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   KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13 - 141 AR 479/13   

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https://dejure.org/2013,43973
KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13 - 141 AR 479/13 (https://dejure.org/2013,43973)
KG, Entscheidung vom 21.10.2013 - 2 Ws 446/13 - 141 AR 479/13 (https://dejure.org/2013,43973)
KG, Entscheidung vom 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 - 141 AR 479/13 (https://dejure.org/2013,43973)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Konkretisierung der bundesgesetzlichen Leitlinien zur Sicherungsverwahrung und der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch das Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz; Überschreitung der Regelfrist zur Erstellung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelungsumfang des Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (SVVollzG Bln) im Hinblick auf Diagnostikverfahren und Vollzugs- und Eingliederungsplanung; Anforderungen an die Zulässigkeit einer Überschreitung der Regelfrist gem. § 8 Abs. 2 SVVollzG Bln

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de

    SichVVollzG BE § 6; StGB § 66c ; StGB § 67d Abs. 2
    Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13
    Bei der Prognoseentscheidung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB ist zu berücksichtigen, dass der in der Sicherungsverwahrung liegende schwerwiegende Eingriff in das Freiheitsgrundrecht nur nach Maßgabe einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung und unter Wahrung strenger Anforderungen an die zugrunde liegenden Entscheidungen und die Ausgestaltung des Vollzuges zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 128, 326 ff. [BVerfG, Urteil vom 04. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 -] Rdn. 97 ff.).

    Der Bundesgesetzgeber hat - entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der insoweit beschränkten Gesetzgebungskompetenz des Bundes - auf eine ins Einzelne gehende Regelung verzichtet, sich aber in der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 14) die entsprechenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 (= BVerfGE 128, 326 ff.) zu Eigen gemacht (vgl. Senat a.a.O.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 4. Mai 2011dem Gesetzgeber wie auch der Praxis die Zeit bis zum 1. Juni 2013 eingeräumt, um die umfangreichen Vorgaben des Abstandsgebotes in der Praxis umsetzen zu können (vgl. BVerfGE 128, 326 ff. Rdn. 170; BT-Drucks. 17/9874 S. 33).

    Zutreffend ist allerdings, dass § 66c Abs. 1 Nr. 2 StGB n.F., der die wesentlichen Leitlinien zur Umsetzung des vom Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 128, 326 ff. Rdn. 115) vorgegebenen Trennungsgebotes enthält (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 16), für Sicherungsverwahrte eine Unterbringung vorsieht, die (lit. a) den Untergebrachten so wenig wie möglich belastet, den Erfordernissen der Betreuung im Sinne von Nummer 1 entspricht und, soweit Sicherheitsbelange nicht entgegenstehen, den allgemeinen Lebensverhältnissen angepasst ist sowie (lit. b) vom Strafvollzug getrennt in besonderen Gebäuden oder Abteilungen erfolgt, sofern nicht die Behandlung im Sinne von Nummer 1 ausnahmsweise etwas anderes erfordert.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 (= BVerfGE 128, 326 ff.) ausgeführt, dass eine vom Strafvollzug getrennte Unterbringung in besonderen Gebäuden oder Abteilungen , nicht aber eine vollständige räumliche Ablösung vom Strafvollzug erforderlich ist; vielmehr könne eine Anbindung an große Einrichtungen sinnvoll sein, um deren Infrastruktur und Sicherheitsmanagement nutzbar machen und ein differenziertes Arbeits- und Freizeitangebot gewährleisten zu können, das den individuellen Fähigkeiten und Neigungen der Untergebrachten hinreichend Rechnung trägt (a.a.O. Rdn. 115).

    b) Die auf Grundlage der am 1. Juni 2013 in Kraft getretenen Regeln bisher vollzogene Unterbringung des Beschwerdeführers genügt auch hinsichtlich der weiteren Modalitäten dem Abstandsgebot (vgl. BVerfGE 128, 326 ff. Rdn. 100 ff.) und den hierauf basierenden einfachgesetzlichen Vorgaben des § 66c Abs. 1 Nr. 2a StGB sowie des Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes.

