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   KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12   

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https://dejure.org/2012,32386
KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12 (https://dejure.org/2012,32386)
KG, Entscheidung vom 21.09.2012 - 5 W 204/12 (https://dejure.org/2012,32386)
KG, Entscheidung vom 21. September 2012 - 5 W 204/12 (https://dejure.org/2012,32386)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fehlende Angabe des Vertretungsberechtigten im Impressum ist nicht wettbewerbswidrig

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Vertretungsberechtigter im Impressum, unvollständiges Impressum

    § 4 Nr 11 UWG, § 5a Abs 2 UWG, § 5 Abs 1 Nr 1 TMG, § 312c Abs 1 BGB, Art 246 § 1 Abs 1 Nr 3 BGBEG
    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Fehlende Angabe eines Vertretungsberechtigten im Impressum einer Kapitalgesellschaft

  • webshoprecht.de

    Fehlen der Vertreter einer Kapitalgesellschaft im Impressum ist ein Bagatellverstoß

  • IWW
  • JurPC

    Kein Wettbewerbsverstoß bei fehlender Angabe eines Vertretungsberechtigten im Impressum einer Kapitalgesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Fehlende Angabe des Vertretungsberechtigten im Impressum nicht wettbewerbswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretungsberechtigter im Impressum

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei fehlender Angabe eines Vertretungsberechtigten im Impressum einer Kapitalgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Impressumspflicht: Keine Abmahnung wenn Vertretungsberechtigter nicht benannt

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch wenn im Impressum der Vertretungsberechtigte fehlt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Abmahn-Möglichkeiten wegen fehlerhaften Impressums eingeschränkt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Fehlende Impressumsangaben zum Vertretungsorgan einer Kapitalgesellschaft

  • heise.de (Pressebericht, 16.11.2012)

    Impressum: Fehler sind nicht immer abmahnfähig

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Vorstand

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Impressum: fehlende Angaben zu Vertretungsorgan einer Kapitalgesellschaft

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen fehlendem Vertreter im Impressum

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bestimmte Impressums-Verstöße nicht wettbewerbswidrig

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Fehlerhaftes Impressum: Nicht immer kann abgemahnt werden

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Wettbewerbsverstoß bei fehlender Angabe eines Vertretungsberechtigten im Impressum einer Kapitalgesellschaft

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Bagatelle: Fehlende Angabe des Vertretungsberechtigten

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Impressum: fehlende Angaben zu Vertretungsorgan einer Kapitalgesellschaft berechtigen nicht immer zur Abmahnung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Impressumspflicht: Rechtswidrige Abmahnung bei fehlendem Vertretungsberechtigtem

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen fehlendem Vertreter im Impressum

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Impressumspflicht: Rechtswidrige Abmahnung bei fehlendem Vertretungsberechtigten

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Unvollständiges Impressum muss nicht wettbewerbswidrig sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Impressumsfehler

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlende Angabe des Vertretungsberechtigten im Impressum einer GmbH nicht wettbewerbswidrig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Impressumspflicht: Rechtswidrige Abmahnung bei fehlendem Vertretungsberechtigten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Abmahnung bei fehlender Angabe des Vertretunsgberechtigten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlende Angabe eines Vertretungsberechtigten im Impressum einer Kapitalgesellschaft begründet keinen Wettbewerbsverstoß - Mitbewerber steht kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zu

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Abmahngrund weniger: Im Impressum einer Kapitalgesellschaft muss kein Vertretungsberechtigter benannt werden

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Impressumspflicht: Fehlende Nennung der Vertretungsberechtigten ist kein Wettbewerbsverstoß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 609
  • MDR 2012, 1485
  • GRUR-RR 2013, 123
  • WM 2013, 439
  • MMR 2013, 175
  • DB 2012, 2574
  • K&R 2012, 829
  • afp 2012, 583
  • NZG 2013, 119
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12
    Im Regelfall ist insoweit gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO selbst im Fall einer Klageerhebung die namentliche Bezeichnung des Vertreters ebenso wenig erforderlich (Zöller/Greger, ZPO, 99. Auflage, § 53 Rn. 8; vgl. auch BGHZ 107, 296, 199) wie die konkrete Angabe der Vertretungsverhältnisse.
  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93

    Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht

    Auszug aus KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12
    So genügt etwa bei der GmbH & Co. KG regelmäßig die Angabe "vertreten durch die Geschäftsführer" (vgl. BGH, NJW 1993, 2811, 2813; Zöller/Greger, a.a.O.).
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 4/06

    Millionen-Chance

    Auszug aus KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12
    Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken hat in ihrem Anwendungsbereich (Art. 3 der Richtlinie 29/2005/EG) zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt (vgl. Art. 4 der Richtlinie; EuGH, GRUR 2010, 244, Rn. 41 - Zentrale/Plus Warenhandelsgesellschaft; BGH, GRUR 2008, 807, TZ. 17 - Millionen-Chance; GRUR 2012, 949, TZ. 47 - Missbräuchliche Vertragsstrafe).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

    Auszug aus KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12
    Da die Angabe des Namens eines Vertretungsberechtigten einer Kapitalgesellschaft weder von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr noch von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz gefordert wird, ist hier nicht zwingend von einer wesentlichen Information nach § 5a Abs. 4 UWG auszugehen, so dass die Annahme eines Bagatellfalles insoweit möglich bleibt (vgl. hierzu auch BGH, GRUR 2010, 852, TZ. 21 - Gallardo Spyder; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Auflage, § 5a Rn. 57; Schöttler, jurisPR-ITR 1/2009 Anm. 5).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auszug aus KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12
    Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken hat in ihrem Anwendungsbereich (Art. 3 der Richtlinie 29/2005/EG) zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt (vgl. Art. 4 der Richtlinie; EuGH, GRUR 2010, 244, Rn. 41 - Zentrale/Plus Warenhandelsgesellschaft; BGH, GRUR 2008, 807, TZ. 17 - Millionen-Chance; GRUR 2012, 949, TZ. 47 - Missbräuchliche Vertragsstrafe).
  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 2/11

    GOOD NEWS

    Auszug aus KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12
    Die Mitgliedstaaten dürfen im Anwendungsbereich der Richtlinie grundsätzlich keine strengeren als die in der Richtlinie festgelegten Maßnahmen erlassen, und zwar auch nicht, um ein höheres Verbraucherschutzniveau zu erreichen (vgl. Art. 4, Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie; EuGH, a.a.O., Zentrale/Plus Warenhandelsgesellschaft; BGH, Beschluss vom 19.7.2012, I ZR 2/11, TZ.
  • EuGH, 14.01.2010 - C-304/08

    Es stellt nicht automatisch eine unlautere Geschäftspraxis dar, seinen Kunden

    Auszug aus KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12
    Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken hat in ihrem Anwendungsbereich (Art. 3 der Richtlinie 29/2005/EG) zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt (vgl. Art. 4 der Richtlinie; EuGH, GRUR 2010, 244, Rn. 41 - Zentrale/Plus Warenhandelsgesellschaft; BGH, GRUR 2008, 807, TZ. 17 - Millionen-Chance; GRUR 2012, 949, TZ. 47 - Missbräuchliche Vertragsstrafe).
  • KG, 13.02.2007 - 5 W 34/07

    Wettbewerbsverstoß: Identitätsangabe beim Fernabsatz von Waren im Internet;

    Auszug aus KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12
    Das Landgericht hat (unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats, GRUR-RR 2007, 328 und gegen OLGR Düsseldorf 2009, 252, juris Rn. 21) einen Bagatellfall im Sinne des § 3 Abs. 2 UWG angenommen.
  • KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08

    Benennung der Vertretungsperson einer GmbH & Co. KG und Widerrufsfolgenbelehrung

    Auszug aus KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12
    Der Verbraucher wird durch das Fehlen der Angabe eines Vertretungsberechtigten nicht von der Abgabe (rechts)geschäftlicher Erklärungen gegenüber der Antragsgegnerin oder der Erhebung einer Klage abgehalten (vgl. schon Senat, GRUR-RR 2008, 352, juris Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2008 - 20 U 125/08

