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   KG, 21.11.2008 - 4 Ws 24/08, 1 AR 382/08   

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https://dejure.org/2008,19395
KG, 21.11.2008 - 4 Ws 24/08, 1 AR 382/08 (https://dejure.org/2008,19395)
KG, Entscheidung vom 21.11.2008 - 4 Ws 24/08, 1 AR 382/08 (https://dejure.org/2008,19395)
KG, Entscheidung vom 21. November 2008 - 4 Ws 24/08, 1 AR 382/08 (https://dejure.org/2008,19395)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zu einem Ausspruch über eine Entschädigung bei verfahrensbeendenden Entscheidungen im Falle der Anordnung von freiheitsentziehenden Maßnahmen im Laufe des Verfahrens; Einstweilige Unterbringung nach § 71 Abs. 2, Abs. 4 Jugendgerichtsgesetz (JGG) als ...

  • Judicialis

    JGG § 47 Abs. 1 Nr. 2; ; JGG § 71 Abs. 2; ; JGG § 71 Abs. 4; ; StrEG § 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen bei einstweiliger Unterbringung; Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren; Versagung der Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 284
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 14.02.2023 - 5 Ws 11/23

    Entschädigungspflicht, Versagung der Entschädigung, Nachholung, isoliertes

    Diese Ansicht wird unter anderem damit begründet, dass der Gesetzgeber die Grundentscheidung durch Urteil als Regelfall und das isolierte Entschädigungsverfahren ausdrücklich als Ausnahme ausgestaltet habe (vgl. KG, Beschluss vom 21.11.2008 - 4 Ws 24/08 = NStZ 2010, 284, m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 03.12.1996 - 2 Ws 536/96 = AnwBl 1998, 50; offen gelassen: OLG Hamm (2. Strafsenat), Beschluss vom 18.06.2013 - 2 Ws 158/13 = BeckRS 2013, 11608).
  • KG, 06.02.2019 - 4 Ws 1/19

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Ablehnung der Unterbringung im

    Im Rahmen der Überprüfung der nach § 6 Abs. 1 StrEG zu treffenden Ermessensentscheidung ist das Beschwerdegericht nicht darauf beschränkt, die angefochtene Entscheidung auf Ermessensfehler zu überprüfen, sondern trifft eine eigene Ermessensentscheidung (Aufgabe von Senat NStZ 2010, 284).

    Im Rahmen der Überprüfung der nach § 6 Abs. 1 StrEG zu treffenden Ermessensentscheidung ist das Beschwerdegericht nicht darauf beschränkt, die angefochtene Entscheidung auf Ermessensfehler zu überprüfen, sondern trifft eine eigene Ermessensentscheidung (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 190; Cornelius in BeckOK, 31. Edition, § 8 StrEG Rnr. 17 m.w.N.; Kunz, StrEG 4. Auflage, § 8 Rnr. 66 m.w.N.; an seiner anderslautenden Auffassung in NStZ 2010, 284 hält der Senat, ebenso wie das OLG Hamm [vgl. Beschluss vom 9. Juli 2012 - III-3 RVs 41/12 - Juris] nicht mehr fest).

  • OLG Köln, 20.08.2015 - 2 Ws 523/15

    Beschwerderecht gegen fehlende Kostenentscheidung im Nichteröffnungsbeschluss

    Ist eine Entscheidung beim Vorliegen eines entschädigungsfähigen Tatbestandes unterblieben, so kann und muss sie durch das dafür zuständige Gericht nachgeholt werden (OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Düsseldorf StraFo 1999, 286; OLG Celle a.a.O.; OLG Nürnberg NJW 2006, 1826; KG NStZ 2010, 284; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 8 StrEG Rdn. 7).
  • OLG Hamm, 18.06.2013 - 2 Ws 158/13

    Entschädigung des freigesprochenen Angeklagten; Anfechtung wegen

    Die wohl überwiegende Ansicht will § 8 Abs. 1 Satz 1 StrEG entgegen dem Wortlaut auch auf diese Fälle anwenden, so dass der Entschädigungsberechtigte bei dem für die Entscheidung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 StrEG zuständigen Gericht eine Nachholung bzw. Ergänzung der Entscheidung beantragen könnte, ohne einer anderen Fristbindung als der Verjährung des Entschädigungsanspruchs zu unterliegen (KG v. 21.11.2008, 4 Ws 24/08, NStZ 2010, 284; OLG Stuttgart v. 24.04.2001, 2 Ws 61/01, Rn. 7, 11; OLG Düsseldorf v. 07.11.2000, 1 Ws 532/00, NStZ-RR 2001, 159 für den Fall, dass überhaupt nicht oder nicht über alle Strafverfolgungsmaßnahmen entschieden wurde; OLG München v. 13.09.1977, 1 Ws 988/77, juris, Rn. 4 ff.; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 8 StrEG, Rn. 7; Kunz, StrEG, 4. Aufl., § 8, Rn. 28 ff.; 48 ff.).
  • OLG Hamm, 30.12.2014 - 1 Ws 518/14

    Entschädigung; einstweilige Unterbringung

    Denn das Beschwerdegericht ist nicht darauf beschränkt, die angefochtene Entscheidung auf Ermessensfehler zu überprüfen, sondern trifft vielmehr eine eigene Ermessensentscheidung (vgl. OLG Hamm, NJW 2012, 3046 m. w. N.; a. A. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 286; KG, NStZ 2010, 284, allerdings nicht für den - hier gegebenen - Fall, dass der Tatrichter überhaupt keine Ermessenserwägungen angestellt hat - vgl. insoweit KG, NStZ-RR 2013, 32).
  • OLG Stuttgart, 25.09.2013 - 4b Ws 1/13

    Strafverfolgungsentschädigung im Jugendstrafverfahren: Versagung für die Dauer

    § 6 Abs. 2 StrEG ermöglicht es dem Jugendrichter, anders als im Erwachsenenstrafrecht flexibler und unter Beachtung erzieherischer Gesichtspunkte über die Anrechnung von Freiheitsentzug zu entscheiden (KG Berlin, NStZ 2010, 284, 285 f.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2005, 2 BvR 28/05).
  • KG, 15.06.2012 - 4 Ws 57/12

    Ermessensreduzierung auf Null nach Wegfall einer geeigneten Anlasstat

    bb) Offen bleiben kann, ob das Beschwerdegericht befugt ist, eine Ermessensentscheidung des Tatrichters in vollem Umfang (vgl. Engelhardt in KK-StPO 6. Aufl., § 309 Rdn. 6; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 8 StrEG Rdn. 22, m.w.Nachw.) oder nur in eingeschränktem Umfang, auf das Vorliegen von Ermessensfehlern (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2008 - 4 Ws 24/08 - = NStZ 2010, 284), nachzuprüfen, denn das Landgericht hat die Grenzen des gesetzlichen Ermessens überschritten.
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 2 Ws 321/20
    Die beschränkte Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts ergibt sich jedoch aus dem Zweck des § 67e Abs. 3 S. 2 StGB (so auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 125, 126 zu § 57 Abs. 7 StGB ; siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 21. November 2008 - 4 Ws 24/08, juris Rn.10 m.w.N. zu § 6 StrEG ).
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