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   KG, 21.09.2009 - (4) 1 Ss 240/09 (191/09)   

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KG, 21.09.2009 - (4) 1 Ss 240/09 (191/09) (https://dejure.org/2009,5889)
KG, Entscheidung vom 21.09.2009 - (4) 1 Ss 240/09 (191/09) (https://dejure.org/2009,5889)
KG, Entscheidung vom 21. September 2009 - (4) 1 Ss 240/09 (191/09) (https://dejure.org/2009,5889)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung nach § 358 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) bei wesentlicher Änderung der Entscheidungsgrundlage durch erneute Hauptverhandlung; Nichterfassung der von ergänzenden Feststellungen getragenen neuen Fallgestaltung von der bisherigen Rechtsbeurteilung; ...

  • Judicialis

    StPO § 358 Abs. 1; ; StPO § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 358 Abs. 1; StPO § 261
    Bindung der Revisionsentscheidung nach Aufhebung und Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 346
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09
    Der Angeklagte beanstandet zu Recht, dass das Landgericht unter Verstoß gegen § 261 StPO in seiner Beweiswürdigung einer verlesenen Urkunde einen Inhalt beigemessen hat, der im Widerspruch zu deren Wortlaut steht (vgl. BGHSt 29, 18, 21; NStZ-RR 2003, 52).

    Damit hat die Strafkammer eine Urkunde mit anderem Inhalt gewürdigt, so dass dem inneren Vorgang ihrer Überzeugungsbildung die äußere Grundlage fehlt (vgl. BGHSt 29, 18, 21; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 18 Nr. 11; OLG Köln aaO.; Meyer-Goßner aaO.); die Überzeugungsbildung beruht in diesem Punkt nicht auf dem Inbegriff der Hauptverhandlung, womit ein Verstoß gegen § 261 StPO vorliegt.

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1985 - 5 Ss 22/85
    Auszug aus KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09
    Dies wäre dann der Fall, wenn das Landgericht neue, andere Feststellungen getroffen hätte, bei deren Zugrundelegung die Aufhebungsansicht des Senats nicht zum Tragen gekommen, die neue Fallgestaltung von der bisherigen Rechtsbeurteilung mithin nicht erfasst wäre (vgl. BGHSt 9, 324, 329; OLG Düsseldorf StV 1985, 274, 275 m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl., § 358 Rdn. 9; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 7. Aufl., Rdn. 596; Momsen in SK-StPO, § 358 Rdn. 16; Temming in HK-StPO 4. Aufl., § 358 Rdn. 8; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 358 Rdn. 13 m.w.N.).

    Zum anderen wird ein Entfallen der Selbstbindung überwiegend erst dann in Betracht gezogen, wenn das Revisionsgericht seine der Aufhebungsentscheidung zugrunde liegende Rechtsansicht bereits geändert und dies bekannt gegeben hat (vgl. Gms-OBG BGHZ 60, 392, 395ff.; OLG Düsseldorf StV 1985, 274, 275).

  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09
    Zum anderen wird ein Entfallen der Selbstbindung überwiegend erst dann in Betracht gezogen, wenn das Revisionsgericht seine der Aufhebungsentscheidung zugrunde liegende Rechtsansicht bereits geändert und dies bekannt gegeben hat (vgl. Gms-OBG BGHZ 60, 392, 395ff.; OLG Düsseldorf StV 1985, 274, 275).

    Mit beachtlichen Argumenten wird teilweise ohnehin angenommen, dass die Besonderheiten des Strafverfahrens einer Einschränkung der Bindungswirkung entgegen stehen (so Hanack aaO., Rdn. 16; in diese Richtung auch BGHSt [GS] 33, 356, 362; ausdrücklich offen gelassen von BGHZ 60, 392, 399; grundsätzlich gegen das Entfallen der Bindungswirkung bei Änderung der Rechtsprechung des Revisionsgerichts etwa Meyer-Goßner aaO.; Momsen aaO. Rdn. 11, jeweils m.w.N.; zahlreiche weitere Nachweise bei Hanack aaO. Rdn. 16 zu Fn. 37).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09
    Er hat entschieden, dass unter Berücksichtigung der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. u.a. BGHSt 51, 285 ff) nach der vorzunehmenden Interessenabwägung kein Sonderfall einer schwerwiegenden Rechtsverletzung anzunehmen sei und deshalb ein Beweisverwertungsverbot nicht vorliege.

    Anders als die Revision meint, steht der Ablehnung des Beweisverwertungsverbots nicht die Ansicht des Bundesgerichtshofs entgegen, dass im hier gegebenen rechtlichen Zusammenhang bei bewusster Missachtung des Richtervorbehalts oder gleichgewichtiger gröblicher Verkennung einem hypothetischen rechtmäßigen Ermittlungsverlauf keine Bedeutung zukommen könne (vgl. BGHSt 51, 285, 295f.: "bei solcher Verkennung des Richtervorbehalts").

  • OLG Nürnberg, 17.02.2000 - Ws 45/00
    Auszug aus KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09
    c) Die Bindungswirkung nach § 358 Abs. 1 StPO gilt auch für das erneut mit der Sache befasste Revisionsgericht (sog. "Selbstbindung" der Revisionsinstanz, vgl. BVerfGE 4, 1, 5; BGHSt 51, 202ff. = NJW 2007, 853, 854; BGHR StPO § 358 Abs. 1 Bindungswirkung 3; KG JR 1958, 268; OLG Nürnberg StV 2000, 573, 574; Hanack aaO., Rdn. 15; Kuckein aaO., Rdn. 13; Meyer-Goßner aaO., Rdn. 10; Momsen aaO., Rdn. 2 m.w.N.) und bestimmt damit auch die vorliegend zu treffende Entscheidung des Senats.

