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   KG, 21.12.1988 - 24 W 5948/88   

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KG, 21.12.1988 - 24 W 5948/88 (https://dejure.org/1988,2290)
KG, Entscheidung vom 21.12.1988 - 24 W 5948/88 (https://dejure.org/1988,2290)
KG, Entscheidung vom 21. Dezember 1988 - 24 W 5948/88 (https://dejure.org/1988,2290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Verwaltervergütung; Mehrheitsbeschluß; Pauschalisierte Verzugszinsen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Verzugsschadenspauschale durch Mehrheitsbeschluß; zur Kostenpauschale für den WEG- Verwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    WEG § 16 Abs. 2; WEG § 47

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 329
  • ZMR 1989, 188
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 73/64

    Abgabe von Gratisproben anderer Zahnprothesen-Pflegemittel ("Leodent") beim

    Auszug aus KG, 21.12.1988 - 24 W 5948/88
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 7. Januar 1985 - 24 W 3827/84 - (vgl. ZMR 1985, 278) ausgeführt hat, ist zwar in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt, daß grundsätzlich zwischen dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch und einem etwa daneben bestehenden materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch, der den prozessualen überlagern oder über ihn hinausgehen kann, zu unterscheiden ist (BGHZ 45, 251, 256 ff.; LM § 252 BGB Nr. 18 Bl. 252; BGHZ 66, 112, 114; OLG Köln, NJW 1978, 111 f.; …

    Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 45, 251, 257) überzeugend ausgeführt, daß es bei unverändertem Sachverhalt, der zu einer abschließenden prozessualen Kostenentscheidung geführt hatte, nicht angeht, nunmehr denselben Sachverhalt erneut zur Nachprüfung zu stellen und in seinen kostenrechtlichen Auswirkungen materiellrechtlich entgegengesetzt zu beurteilen.

  • OLG Köln, 16.09.1977 - 7 W 19/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus KG, 21.12.1988 - 24 W 5948/88
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 7. Januar 1985 - 24 W 3827/84 - (vgl. ZMR 1985, 278) ausgeführt hat, ist zwar in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt, daß grundsätzlich zwischen dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch und einem etwa daneben bestehenden materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch, der den prozessualen überlagern oder über ihn hinausgehen kann, zu unterscheiden ist (BGHZ 45, 251, 256 ff.; LM § 252 BGB Nr. 18 Bl. 252; BGHZ 66, 112, 114; OLG Köln, NJW 1978, 111 f.; …
  • BayObLG, 03.03.1988 - BReg. 2 Z 104/87

    Zur Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus KG, 21.12.1988 - 24 W 5948/88
    Ebenso hat der Senat Bedenken dagegen, ... daß durch Mehrheitsbeschluß zu Lasten einzelner Wohnungseigentümer Prozeßkostenpauschalen (a.A. OLG Köln, Beschluß vom 28. Juli 1986 - 16 Wx 49/86, zitiert bei Bielefeld, WEG-Recht - Rechtsprechung in Leitsätzen 1984-1986, S. 162) oder auch neben den gesetzlichen noch zusätzliche Verzugszinsen (a.A. BayObLG NJW-RR 1988, 847) festgelegt werden.
  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines

    Auszug aus KG, 21.12.1988 - 24 W 5948/88
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 7. Januar 1985 - 24 W 3827/84 - (vgl. ZMR 1985, 278) ausgeführt hat, ist zwar in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt, daß grundsätzlich zwischen dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch und einem etwa daneben bestehenden materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch, der den prozessualen überlagern oder über ihn hinausgehen kann, zu unterscheiden ist (BGHZ 45, 251, 256 ff.; LM § 252 BGB Nr. 18 Bl. 252; BGHZ 66, 112, 114; OLG Köln, NJW 1978, 111 f.; …
  • KG, 07.01.1985 - 24 W 3827/84

    Unterscheidung zwischem dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch und den

    Auszug aus KG, 21.12.1988 - 24 W 5948/88
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 7. Januar 1985 - 24 W 3827/84 - (vgl. ZMR 1985, 278) ausgeführt hat, ist zwar in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt, daß grundsätzlich zwischen dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch und einem etwa daneben bestehenden materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch, der den prozessualen überlagern oder über ihn hinausgehen kann, zu unterscheiden ist (BGHZ 45, 251, 256 ff.; LM § 252 BGB Nr. 18 Bl. 252; BGHZ 66, 112, 114; OLG Köln, NJW 1978, 111 f.; …
  • KG, 21.03.1988 - 24 W 4552/87
    Auszug aus KG, 21.12.1988 - 24 W 5948/88
    So hat der Senat in seinem unveröffentlichten Beschluß vom 21. März 1988 - 24 W 4552/87 - bezüglich einer durch Eigentümerbeschluß (in Gestalt der Verlängerung eines Verwaltervertrages) für den Verwalter festgesetzte Unkostenpauschale zu Lasten des Erwerbers von Wohnungseigentum zwar angenommen, daß der Verwalter insofern eigene Ansprüche gegen die Gemeinschaft hat, daß aber wegen Verstoßes zu § 16 Abs. 2 WEG nicht der Erwerber gesondert und allein in Anspruch genommen werden kann (im Anschluß an OLG Stuttgart, Justiz 1981, 208 = MDR 1981, 587 für die Erhebung einer Umzugspauschale; Weitnauer, WEG 7. Aufl., § 16 Rn. 13 c; Augustin in RGRK 12. Aufl., WEG § 16 Rn. 27).
  • OLG Stuttgart, 12.02.1981 - 8 W 598/80