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13
    a) Eine solche setzt die Erwartung voraus, der Untergebrachte werde außerhalb des Maßregelvollzugs keine im Sinne des § 66 StGB erheblichen - ihrer Art und ihrem Gewicht nach für die Anordnung der Maßregel ausreichenden (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 2 Ws 44/11 - Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 67d Rdn. 9; Fischer, StGB 60. Aufl., § 67d Rdn. 10; vgl. ferner [jeweils zu § 63 StGB] BVerfGK 2, 55; BVerfGE 70, 297; NJW 1995, 3048; Thür. OLG, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 Ws 49/06 - juris) - rechtswidrigen Taten mehr begehen.

    Die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens muss größer sein als diejenige des Rückfalls (vgl. Thür. OLG a.a.O.; Senat NStZ-RR 2002, 138 [zu § 64 StGB]), wobei der erforderliche Wahrscheinlichkeitsgrad maßgeblich von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt (vgl. BVerfGE 70, 297; OLG Karlsruhe StV 1999, 385 [zu § 63 StGB]; Senat NStZ-RR 2002, 138; Beschluss vom 18. Februar 2011 - 2 Ws 44/11 - Stree/Kinzig a.a.O.; Fischer a.a.O.), aber auch - im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - die bisherige Dauer des Maßregelvollzuges zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 70, 297; Senat, Beschluss vom 29. Dezember 2006 - 5 Ws 619/06 - [zu § 63 StGB]; Stree/Kinzig a.a.O., § 67d Rdn. 10; Fischer, § 67d StGB Rdn. 13).

    Danach darf die Unterbringung nur so lange vollstreckt werden, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und zu seiner Erreichung den Untergebrachten weniger belastende Maßnahmen - im Rahmen der Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung (vgl. §§ 67d Abs. 2, 68a, 68b StGB) - nicht genügen (vgl. grundlegend BVerfGE 70, 297 [zu § 63 StGB]).

  • OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 3 Ws 136/13

    Zum Anwendungsbereich der seit dem 1. Juni 2013 geltenden Neuregelung auf die

    Auszug aus KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13
    Zwar ist vorliegend der Anwendungsbereich für die erhöhten Prognoseanforderungen nach § 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB nicht eröffnet, da kein "Vertrauensschutzfall" vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2013 - 1 StR 48/13 - juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 3 Ws 136/13 und 137/13 - juris Rdn. 7).

    Nichts anderes kann im Rahmen des § 67d Abs. 2 Satz 2 StGB für die Betreuung in der Sicherungsverwahrung gelten (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 3 Ws 136/13 und 137/13 - juris Rdn. 15), zumal eine Fristsetzung nach dieser Vorschrift ohnehin erst ab Inkrafttreten des Gesetzes in Betracht kommt.

  • OLG Celle, 29.08.2012 - 2 Ws 130/12

    Statthaftigkeit des Wiederaufnahmeverfahrens gegen eine rechtskräftige

    Auszug aus KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13
    Soweit im Übrigen hinsichtlich einzelner Modalitäten eine Gleichbehandlung zwischen Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten erfolgen sollte, würde dieser Umstand - ebenso wie sonstige einzelne Unzulänglichkeiten des Vollzuges - jedenfalls nicht zur Rechtswidrigkeit der gegen den Beschwerdeführer vollstreckten Unterbringung an sich führen (vgl. Senat a.a.O. und Beschluss vom 22. November 2012 - 2 Ws 130/12 Vollz -).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.1999 - 2 Ws 19/99
    Auszug aus KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13
    Die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens muss größer sein als diejenige des Rückfalls (vgl. Thür. OLG a.a.O.; Senat NStZ-RR 2002, 138 [zu § 64 StGB]), wobei der erforderliche Wahrscheinlichkeitsgrad maßgeblich von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt (vgl. BVerfGE 70, 297; OLG Karlsruhe StV 1999, 385 [zu § 63 StGB]; Senat NStZ-RR 2002, 138; Beschluss vom 18. Februar 2011 - 2 Ws 44/11 - Stree/Kinzig a.a.O.; Fischer a.a.O.), aber auch - im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - die bisherige Dauer des Maßregelvollzuges zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 70, 297; Senat, Beschluss vom 29. Dezember 2006 - 5 Ws 619/06 - [zu § 63 StGB]; Stree/Kinzig a.a.O., § 67d Rdn. 10; Fischer, § 67d StGB Rdn. 13).
  • OLG Jena, 22.02.2006 - 1 Ws 49/06

