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   KG, 21.08.2018 - (3) 121 Ss 135/18 (19/18)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27030
KG, 21.08.2018 - (3) 121 Ss 135/18 (19/18) (https://dejure.org/2018,27030)
KG, Entscheidung vom 21.08.2018 - (3) 121 Ss 135/18 (19/18) (https://dejure.org/2018,27030)
KG, Entscheidung vom 21. August 2018 - (3) 121 Ss 135/18 (19/18) (https://dejure.org/2018,27030)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    StVG § 21 Abs. 3; StGB §§ 74, 74f
    StVG, StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Einziehung von Tatfahrzeug: Wert muss regelmäßig mitgeteilt werden oder ermittelbar sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 21 Abs. 3 ; StGB § 74 ; StGB § 74f
    Anforderungen an die Begründung der Einziehung des bei einer Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verwendeten Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einziehung des Fahrzeugs nach Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wertschätzung im Urteil nötig!

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1985 - 2 StR 845/84

    Umfang der Berücksichtigung des Wertes eines eingezogenen Gegenstandes in die

    Auszug aus KG, 21.08.2018 - 121 Ss 135/18
    Der Wert eines eingezogenen Gegenstandes muss deshalb im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung grundsätzlich berücksichtigt werden (vgl. BGH NStZ 1985, 362 mwN).

    Einer ausdrücklichen Erörterung bedarf es nur dann nicht, wenn die Einziehung angesichts des geringen Werts des Fahrzeugs die Bemessung der Hauptstrafe nicht wesentlich beeinflussen konnte (vgl. BGH NStZ 1985, 362; Senat, Beschluss vom 6. Oktober 1999 - 3 Ss 80/99 - [juris]; OLG Nürnberg NZV 2006, 665; Schleswig-Holsteinisches OLG SchlHA 2003, 182 [Volltext bei juris]).

  • OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 60/06

    Einziehung - Einziehung bei Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus KG, 21.08.2018 - 121 Ss 135/18
    Einer ausdrücklichen Erörterung bedarf es nur dann nicht, wenn die Einziehung angesichts des geringen Werts des Fahrzeugs die Bemessung der Hauptstrafe nicht wesentlich beeinflussen konnte (vgl. BGH NStZ 1985, 362; Senat, Beschluss vom 6. Oktober 1999 - 3 Ss 80/99 - [juris]; OLG Nürnberg NZV 2006, 665; Schleswig-Holsteinisches OLG SchlHA 2003, 182 [Volltext bei juris]).
  • OLG Köln, 20.04.2000 - Ss 166/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Auszug aus KG, 21.08.2018 - 121 Ss 135/18
    Solche Angaben wären zum einen erforderlich gewesen, um das Revisionsgericht in die Lage zu versetzen, die im gerichtlichen Ermessen stehende Einziehung auf ihre Verhältnismäßigkeit (§ 74f Abs. 1 StGB) zu überprüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Mai 2001 - 3 Ss 166/00 - [juris]).
  • KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20

    Tatbestandliche Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 StGB und

    Einer ausdrücklichen Erörterung der Einziehung bedarf es allenfalls dann nicht, wenn die Einziehung angesichts des geringen Werts des Gegenstandes die Bemessung der Hauptstrafe nicht wesentlich beeinflussen kann (vgl. KG, Beschlüsse vom 29. November 2019, a. a. O., und 21. August 2018 - [3] 121 Ss 135/18 [19/18] -, juris Rdnr. 3, jeweils m. w. Nachw.).

    In der Einziehungsentscheidung ist der Gegenstand darüber hinaus so genau zu bezeichnen, dass bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 2 OLG 4 Ss 186/16 -, juris Rdnr. 15), die Entscheidung mithin einen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. April 2020, a. a. O., juris Rdnrn. 41, 46; KG, Beschluss vom 21. August 2018, a. a. O., juris Rdnr. 3 [betreffend Individualisierung eines Kfz durch Feststellung des amtlichen Kennzeichens und der FIN]).

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