    Unvollständige Namensangabe im Impressum

    Auszug aus KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12
    Das Landgericht hat (unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats, GRUR-RR 2007, 328 und gegen OLGR Düsseldorf 2009, 252, juris Rn. 21) einen Bagatellfall im Sinne des § 3 Abs. 2 UWG angenommen.
  • KG, 08.04.2016 - 5 U 156/14

    WhatsApp muss AGB auf Deutsch anbieten und Kommunikationsweg neben E-Mail-Adresse

    a) Allerdings verstößt die fehlende Angabe eines Vertretungsbefechtiglen im Impressum der Beklagten (einer juristischen Person) gegen das diesbezügliche ausdrückliche Informationsgebot aus § 5 Abs. Nr. 1 TMG (vgl. auch Senat GRUR-RR 2013, 123).

    Es fehlt insoweit an einer hinreichenden Grundlage im Unionsrecht (Senat GRUR-RR 2013, 123; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Auï¬?., § 3a Rn. 1.309).

    aa) Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken 29/2005/EG (nachfolgend. UGP RL) hat in ihrem Anwendungsbereich (Art. 3 UGP-RL) zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt (vgl. Art. 4 u UGP-RL; EuGH GRUR-V 2010, 244, Rn. 41 - Zentrale/Plus Warenhandelsgesellschaft; BGH GRUR 2008, 807, Rn. 17-Millionen-Chance; BGH-GRUR 2012, 949, Rn. 47 - Missbräuchliche Vertragsstrafe; Senat GRUR-RR 2013, 123).

    Dementsprechend kann ein Verstoß gegen nationale Bestimmungen eine Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG a.F. (= § 3a UWG) grundsätzlich nur noch begründen, wenn die betreffenden Regelungen eine Grundlage im Unionsrecht haben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 15, Satz 2 UGP-RL; BGH GRUR - 2008, 807, Rn. 17-Millionen-Chance; BGH GRUR 2012, 949, Rn. 47 - Missbräuchliche Vertragsstrafe; Senat GRUR-RR 2013, 123).

    Die Mitgliedstaaten dürfen im Anwendungsbereich der Richtlinie grundsätzlich keine strengeren als die in der Richtlinie festgelegten Maßnahmen erlassen, und zwar auch nicht, um ein höheres Verbraucherschutzniveau zu erreichen (vgl. Art. 4, Art. .3 Abs. 5 UGP-RL; EuGH GRUR 2010, 244, Rn. 41 Zentrale/Plus Warenhandelsgesellschaft; BGH GRUR 2012, 1056, Rn.12 - GOOD NEWS I; Senat GRUR-RR 2013, 123).

    Die Angabe eines Vertretungsberechtigten gehört nicht zur Angabe der Firma (Senat GRUR-RR 2013, 123).

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - 20 U 145/12

    Pflichten des Betreibers eines Internetportals hinsichtlich der Einhaltung der

    Das firmenmäßig bezeichnete Unternehmen soll durch die Angabe eines Vertretungsberechtigten auch nicht näher individualisiert werden (KG, GRUR-RR 2013, 123).

    Dementsprechend kann ein Verstoß gegen nationale Bestimmungen eine Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG grundsätzlich nur noch begründen, wenn die betreffenden Regelungen eine Grundlage im Unionsrecht haben (BGH, GRUR 2012, 949, Rn. 47 - Missbräuchliche Vertragsstrafe; KG, GRUR-RR 2013, 123).

  • KG, 08.04.2016 - 8.04.2016

    Keine englischen AGB in deutschem Internetauftritt / Whatsapp

    a) Allerdings verstößt die fehlende Angabe eines Vertretungsberechtigten im Impressum der Beklagten (einer juristischen Person) gegen das diesbezügliche ausdrückliche Informationsgebot aus § 5 Abs. 1 Nr, i TMG (vgl. auch Senat GRUR-RR 2013, 123).