    Aussetzung zur Bewährung

    Auszug aus KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13
    a) Eine solche setzt die Erwartung voraus, der Untergebrachte werde außerhalb des Maßregelvollzugs keine im Sinne des § 66 StGB erheblichen - ihrer Art und ihrem Gewicht nach für die Anordnung der Maßregel ausreichenden (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 2 Ws 44/11 - Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 67d Rdn. 9; Fischer, StGB 60. Aufl., § 67d Rdn. 10; vgl. ferner [jeweils zu § 63 StGB] BVerfGK 2, 55; BVerfGE 70, 297; NJW 1995, 3048; Thür. OLG, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 Ws 49/06 - juris) - rechtswidrigen Taten mehr begehen.
  • BGH, 25.04.2012 - 5 StR 451/11

    Erledigterklärung der nach § 66 StGB aF angeordneten Sicherungsverwahrung in

    Auszug aus KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13
    Vielmehr fallen bereits die unter A. näher bezeichneten fünf Anlasstaten, derentwegen die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, auch unter die Regelung des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F. Der weiteren Prüfung, ob mindestens eine der Straftaten aus den Vorverurteilungen dem Katalog des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F. zuzuordnen ist und daher der Erledigterklärung entgegensteht (vgl. BGHSt 57, 218), bedarf es danach nicht mehr.
  • BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04

    Nachträgliche Sanktionierung der ohne richterliche Grundlage erfolgten

    Auszug aus KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13
    Es ist daher auch bei der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung nach §§ 67d, 67e StGB zu beachten, die denselben materiellen Maßstäben wie die erstmalige Entscheidung über die Vollziehung der Sicherungsverwahrung gemäß § 67c Abs. 1 StGB unterliegt (vgl. BVerfGK 5, 67 = NStZ-RR 2005, 187, 188; Senat, Beschluss vom 24. März 2010 - 2 Ws 530/09 -).
  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13
    a) Eine solche setzt die Erwartung voraus, der Untergebrachte werde außerhalb des Maßregelvollzugs keine im Sinne des § 66 StGB erheblichen - ihrer Art und ihrem Gewicht nach für die Anordnung der Maßregel ausreichenden (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 2 Ws 44/11 - Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 67d Rdn. 9; Fischer, StGB 60. Aufl., § 67d Rdn. 10; vgl. ferner [jeweils zu § 63 StGB] BVerfGK 2, 55; BVerfGE 70, 297; NJW 1995, 3048; Thür. OLG, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 Ws 49/06 - juris) - rechtswidrigen Taten mehr begehen.
  • BGH, 12.06.2013 - 1 StR 48/13

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Abstandsgebot;

    Auszug aus KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13
    Zwar ist vorliegend der Anwendungsbereich für die erhöhten Prognoseanforderungen nach § 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB nicht eröffnet, da kein "Vertrauensschutzfall" vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2013 - 1 StR 48/13 - juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 3 Ws 136/13 und 137/13 - juris Rdn. 7).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvR 366/03

    Menschenwürde; allgemeines Persönlichkeitsrecht; allgemeine Handlungsfreiheit;

  • KG, 10.07.2001 - 5 Ws 291/01
  • KG, 23.12.2013 - 2 Ws 474/13

    Zum Gebot der räumlichen Trennung der Sicherungsverwahrung vom Strafvollzug in

    Die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens muss größer sein als diejenige des Rückfalls (vgl. Thür. OLG a.a.O.; Senat NStZ-RR 2002, 138 [zu § 64 StGB]), wobei der erforderliche Wahrscheinlichkeitsgrad maßgeblich von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt (vgl. BVerfGE 70, 297; OLG Karlsruhe StV 1999, 385 [zu § 63 StGB]; Senat NStZ-RR 2002, 138; Beschlüsse vom 21. Oktober 2013 -2 Ws 446/13 - 18. Februar 2011 - 2 Ws 44/11 - Stree/Kinzig a.a.O.; Fischer a.a.O.), aber auch - im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - die bisherige Dauer des Maßregelvollzuges zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 70, 297; Senat, Beschluss vom 29. Dezember 2006 - 5 Ws 619/06 - [zu § 63 StGB]; Stree/Kinzig a.a.O., § 67d Rdn. 10; Fischer, § 67d StGB Rdn. 13).

