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KG, 21.11.2007 - (4) 1 Ss 139/07 (102/07) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befangenheitsgesuch bei Äußerung eines Bedauerns durch den Richter über das Zustehen eines Rechtsmittels für den Angkelagten; Zulässigkeit der Stützung der Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs auf die völlige Ungeeignetheit der vorgetragenen Befangenheitsgründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …
Auszug aus KG, 21.11.2007 - 1 Ss 139/07
Sie trägt die sie begründenden Tatsachen, soweit die Verfahrensweise nach § 26 a StPO beanstandet wird, hinreichend genau und vollständig vor, so dass der Senat bereits allein auf dieser Grundlage prüfen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen wären (vgl. BVerfG NJW 2005, 1999, 2001;… BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 7, 8). - BGH, 26.06.2007 - 5 StR 138/07
Gesetzlicher Richter (kein Richter in eigener Sache); rechtswidrige Verwerfung …
Auszug aus KG, 21.11.2007 - 1 Ss 139/07
Voraussetzung für die Ausnahme von dem in § 27 StPO erfassten Regelfall der Entscheidung ohne die Mitwirkung des abgelehnten Richters ist, dass keine Entscheidung in der Sache getroffen wird, vielmehr die Beteiligung des abgelehnten Richters auf eine echte Formalentscheidung oder die Verhinderung eines offensichtlichen Missbrauchs des Ablehnungsrechts beschränkt bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 5 StR 138/07 - m.w.N.). - BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04
Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters; …
Auszug aus KG, 21.11.2007 - 1 Ss 139/07
Ein Ablehnungsgesuch, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung des Gesuchs völlig ungeeignet ist, kann zwar einem Gesuch ohne Angabe von Gründen gleichgestellt werden (…vgl. BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 15 Rdn. 19; BVerfG NJW 2006, 3129, 3132; BVerfG NStZ-RR 2007, 275, 276), so dass die Entscheidung über dieses Gesuch nach § 26 a Abs. 1 Nr. 2 StPO möglich ist.
- BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 1674/06
Verfassungsrechtliche Grenzen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als …
Auszug aus KG, 21.11.2007 - 1 Ss 139/07
Ein Ablehnungsgesuch, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung des Gesuchs völlig ungeeignet ist, kann zwar einem Gesuch ohne Angabe von Gründen gleichgestellt werden (…vgl. BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 15 Rdn. 19; BVerfG NJW 2006, 3129, 3132; BVerfG NStZ-RR 2007, 275, 276), so dass die Entscheidung über dieses Gesuch nach § 26 a Abs. 1 Nr. 2 StPO möglich ist. - BGH, 29.06.2006 - 5 StR 485/05
Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig
Auszug aus KG, 21.11.2007 - 1 Ss 139/07
Ein Ablehnungsgesuch, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung des Gesuchs völlig ungeeignet ist, kann zwar einem Gesuch ohne Angabe von Gründen gleichgestellt werden (vgl. BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 15 Rdn. 19; BVerfG NJW 2006, 3129, 3132; BVerfG NStZ-RR 2007, 275, 276), so dass die Entscheidung über dieses Gesuch nach § 26 a Abs. 1 Nr. 2 StPO möglich ist. - BGH, 18.08.1993 - 3 StR 469/93
Zulässigkeitsvoraussetzungen von Aufklärungsrügen - Bewertung von Vorstrafakten …
Auszug aus KG, 21.11.2007 - 1 Ss 139/07
Sie trägt die sie begründenden Tatsachen, soweit die Verfahrensweise nach § 26 a StPO beanstandet wird, hinreichend genau und vollständig vor, so dass der Senat bereits allein auf dieser Grundlage prüfen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen wären (vgl. BVerfG NJW 2005, 1999, 2001; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 7, 8). - BGH, 05.06.1996 - 2 StR 70/96
Auszug aus KG, 21.11.2007 - 1 Ss 139/07
Sie trägt die sie begründenden Tatsachen, soweit die Verfahrensweise nach § 26 a StPO beanstandet wird, hinreichend genau und vollständig vor, so dass der Senat bereits allein auf dieser Grundlage prüfen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen wären (vgl. BVerfG NJW 2005, 1999, 2001; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 7, 8).
- OLG Brandenburg, 14.10.2013 - 53 Ss 97/13 Dieses Vorgehen war mit der Verwerfung des Befangenheitsgesuchs als unzulässig nicht vereinbar (vgl. auch KG, 4. Strafsenat, 1 Ss 139/07 vom 21. November 2007, zitiert nach juris).