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   KG, 21.06.2005 - 14 U 191/03   

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https://dejure.org/2005,33220
KG, 21.06.2005 - 14 U 191/03 (https://dejure.org/2005,33220)
KG, Entscheidung vom 21.06.2005 - 14 U 191/03 (https://dejure.org/2005,33220)
KG, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 14 U 191/03 (https://dejure.org/2005,33220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Endet befristeter Baulogistikvertrag mit Fristablauf oder Bauende?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beendigung eines befristeten Baulogistik-Rahmenvertrages zum Fristende ist keine Kündigung! (IBR 2006, 83)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 17.12.2004 - 7 U 168/04

    Pflicht einer Dach-Arge zur Sicherheitsleistung gegenüber einem Mitglied, mit dem

    Auszug aus KG, 21.06.2005 - 14 U 191/03
    Es liege doppelte Rechtshängigkeit wegen der Streitsache des Verfahrens vor dem Landgericht Berlin zur Geschäftsnummer 99 O 1/02 (= Kammergericht Berlin 7 U 168/04) vor.

    Die Akten des Landgerichts Berlin zu den Geschäftsnummern 99 O 1/02 (=Kammergericht 7 U 168/04) sowie 99 O 75/02 haben zu Informationszwecken vorgelegen.

  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

    Auszug aus KG, 21.06.2005 - 14 U 191/03
    Weitergehende Zulässigkeitsbedenken könnten sich aber noch daraus ergeben, dass es einer Feststellungsklage am Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn sogleich im Wege der Leistungs- bzw. Stufenklage vorgegangen werden kann (BGH NJW 1996, S. 2097/2099).
  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

    Auszug aus KG, 21.06.2005 - 14 U 191/03
    In einer derartigen Situation ist es weiter sachgerecht und zulässig, zunächst die allgemeine rechtliche Grundlage der möglichen auch zukünftigen Vergütungsansprüche durch Feststellungsklage vorab zu klären (BGH NJW 2000, S. 1256/1257).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus KG, 21.06.2005 - 14 U 191/03
    Denn der Rechtsstreit hat keine grundsätzliche Bedeutung, da er keine entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfragen aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen oder die Interessen der Allgemeinheit berühren; ebenso erfordern auch die Fortbildung des Rechts oder die Einheitlichkeit der Rechtsprechung die Zulassung nicht, da insbesondere von bisheriger Rechtsprechung nicht abgewichen wird (vgl. allg. u.a. BGH NJW 2002, S. 2473 ff., NJW 2003, S. 65 ff.).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 21.06.2005 - 14 U 191/03
    Die Vertragsauslegung des Landgerichts ist sachlich nicht überzeugend, deshalb hat der Senat die Auslegung selbst vorzunehmen (BGH, NJW 2004, S. 2751 ff.).
  • LG Berlin, 16.09.2002 - 99 O 75/02

    Duldung einer Besichtigung und Feststellung des Umfangs und der Art von

    Auszug aus KG, 21.06.2005 - 14 U 191/03
    Die Akten des Landgerichts Berlin zu den Geschäftsnummern 99 O 1/02 (=Kammergericht 7 U 168/04) sowie 99 O 75/02 haben zu Informationszwecken vorgelegen.
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus KG, 21.06.2005 - 14 U 191/03
    Denn der Rechtsstreit hat keine grundsätzliche Bedeutung, da er keine entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfragen aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen oder die Interessen der Allgemeinheit berühren; ebenso erfordern auch die Fortbildung des Rechts oder die Einheitlichkeit der Rechtsprechung die Zulassung nicht, da insbesondere von bisheriger Rechtsprechung nicht abgewichen wird (vgl. allg. u.a. BGH NJW 2002, S. 2473 ff., NJW 2003, S. 65 ff.).
  • BGH, 17.05.1989 - I ARZ 254/89

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Klageänderung

    Auszug aus KG, 21.06.2005 - 14 U 191/03
    Zeitlich spätere Antrags- bzw. Begründungselemente aus dem Verfahren 99 0 1/02 sind für die Frage der doppelten Rechtshängigkeit hier ebenfalls ohne Belang (vgl. Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 26. Auflage 2004, § 261 Rn. 14, s.a. OLG Koblenz JZ 1989, S. 1075 zur fehlenden Identität des Streitgegenstandes zwischen der positiven Feststellungsklage und der gleichgerichteten Leistungsklage, um die es hier nur gehen könnte).
  • BGH, 24.11.2005 - VII ZR 198/05

    Beendigung eines befristeten Baulogistik-Rahmenvertrages zum Fristende ist keine

    KG B erlin-A z. 14 U 191/03 vom 21.06.2005;.
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