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   KG, 21.12.2001 - 5 U 191/01   

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https://dejure.org/2001,1766
KG, 21.12.2001 - 5 U 191/01 (https://dejure.org/2001,1766)
KG, Entscheidung vom 21.12.2001 - 5 U 191/01 (https://dejure.org/2001,1766)
KG, Entscheidung vom 21. Dezember 2001 - 5 U 191/01 (https://dejure.org/2001,1766)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit nicht genehmigter Zitate aus einem Sprachwerk in einem anderen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Das Leben, dieser Augenblick

    Art. 5 Abs. 3 GG

  • Judicialis

    UrhG § 51 Nr. 2; ; GG Art. 5 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 51 Nr. 2; GG Art. 5 Abs. 3 S. 1
    Zulässigkeit nicht genehmigter Zitate aus einem Sprachwerk in einem anderen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Weitergabe von Inhaltsmitteilungen von Zeitungskritiken kein Urheberrechtsverstoß

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Untersagung der Verwendung eines nicht genehmigten Zitates als urheberrechtliche Verwertung; Anforderungen an die Zulässigkeit der unfreien Nachbildung und der Vervielfältigung oder Vorführung von unveränderten Teilen eines Werkes; Gründe für die Ausdehnung der ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GG Art. 5 Abs. 3 S. 1 ; UrhG § 51 Nr. 2
    Zulässigkeit eines nicht genehmigten Zitats aus einem Sprachwerk

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 680
  • GRUR 2003, 236 (Ls.)
  • GRUR-RR 2002, 313
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

    Auszug aus KG, 21.12.2001 - 5 U 191/01
    Zwar erfordert Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG im Fall eines Zitats in einem Kunstwerk eine kunstspezifische Auslegung und Anwendung des § 51 Nr. 2 UrhG, die die innere Verbindung der zitierten Stelle mit den Gedanken und Überlegungen des Zitierenden über die bloße Belegfunktion hinaus auch als Mittel künstlerischen Ausdrucks und künstlerischer Gestaltung anerkennt und damit dieser Vorschrift für Kunstwerke zu einem Anwendungsbereich verhilft, der weiter ist als bei anderen, nicht künstlerischen Sprachwerken (BVerfG, ZuM 2000, 867, 869).
  • BGH, 23.05.1985 - I ZR 28/83

    Geistchristentum; Zulässigkeit von Zitaten aus Werken

    Auszug aus KG, 21.12.2001 - 5 U 191/01
    a) Das Zitatrecht nach § 51 Nr. 1 UrhG greift schon deshalb nicht ein, weil es hier nur um einzelne Stellen eines Werkes geht (vgl. BGH, GRUR 1986, 59 - Geistchristentum).
  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 71/85

    Warenzeichenlexika

    Auszug aus KG, 21.12.2001 - 5 U 191/01
    Bei Sprachwerken kann die persönliche geistige Schöpfung grundsätzlich sowohl in der Gedankenformung und -führung des dargestellten Inhalts als auch in der besonders geistvollen Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffs liegen (BGH, GRUR 1987, 704, 705 - Warenzeichenlexika; GRUR 1980, 227, 230 - Monumenta fermaniae Historica; zum Inhaltsschutz auch GRUR 1962, 531, 533 - Bad auf der Tenne II; Loewenheim, a.a.O. (§ 2 Rdn. 55).
  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auszug aus KG, 21.12.2001 - 5 U 191/01
    bb) Die individuelle Form eines Schriftwerkes muss sich, um den urheberrechtlichen Schutz zu erreichen, vom Alltäglichen, Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten unterscheiden (BGHZ 94, 276, 287 - Inkasso-Programm; Senat, a.a.O., Hauptmann-Tagebücher, S. 603).
  • BGH, 22.05.1962 - I ZR 20/60