    Anforderungen an die Beschwerdeberechtigung eines Standesbeamten in

    Auszug aus KG, 21.12.1988 - 24 W 5948/88
    So hat der Senat in seinem unveröffentlichten Beschluß vom 21. März 1988 - 24 W 4552/87 - bezüglich einer durch Eigentümerbeschluß (in Gestalt der Verlängerung eines Verwaltervertrages) für den Verwalter festgesetzte Unkostenpauschale zu Lasten des Erwerbers von Wohnungseigentum zwar angenommen, daß der Verwalter insofern eigene Ansprüche gegen die Gemeinschaft hat, daß aber wegen Verstoßes zu § 16 Abs. 2 WEG nicht der Erwerber gesondert und allein in Anspruch genommen werden kann (im Anschluß an OLG Stuttgart, Justiz 1981, 208 = MDR 1981, 587 für die Erhebung einer Umzugspauschale; Weitnauer, WEG 7. Aufl., § 16 Rn. 13 c; Augustin in RGRK 12. Aufl., WEG § 16 Rn. 27).
  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

    Hat andererseits der Richter in seine Kostenentscheidung eine sachlich-rechtliche Erstattungspflicht erkennbar mit einbezogen, so verbietet die Rechtskraft dieser Entscheidung, dieselbe Frage in einem anderen Verfahren unter materiell-rechtlichen Gesichtspunkten abweichend zu prüfen (Loritz, Die Konkurrenz materiellrechtlicher und prozessualer Kostenerstattung, 1981, 83 ff; zu § 47 WEG: Staudinger/Wenzel, WEG, 12. Aufl. 1997, § 47 Rn. 8 unter Hinweis auf BGHZ 45, 251, 257; KG OLGZ 1989, 174, 178 f; BayObLGZ 1988, 287, 293; 1975, 369, 371; a.A. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, § 47 Rn. 11: kein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch nach rechtskräftiger Kostenentscheidung).
  • BGH, 21.11.2019 - V ZB 75/19

    Mobilheim als fester Bestandteil eines Grundstücks

    Für die Annahme einer festen Verbindung mit dem Grund und Boden kann aber auch eine nur auf Schwerkraft beruhende Verbindung ausreichen (RG WarnR 1932 Nr. 114 = S. 232, 243; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 333 Rn. 20; BayObLG, WuM 1989, 93, juris Rn. 29; LG Berlin, NJW-RR 2004, 635; LG Konstanz, ZIP 1981, 512; BeckOGK/Mössner, BGB [1.7.2019], § 94 Rn. 10.3; Staudinger/Stieper, BGB [2017], § 94 Rn. 8; jurisPK-BGB/Vieweg, 8. Aufl., § 94 Rn. 6; MüKoBGB/Stresemann, 8. Aufl., § 94 Rn. 4; Palandt/Ellenberger, BGB, 78. Aufl., § 94 Rn. 2; a.A. Tobias, AcP 94, 371, 389 f.).

    Im Hinblick darauf wird etwa angenommen, dass eine Fertiggarage aus Beton, die ohne Fundament oder sonstige Verankerungen aufgestellt ist, eine feste Verbindung mit dem Grund und Boden im Sinne des § 94 Abs. 1 BGB aufweise, weil deren Eigengewicht dem Bauwerk die für seinen Verwendungszweck ausreichende Standfestigkeit gewährleiste und damit einer Verankerung gleichwertig sei (BFH, NJW 1979, 392; BayObLG, WuM 1989, 93, juris Rn. 29; jurisPK-BGB/Vieweg, 8. Aufl., § 94 Rn. 7; BeckOK BGB/Fritzsche, [1.8.2019], § 94 Rn. 7; Soergel/Marly, BGB, 13. Aufl., § 94 Rn. 8).

  • BGH, 07.05.2014 - V ZB 102/13

    Kostenfestsetzung im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Teilweise wird angenommen, ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch sei im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen (KG, NJW-RR 1989, 329, 330; OLG Frankfurt/Main, WuM 1990, 457, 458; LG Nürnberg-Fürth, ZWE 2010, 282 f.; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 3. Aufl., § 50 Rn. 7; wohl auch Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 28 Rn. 221).
  • OLG Schleswig, 21.05.2013 - 3 U 77/12

