; OLG Celle OLGR Celle 2001, 87; OLG Köln GmbHR 2004, 1020 ff.) beruft, ist diese durch die vorstehend zuletzt zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs überholt.
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