    Diese Selbstbindung ist auch dann zu bejahen, wenn die erste Entscheidung des Revisionsgerichts fehlerhaft gewesen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. März 1999 - 4 Ws 41, 42/98 - m.w.N.) oder eine Vorlagepflicht nach § 121 Abs. 2 GVG verletzt worden sein sollte (vgl. OLG Nürnberg StV 2000, 573; Hanack aaO.; Temming aaO., Rdn. 7).

  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 607/92

    Beweiswürdigung - Urteilsgründe - Strafzumessung - Revision - Aussage -

    Auszug aus KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09
    Dies setzt voraus, dass mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme der Nachweis geführt werden kann, dass eine im Urteil getroffene Feststellung nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel und auch sonst nicht aus zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehörenden Vorgängen gewonnen worden (vgl. BGHSt aaO.; BGH StV 1991, 549; 1993, 115; KG, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - [3] 1 Ss 68/02 [48/02] - BayObLG …
  • KG, 01.09.2008 - 1 Ss 220/08

    Wohnungsdurchsuchung: Verwertbarkeit aufgefundener Beweismittel bei Missachtung

    Auszug aus KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09
    Der Senat hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft Berlin diese freisprechende Entscheidung mit Urteil vom 1. September 2008 ([4] 1 Ss 220/08 [136/08] - bei juris) aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • BFH, 22.10.1993 - IX R 62/92

    Keine Selbstbindung des BFH im zweiten Rechtsgang, wenn und soweit er bisherige

    Auszug aus KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09
    Offen bleiben kann schließlich auch, ob der für einen anderen Teil der Rechtsordnung vertretenen Ansicht zu folgen wäre, dass eine Änderung auch dann möglich sein soll, wenn das Revisionsgericht seine entsprechende Rechtsauffassung bei gleichzeitiger Entscheidung über mehrere Revisionen, die dieselbe Rechtsfrage betreffen, aufgibt und seine Rechtsprechung fortentwickelt (vgl. hierzu BFH NJW 1995, 216); denn eine solche Konstellation liegt hier nicht vor.
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09
    c) Die Bindungswirkung nach § 358 Abs. 1 StPO gilt auch für das erneut mit der Sache befasste Revisionsgericht (sog. "Selbstbindung" der Revisionsinstanz, vgl. BVerfGE 4, 1, 5; BGHSt 51, 202ff. = NJW 2007, 853, 854; BGHR StPO § 358 Abs. 1 Bindungswirkung 3; KG JR 1958, 268; OLG Nürnberg StV 2000, 573, 574; Hanack aaO., Rdn. 15; Kuckein aaO., Rdn. 13; Meyer-Goßner aaO., Rdn. 10; Momsen aaO., Rdn. 2 m.w.N.) und bestimmt damit auch die vorliegend zu treffende Entscheidung des Senats.
  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Auszug aus KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09
    Mit beachtlichen Argumenten wird teilweise ohnehin angenommen, dass die Besonderheiten des Strafverfahrens einer Einschränkung der Bindungswirkung entgegen stehen (so Hanack aaO., Rdn. 16; in diese Richtung auch BGHSt [GS] 33, 356, 362; ausdrücklich offen gelassen von BGHZ 60, 392, 399; grundsätzlich gegen das Entfallen der Bindungswirkung bei Änderung der Rechtsprechung des Revisionsgerichts etwa Meyer-Goßner aaO.; Momsen aaO. Rdn. 11, jeweils m.w.N.; zahlreiche weitere Nachweise bei Hanack aaO. Rdn. 16 zu Fn. 37).
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91

    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten

  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer

  • OLG Bremen, 01.12.1989 - Ss 63/89
  • BGH, 09.03.2004 - 3 StR 446/03

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Aufhebung und Zurückverweisung der

  • OLG Köln, 25.08.1995 - Ss 350/95

    Rekonstruktion der Beweisaufnahme; Verwendete Beweismittel; Kern der

  • KG, 16.12.2002 - 1 Ss 68/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

  • BGH, 28.02.1958 - 1 StR 648/57
  • BGH, 24.09.2002 - 3 StR 314/02

    Verfahrensrüge; Urkundenverlesung; Überzeugungsbildung (Inbegriff der

  • BGH, 07.06.1991 - 2 StR 14/91

    Grenzen der tatrichterlichen Freiheit in der Überzeugungsbildung bei der

  • BGH, 11.03.1993 - 4 StR 31/93

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung wegen eines

  • BGH, 20.08.1991 - 5 StR 354/91

    Notwendigkeit der Erörterung wesentlicher beweiserheblicher Umstände in den

  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 1 Ss 96/20

    Gießener Ärztin Hänel rechtskräftig wegen Werbung für Schwangerschaftsabbruch

    Handelt es sich, wie vorliegend, um ein sachlich-rechtliches Aufhebungsurteil, stellen die Beurteilung der Verfassungs- und Europarechtskonformität der angewandten Strafnormen zwingende, vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfende Vorfragen dar (vgl. BVerfGE 4, 1, 5; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes , BGHZ 60, 392, 396 ff.; BGHSt 51, 202, 204 Tz. 11 f.; OLG Bamberg , NJOZ 2017, 1292, 1293 Tz. 4; KG , NStZ-RR 2010, 346, 347 f.; OLG Nürnberg , StV 2000, 573, 574; Franke , in: LR-StPO, 26. Aufl. 2013, § 358 Rn. 7 u. 16 f.; Knauer / Kudlich , in: MüKo-StPO, 2019, § 358 Rn. 7, 10).
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