    Transformatorenstation als wesentlicher Grundstücksbestandteil

    Das ist etwa bei Fertiggaragen aus Beton in der Rechtsprechung anerkannt (BayObLG WuM 1989, 93 bei juris Rn. 29; OLG Düsseldorf BauR 1982, 164 ff, Orientierungssatz 2; BFH NJW 1979, 392).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Denn bei der zu treffenden Billigkeitsentscheidung darf berücksichtigt werden, daß der Verwalter den Anfall der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten wegen Verletzung ihrer Vertragspflichten gemäß §§ 675, 276 BGB zu vertreten hat (vgl. BGHZ 111, 148, 153; BayObLGZ 1975, 369, 371; 1988, 287, 293; KG, OLGZ 1989, 174, 178 f.; Erman/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 47 Rdn. 11; Niedenführ/Schulze, WEG, 4. Aufl., § 47 Rdn. 6, 9) und deswegen nach materiellem Recht kostenerstattungspflichtig ist.
  • OLG Hamm, 19.03.2007 - 15 W 340/06

    Wirksamkeit der Beschlüsse des Verwaltungsbeirats

    2 Z 97/87">1988, 287, 293; FGPrax 2003, 24 = NJW-RR 2003, 301; KG, OLGZ 1989, 174, 178f. = NJW-RR 1989, 329; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rn. 5 und 6) und deswegen nach materiellem Recht kostenerstattungspflichtig ist.
  • OLG Köln, 09.07.1990 - 16 Wx 173/89

    Geltendmachung einer Sondervergütung im Kostenfestsetzungsverfahren; Wirksamkeit

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  • LG Stuttgart, 03.03.2003 - 2 T 70/03
    Eine pauschale Sondervergütung, die dem Verwalter für die gerichtliche Vertretung der Gemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss zugebilligt wurde, ist nämlich zwingend im Kostenfestsetzungsverfahren geltend zu machen, wenn der Verwalter als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft das Verfahren betrieben hat (Bärmann/Pick/Merle WEG , 8. Aufl. § 47 Rdnr. 73/74; KG NJW-RR 1989, 329; aA. OLG Köln NJW 1991, 1302).

    Aufgrund dieser Rechtskraftwirkung der Kostenentscheidung sind die Beteiligten gehindert, Kostenerstattungsansprüche in einem neuen Hauptsacheverfahren durchzusetzen, bleiben also auf das Kostenfestsetzungsverfahren verwiesen (Bärmann/Pick/Merle a.a.O., § 47 Rdnr. 74 und Rdnr. 11; BayObLG, NJW-RR 2003, 80 und FGPrax 1999, 77; OLG Frankfurt a.M. OLGR 2002, 297; KG, NJW-RR 1989, 329; BGH NJW 1998, 755).

  • OLG Frankfurt, 10.08.1990 - 20 W 113/90

    "Klagegebühr" gegen den mit der Wohngeldzahlung säumigen Wohnungseigentümer ;

    Ob der anscheinend gegenteiligen Meinung des Kammergerichts in seiner vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung (WuM 89, 93 = NJW-RR 89, 329) der Vorzug zu geben ist, kann dahinstehen.

    Über die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird aber allein im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 47 Satz 2 WEG entschieden, bei der auch Gesichtspunkte einer materiellen Kostenerstattung berücksichtigt werden können, weil sich die Ermessensentscheidung des Richters (§ 43 II WEG) auf die Kostenentscheidung erstreckt (BayObLGZ 75, 369, 371; 88, 287, 293; KG ZMR 85, 278; WuM 89, 93 = NJW-RR 89, 329).

  • LG Berlin, 06.06.2001 - 82 T 161/01
    Es ist zwar grundsätzlich zulässig, die außergerichtlichen Auslagen der Antragsteller für den im Verfahren als Vertreter der Wohnungseigentümer aufgetretenen Wohnungseigentumsverwalter im Kostenfestsetzungsverfahren geltend zu machen (vgl. KG, OLGZ 1989, 174 = NJW-RR 1989, 329 [330]) Auch können entgegen der früher vertretenen Ansicht der Kammer zugunsten des Verwalters einer Wohnungseigentümeranlage wirksam im Wege des Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümerversammlung Gebühren und Auslagen vereinbart werden, die ein bevollmächtigter Rechtsanwalt nach der BRAGO berechnen könnte (BGH, NJW 1993, 1924 [1925]).

    Dem steht die Entscheidung des Kammergerichts (OLGZ 1989, 174 = NJW-RR 1989, 329 [339]) nicht entgegen.

  • LG Frankfurt/Main, 02.01.2019 - 9 T 532/18
  • BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02

    Berücksichtigung materieller Kostenerstattungsansprüche bei Kostenentscheidung in

  • KG, 15.12.1993 - 24 W 2014/93

    Anspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Gestattung von

  • LG Ellwangen/Jagst, 27.03.1996 - 5 T 9/96

    Verpflichtung aller Wohnungseigentümer zur Teilnahme am Bankeinzugsverfahren;

  • OLG Hamm, 29.09.2005 - 15 W 509/04

    Protokoll einer Wohnungseigentümerversammlung muss der in der Teilungserklärung

  • OLG Hamm, 29.09.2005 - 15 W 393/04

    Nicht der Teilungserklärung entsprechendes Protokoll führt zur Anfechtbarkeit von

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