Rechtsprechung
KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14 - 161 AR 21/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Untersuchungshaft, Fluchtgefahr, Ausländer
- IWW
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 112 Abs 1 S 1 StPO, § 112 Abs 2 Nr 2 StPO
Dringender Tatverdacht hinsichtlich eines noch nicht bezifferten Vermögensschadens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dringender Tatverdacht eines Vermögensdelikts bei nicht exakter Schadensbezifferung; Fluchtgefahr bei Wohnsitz des Beschuldigten im Ausland
- rechtsportal.de
StPO § 112 Abs. 1 S. 1; StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
Dringender Tatverdacht eines Vermögensdelikts bei nicht exakter Schadensbezifferung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Auslandsverbindungen - führen sie zur Fluchtgefahr?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Annahme eines dringenden Tatverdachts hinsichtlich eines noch nicht bezifferten Vermögensschadens; Wohnsitz eines Beschuldigten im Ausland hinsichtlich Fluchtgefahr
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Dringender Tatverdacht eines Vermögensdelikts bei nicht exakter Schadensbezifferung; Fluchtgefahr bei Wohnsitz des Beschuldigten im Ausland
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Auch bei unklarer Schadenhöhe dringender Tatverdacht eines Vermögensdelikts möglich
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 04.04.2014 - 351 Gs 1120/14
- LG Berlin, 08.07.2014 - 519 Qs 19/14
- KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14 - 161 AR 21/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 374
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15
Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien
Für eine Eröffnungsentscheidung bedeutet dies, dass hinreichender Tatverdacht zu bejahen ist, wenn nach dem gesamten Akteninhalt wahrscheinlich ist, dass durch die Handlungen der Angeschuldigten jeweils ein Schaden entstanden ist und sich dies wird nachweisen lassen (vgl. KG wistra 2015, 37 [betreffend die Aufrechterhaltung eines Haftbefehls]). - KG, 13.09.2016 - 4 Ws 130/16
Fortdauer der Untersuchungshaft: Beurteilung des Haftgrundes der Fluchtgefahr; …
Den in der Senatsentscheidung vom 3. November 2011 enthaltenen Rechtsgrundsätzen sind die anderen Senate des Kammergerichts in der Folgezeit beigetreten (vgl. etwa KG, Beschlüsse vom 27. Dezember 2011 - 2 Ws 586/11 - vom 10. Januar 2014 - 2 Ws 1/14 -, vom 23. Juli 2014 - 3 Ws 341/14 -, vom 21. August 2014 - 1 Ws 61/14 - [juris] und vom 26. Oktober 2015 - 5 Ws 132/15 -). - OLG Celle, 08.04.2019 - 3 Ws 102/19
Untersuchungshaft: Haftgrund der Fluchtgefahr; Höhe der Sicherheitsleistung
- OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 2 Ws 343/16
Haftbeschwerde: Weitere Beschwerde gegen einen nicht vollzogenen Haftbefehl; …
Je höher die konkrete Straferwartung ist, umso gewichtiger müssen die den Fluchtanreiz mindernden Gesichtspunkte sein (Senat Die Justiz 2010, 374; KG NStZ-RR 2014, 374;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 112 Rn. 24 f.). - OLG Hamburg, 16.05.2018 - 2 Ws 67/18
Voraussetzungen der Untersuchungshaft: Fluchtgefahr bei außereuropäischem …
Hat der Beschuldigte seinen Wohnsitz im Ausland, so kann dies im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung berücksichtigt werden, begründet indes für sich allein genommen noch nicht die Fluchtgefahr (vgl. nur KG wistra 2015, 37), ebenso wie es die Annahme einer Fluchtabsicht für sich genommen nicht rechtfertigt, wenn ein Ausländer an seinen ausländischen Wohnsitz zurückkehren will, solange seine Anwesenheit für das Verfahren nicht benötigt wird. - KG, 08.02.2016 - 5 Ws 12/16
Zur Annahme von Fluchtgefahr bei Begründung eines ausländischen Wohnsitzes
Auch trifft es zu, dass der Umstand, dass der Angeklagte seinen Wohnsitz im Ausland hat, für sich genommen keine Fluchtgefahr begründet (vgl. KG wistra 2015, 37 m.w.N.).