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   KG, 21.10.2016 - 6 U 119/16   

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https://dejure.org/2016,59725
KG, 21.10.2016 - 6 U 119/16 (https://dejure.org/2016,59725)
KG, Entscheidung vom 21.10.2016 - 6 U 119/16 (https://dejure.org/2016,59725)
KG, Entscheidung vom 21. Oktober 2016 - 6 U 119/16 (https://dejure.org/2016,59725)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 14 Abs 1 VVG, § 11 S 2 MB/KT 2009
    Krankentagegeldversicherung: Verjährung des Prämienrückforderungsanspruchs des Versicherungsnehmers bei Vertragsbeendigung wegen Bezugs von Altersrente

  • IWW

    § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB; § 195 BGB; MB/KT § 11 S. 2; MB/KT § 15 Abs. 1 Buchst. c; § 14 Abs. 1 VVG
    BGB; MB/KT; VVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung des Anspruchs des Versicherungsnehmers auf Rückzahlung der Prämien für eine Krankentagegeldversicherung bei rückwirkender Beendigung des Versicherungsvertrages wegen des Erhalts von Altersrente

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Krankentagegeld - Verjährung Anspruch Prämienrückforderung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 195; BGB § 199; BGB § 214; BGB § 271; VVG § 14; MBKT 09 § 11 S. 2
    Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung von Prämien in der Krankentagegeldversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verjährung des Anspruchs des Versicherungsnehmers auf Rückzahlung der Prämien für eine Krankentagegeldversicherung bei rückwirkender Beendigung des Versicherungsvertrages wegen des Erhalts von Altersrente

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Verjährung des Anspruchs des Versicherungsnehmers auf Rückzahlung der Prämien für eine Krankentagegeldversicherung bei rückwirkender Beendigung des Versicherungsvertrages wegen des Erhalts von Altersrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 681
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus KG, 21.10.2016 - 6 U 119/16
    Soweit in der Rechtsprechung davon in Einzelfällen Ausnahmen zugelassen worden sind und neben der Kenntnis der Umstände auch eine Kenntnis des daraus resultierenden Anspruchs als solchen gefordert wurde, beruhte dies jeweils auf Sachverhalten, in denen die Sach- und Rechtslage - insbesondere wegen ungeklärter Fragen in der obergerichtlichen Rechtsprechung - unklar und unsicher war (vgl. BGHZ 6, 195, 202; NJW 2009, 984 - 985, zitiert nach juris, dort Rdnr. 14; NJW 1999, 2041 - 2043, zitiert nach juris, dort Rdz. 23).
  • BGH, 18.12.2008 - III ZR 132/08

    Verjährung bei einem Bereicherungsanspruch auf Rückerstattung einer im Rahmen

    Auszug aus KG, 21.10.2016 - 6 U 119/16
    Soweit in der Rechtsprechung davon in Einzelfällen Ausnahmen zugelassen worden sind und neben der Kenntnis der Umstände auch eine Kenntnis des daraus resultierenden Anspruchs als solchen gefordert wurde, beruhte dies jeweils auf Sachverhalten, in denen die Sach- und Rechtslage - insbesondere wegen ungeklärter Fragen in der obergerichtlichen Rechtsprechung - unklar und unsicher war (vgl. BGHZ 6, 195, 202; NJW 2009, 984 - 985, zitiert nach juris, dort Rdnr. 14; NJW 1999, 2041 - 2043, zitiert nach juris, dort Rdz. 23).
  • BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51

    Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung

    Auszug aus KG, 21.10.2016 - 6 U 119/16
    Soweit in der Rechtsprechung davon in Einzelfällen Ausnahmen zugelassen worden sind und neben der Kenntnis der Umstände auch eine Kenntnis des daraus resultierenden Anspruchs als solchen gefordert wurde, beruhte dies jeweils auf Sachverhalten, in denen die Sach- und Rechtslage - insbesondere wegen ungeklärter Fragen in der obergerichtlichen Rechtsprechung - unklar und unsicher war (vgl. BGHZ 6, 195, 202; NJW 2009, 984 - 985, zitiert nach juris, dort Rdnr. 14; NJW 1999, 2041 - 2043, zitiert nach juris, dort Rdz. 23).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Auszug aus KG, 21.10.2016 - 6 U 119/16
    Vielmehr wollte der Gesetzgeber nach dem eindeutigen Wortlaut bewusst die Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände genügen lassen (vgl. MDR 2013, 475 - 476, zitiert nach juris, dort Rdz. 27; vgl. auch Schmidt-Räntsch in Erman, BGB § 199 Rdnr. 18a m.w.N).
  • SG Duisburg, 29.05.2020 - S 49 AS 3304/16
    Unabhängig davon, dass auch die Gewährung von staatlichen Leistungen an den Bürger Fallgestaltungen kennt, in denen der Rückzahlungsanspruch kraft Gesetzes bereits unmittelbar bei der Fehlzahlung besteht (bspw. § 50 Abs. 2 SGB X), entstehen etwa auch bei einer rechtswidrigen Überzahlung zwischen Privaten deliktische (§§ 823 ff. BGB) und bereicherungsrechtliche Herausgabeansprüche nach §§ 812 ff. BGB unmittelbar - und auch unabhängig von einer Kenntnis der Beteiligten - mit der rechtswidrigen Zuwendung selbst (§ 271 BGB; vgl. etwa: KG Berlin, Beschl. v. 21.10.2016 - 6 U 119/16, juris).
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