    Insbesondere bekräftigt der Senat seine Auffassung, dass die Unterbringung der Sicherungsverwahrten in der Justizvollzugsanstalt Tegel bzw. konkret in der Einrichtung für Sicherungsverwahrte den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 - und 6. November 2013 - 2 Ws 490/13 -).

    Danach ist die räumliche Trennung vom Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt Tegel ausreichend dadurch gewährleistet, dass die Sicherungsverwahrten auf gesonderten Stationen untergebracht sind, die ausschließlich von ihnen genutzt werden und nicht mehr mit Strafgefangenen belegt sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 -, 4. September 2013 - 2 Ws 327, 333/13 - und 28. März 2013 - 2 Ws 85/13 -).

  • KG, 30.04.2014 - 2 Ws 26/14

    Dauer des Diagnostikverfahrens sowie der Vollzugs- und Eingliederungsplanung in

    Die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens muss größer sein als diejenige des Rückfalls (vgl. Thür. OLG a.a.O.; Senat NStZ-RR 2002, 138 [zu § 64 StGB]), wobei der erforderliche Wahrscheinlichkeitsgrad maßgeblich von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt (vgl. BVerfGE 70, 297; OLG Karlsruhe StV 1999, 385 [zu § 63 StGB]; Senat NStZ-RR 2002, 138; Beschlüsse vom 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 - und 18. Februar 2011 - 2 Ws 44/11 - Stree/Kinzig a.a.O Rdn. 3.; Fischer a.a.O.), aber auch - im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - die bisherige Dauer des Maßregelvollzuges zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 70, 297; Senat, Beschluss vom 29. Dezember 2006 - 5 Ws 619/06 - [zu § 63 StGB]; Stree/Kinzig a.a.O. Rdn. 6; Fischer, § 67d Rdn. 13).

    Wenngleich es sich hierbei nur um eine - nicht ausnahmslos geltende - Regelfrist handelt und insoweit zu berücksichtigen ist, dass eine sorgfältige Diagnostik, die die Grundlage für den Vollzugs- und Eingliederungsplan darstellt und daher von maßgeblicher Bedeutung für die weitere Behandlung ist, eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt (vgl. Senat StV 2014, 145 und Beschlüsse vom 6. November 2013 - 2 Ws 490/13 -, 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 -, 23. September 2013 - 2 Ws 438/13 -), wurde die gesetzliche Vorgabe deutlich überschritten, ohne dass hierfür sachliche Gründe von der Anstalt vorgetragen oder sonst ersichtlich sind.

  • KG, 19.08.2015 - 2 Ws 154/15

    Sicherungsverwahrung; Überprüfungsverfahren i.S.d. § 119a StVollzG

    Unabhängig davon wird es für den Beschwerdeführer künftig - ungeachtet des für die Justizvollzugsanstalt geltenden Motivierungsgebotes - ganz entscheidend darauf ankommen, ob er sich als vereinbarungsfähig erweist und die im Anhörungstermin vor der Strafvollstreckungskammer geäußerte Bereitschaft zur Fortführung der psychotherapeutischen Behandlung umsetzt und sich auch für die weiteren therapeutischen Angebote öffnet (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 - [juris], 23. September 2013 - 2 Ws 438/13 -, 4. September 2013 - 2 Ws 327, 333/13 - und 28. März 2013 - 2 Ws 85/13 -).
  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 3 Ws 308/18

    Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Soweit verschiedene Oberlandesgerichte auch nach Ablauf des Weitergeltungszeitraums bis zum 31. Mai 2013 bei Anordnungs- oder Fortdauerentscheidungen den Grundsatz strikter Verhältnismäßigkeit angewandt und - unter Bezugnahme auf die zitierte BGH-Rechtsprechung - auf länger zurück liegende Taten ausgeweitet haben (OLG Koblenz, Beschluss vom 3. September 2014 - 2 Ws 411/14, juris, Rdnr. 26 und Beschluss vom 26. April 2016 - 2 Ws 204/16, juris, Rdnr. 11 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. November 2017 - 1 Ws (s) 328/17, juris; unklar KG Berlin, Beschluss vom 4. September 2013 - 2 Ws 327/13, 2 Ws 333/13, juris, Rdnr. 34, 35, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13, juris, Rdnr. 23 und Beschluss vom 10. März 2016 - 2 Ws 53/16, juris, Rdnr. 20), tritt der Senat dieser Auffassung nicht bei.
  • KG, 29.10.2015 - 2 Ws 257/15