    Es fehlt insoweit an einer hinreichenden Grundlage im Unionsrecht (Senat GRUR-RR 2013, 123; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl.; § 3ä Rn. 1.309).

    aa) Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken 29/2005/EG (nachfolgend: UGP-RL) hat in ihrem Anwendungsbereich (Art. 3 UGP-RL) zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt (vgl. Art. 4 UGP-RL; EuGH GRUR 2010r 244, Rn. 41 - Zentrale/Plus Warenhandelsgesellschaft; BGH GRUR 2008, 807, Rn. 17 - Millionen-Chance; BGH GRUR 2012, 949, Rn.47 - Missbräuchliche Vertragsstrafe; Senat GRUR-RR 2013, 123).

    Sie regelt abschließend, welche Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern als unlauter anzusehen und deswegen unzulässig sind (EuGH GRUR 2009,. 199, Rn.51 - VTB/Total Belgium und Galatea/Sanoma; BGH GRUR 2008, 807, Rn. 17 - Millionen-Chance; GRUR 2012, 949, Rn. 47 - Missbräuchliche Vertragsstrafe; Senat GRUR-RR 2013, 123).

    Dementsprechend kann ein Verstoß gegen nationale Bestimmungen eine Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG a.F. (= § 3a UWG) grundsätzlich nur noch begründen, wenn die betreffenden Regelungen eine Grundlage im Unionsrecht haben (vgl. Erwägungsgrund 15 Satz 2 UGP-RL; BGH GRUR 2008, 807, Rn. 17 - Millionen-Chance; BGH GRUR 2012, 949, Rn.47 - Missbräuchliche Vertragsstrafe; Senat GRUR-RR 2013, 123).

    ein höheres Verbraucherschutzniveau zu erreichen (vgl. Art. 4, Art. .3 Abs. 5 UGP-RL; EuGH GRUR 2010, 244, Rn. 41 - Zentrale/Plus Warenhandelsgesellschaft; BGH GRUR 2012, 1056, Rn. 12 - GOOD NEWS I; Senat GRUR-RR 2013, 123).

    bb) Hinsichtlich des vorliegend maßgeblichen Informationsgebots aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG fehlt es - wie bereits angesprochen - an einer Grundlage im Unionsrecht (Senat GRUR-RR 2013, 123).

    Diese identifiziert auch das jeweilige Unternehmen, Die Angabe eines Vertretungsberechtigten gehört nicht zur Angabe der Firma (Senat GRUR-RR 2013, 123).

  • OLG Hamm, 17.12.2013 - 4 U 100/13

    Umfang der Informationspflichten eines in Ägypten residierenden Dienstanbieters

    Gegen diese Annahme spricht auch nicht die Entscheidung des KG GRUR-RR 2013, 123, soweit dort angeführt wird, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG habe keine unionsrechtliche Grundlage.
  • LG Frankfurt/Main, 08.06.2018 - 10 O 67/17
    Letzteres gilt jedenfalls, soweit die Regelungen wettbewerbsrechtlich durchgesetzt werden sollen (vgl. zum Ganzen, KG, NJW-RR 2013, 609 [KG Berlin 21.09.2012 - 5 W 204/12] ; (Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, UWG, 36. Aufl., 2018, § 3a Rn. 1.8).
  • LG Berlin, 06.08.2019 - 15 O 301/18

    Unternehmensbezogene Informationspflichten - Wettbewerbsverstoß:

    Wobei auch kein Bagatellfall im Sinne von § 3 Abs. 2 UWG angenommen werden kann, im Unterschied zur nicht namentlichen Nennung des Vertretungsberechtigten der juristischen Person (vgl. hierzu KG, Beschluss vom 21.09.2012 - 5 W 204/12 -).
  • LG Berlin, 25.06.2019 - 15 O 301/18
    Wobei auch kein Bagatellfall im Sinne von § 3 Abs. 2 UWG angenommen werden kann, im Unterschied zur nicht namentlichen Nennung des Vertretungsberechtigten der juristischen Person (vgl. hierzu KG, Beschluss vom 21.09.2012 - 5 W 204/12 -).
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