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KG, 21.06.2007 - 12 W 44/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätzliche Begründungspflicht der Nebenentscheidungen (Kostenentscheidung) eines Urteils; Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Folge des Fehlens einer Begründung der Nebenentscheidungen in einem Urteil
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begründungspflicht einer anfechtbaren Kostenentscheidung durch das Gericht - Zurückverweisung analog § 544 Abs. 7 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.05.2007 - 32 O 564/06
- KG, 21.06.2007 - 12 W 44/07
Papierfundstellen
- MDR 2008, 45
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Bremen, 02.02.1971 - 1 W 79/70
Auszug aus KG, 21.06.2007 - 12 W 44/07
Jedenfalls soweit eine in einem Urteil enthaltene Entscheidung über die Kosten gemäß § 269 Abs. 5 ZPO bzw. gemäß § 99 Abs. 2 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist, bedarf diese stets einer Begründung, da anderenfalls dem Beschwerdegericht keine Grundlage dafür gegeben wird, diese Entscheidung sachlich nachzuprüfen (Hans. OLG Bremen NJW 1971, 1185;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 313 b Rz. 3;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl. 1998, § 313 b Rz. 7;… Musielak in MünchKomm/ZPO, 1993, § 313 b Rz. 4;… Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 65. Aufl. 2007).
- KG, 30.11.2020 - 5 W 1120/20
fehlender Vollmachtsnachweis - Klageveranlassung im Zusammenhang mit der …
Vor diesem Hintergrund hat ein Gericht, welches in einem Endurteil eine Kostenentscheidung getroffen hat, keine Befugnis, einer nach § 99 Abs. 2 ZPO statthaften isolierten Beschwerde gegen diese Kostenentscheidung abzuhelfen (…so auch Heßler in Zöller, ZPO, 33. Aufl., 2020, § 572 Rdnr. 3; vgl. auch KG, Beschluss vom 21.06.2007 - 12 W 44/07 - MDR 2008, 45, Rdnr. 3 nach juris). - LG Rottweil, 24.10.2016 - 1 T 185/16
Anerkenntnisurteil: Aufhebung der Kostenentscheidung wegen fehlender Begründung
Diese für das Revisionsverfahren geltende Vorschrift ist im vorliegenden Fall analog anwendbar, da das hinsichtlich der Kostenentscheidung angefochtene Anerkenntnisurteil keinerlei tragbare Entscheidungsgründe enthält, sondern sich auf eine bloße Bezugnahme der vom Erstgericht als zutreffend erachteten Rechtsauffassung des Klägers beschränkt (vgl. KG, Beschl. v. 21.06.2007 - 12 W 44/07, juris Rn. 1).