    Bedeutung des § 119a StVollzG

    Eine solche setzt die Erwartung voraus, der Verurteilte werde in Freiheit keine im Sinne des § 66 StGB erheblichen - ihrer Art und ihrem Gewicht nach für die Anordnung der Maßregel ausreichenden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 2 Ws 1/15 -, 8. April 2014 - 2 Ws 133/14 - und 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 - ; vgl. ferner [jeweils zu § 63 StGB] BVerfGK 2, 55; BVerfGE 70, 297; NJW 1995, 3048; Thür.
  • KG, 11.06.2020 - 5 Ws 29/19

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Auslegung und Anwendung

    Eine dem Betroffenen nachteilige Rechtsanwendung rechtfertigt das Nachholungsverfahren nach § 33a StPO für sich genommen nicht; denn der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht nicht dazu, den Rechtsansichten eines Beteiligten zu folgen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009, a.a.O.; KG, Beschluss vom 3. Januar 2014 - 2 Ws 446/13 -).
  • OLG Hamm, 15.01.2019 - 3 Ws 54/18

    Unterbringung Sicherungsverwahrung Maßstab strikter Verhältnismäßigkeit Altfälle

    Soweit verschiedene Oberlandesgerichte auch nach Ablauf des Weitergeltungszeitraums bis zum 31. Mai 2013 bei Anordnungs- oder Fortdauerentscheidungen den Grundsatz strikter Verhältnismäßigkeit angewandt und - unter Bezugnahme auf die zitierte BGH-Rechtsprechung - auf länger zurück liegende Taten ausgeweitet haben (OLG Koblenz, Beschluss vom 3. September 2014 - 2 Ws 411/14, juris, Rdnr. 26 und Beschluss vom 26. April 2016 - 2 Ws 204/16, juris, Rdnr. 11 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. November 2017 - 1 Ws (s) 328/17, juris; unklar KG Berlin, Beschluss vom 4. September 2013 - 2 Ws 327/13, 2 Ws 333/13, juris, Rdnr. 34, 35, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13, juris, Rdnr. 23 und Beschluss vom 10. März 2016 - 2 Ws 53/16, juris, Rdnr. 20), tritt der Senat dieser Auffassung nicht bei.
  • KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16

    Verletzung des Vertrauensschutzes bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    a) Eine solche setzt die Erwartung voraus, der Untergebrachte werde außerhalb des Maßregelvollzugs keine im Sinne des § 66 StGB erheblichen - ihrer Art und ihrem Gewicht nach für die Anordnung der Maßregel ausreichenden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 2 Ws 1/15 -, 8. April 2014 - 2 Ws 133/14 - und 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 - Fischer, StGB 63. Aufl., § 67d Rdn. 10; vgl. ferner [jeweils zu § 63 StGB] BVerfGK 2, 55; BVerfGE 70, 297; NJW 1995, 3048; Thür.
  • KG, 02.02.2018 - 2 Ws 193/17

    Maßregelvollstreckung in Berlin: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf

    Die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens muss größer sein als diejenige des Rückfalls, wobei der erforderliche Wahrscheinlichkeitsgrad maßgeblich von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt, aber auch - im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - die bisherige Dauer des Maßregelvollzuges zu berücksichtigen ist (vgl. zusammenfassend Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 -, juris, mwN).
  • KG, 10.02.2014 - 2 Ws 596/13

    Verhältnis von Bundes- und Landesrecht beim Vollzug der Sicherungsverwahrung

    Dies gilt im Land Berlin jedoch nicht mehr seit dem Inkrafttreten des Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes am 1. Juni 2013, das der Landesgesetzgeber zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 128, 326 ff.) und zur Konkretisierung der in § 66c Abs. 1 StGB n.F. enthaltenen Leitlinien des Bundes (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 14) erlassen hat (vgl. AbgHaus von Berlin, Drucks. 17/0689 S. 3 f.; Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 -).
  • KG, 19.11.2021 - 2 Ws 112/21

    Begutachtung eines Sicherungsverwahrten durch neuen Sachverständigen

  • LG Berlin, 11.04.2018 - 589 StVK 102/18

    Ausweisung eines in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten aufgrund

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