    Bad auf der Tenne II

    Auszug aus KG, 21.12.2001 - 5 U 191/01
    Bei Sprachwerken kann die persönliche geistige Schöpfung grundsätzlich sowohl in der Gedankenformung und -führung des dargestellten Inhalts als auch in der besonders geistvollen Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffs liegen (BGH, GRUR 1987, 704, 705 - Warenzeichenlexika; GRUR 1980, 227, 230 - Monumenta fermaniae Historica; zum Inhaltsschutz auch GRUR 1962, 531, 533 - Bad auf der Tenne II; Loewenheim, a.a.O. (§ 2 Rdn. 55).
  • BGH, 17.10.1958 - I ZR 180/57

    " Kleinzitat"

    Auszug aus KG, 21.12.2001 - 5 U 191/01
    b) In der Entscheidung "Verkehrskinderlied" (BGHZ 28, 234, 237) hatte der BGH die Zulässigkeit des Zitats einer Kinderliedstrophe zu beurteilen, und dabei ausdrücklich - allerdings ohne Problematisierung - die Werkqualität des übernommenen Werkteils gefordert und bejaht.
  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Auszug aus KG, 21.12.2001 - 5 U 191/01
    Bei Sprachwerken kann die persönliche geistige Schöpfung grundsätzlich sowohl in der Gedankenformung und -führung des dargestellten Inhalts als auch in der besonders geistvollen Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffs liegen (BGH, GRUR 1987, 704, 705 - Warenzeichenlexika; GRUR 1980, 227, 230 - Monumenta fermaniae Historica; zum Inhaltsschutz auch GRUR 1962, 531, 533 - Bad auf der Tenne II; Loewenheim, a.a.O. (§ 2 Rdn. 55).
  • KG, 21.04.1995 - 5 U 1007/95

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung oder sonstigen Verbreitung von

    Auszug aus KG, 21.12.2001 - 5 U 191/01
    Sie gehen nach Form und Inhalt insgesamt über alltägliche Mitteilungen deutlich hinaus und sind Ausdruck einer individuell geprägten literarischen Schöpfung (vgl. auch Senat, NJW 1995, 3392 - Botho Strauß).
  • BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52

    Filmverwertungsvertrag und Filmschutz

    Auszug aus KG, 21.12.2001 - 5 U 191/01
    a) Die unfreie Nachbildung wie auch die Vervielfältigung oder Vorführung von völlig unveränderten Teilen eines Werkes ist nur dann unzulässig, wenn die Werkteile als solche den Schutzvoraussetzungen des Urheberrechts genügen; denn nur dann verkörpere sie eine teilweise Wiedergabe des Urheberrechtsgutes (BGHZ 9, 262, 266 - Lied der Wildbahn).
  • LG Frankfurt/Main, 23.11.2006 - 3 O 172/06

    Keine Urheberrechtsverletzung durch "abstracts" - Perlentaucher

    Übernommen werden allenfalls sehr kleine Teile der Originalkritiken wie einzelne Wörter, Sätze oder Satzteile, bei denen der Urheberrechtsschutz grundsätzlich daran scheitert, dass sie nicht ausreichend Raum für die Entfaltung von Individualität bieten (vgl. Schricker: Urheberrecht, 3. Aufl., 2006, Rn. 45 + 67 zu § 2; KG GRUR-RR 2002, 313, 314; LG Frankfurt GRUR 1996, 125 - "Tausendmal berührt").

    Sollte die Beklagte in Einzelfällen Textpassagen aus den Originalkritiken der Klägerin wortgetreu nachgedruckt haben, die ihrerseits einen schutzfähigen geistigen Gehalt und eine hinreichende Individualität aufweisen, so wären die Voraussetzungen des § 51 Nr. 2 UrhG zu prüfen (vgl. dazu: BGH GRUR 1986, 59 ff. - "Geistchristentum"; KG GRUR-RR 2002, 313 ff.).

  • LG Braunschweig, 16.01.2013 - 9 O 1144/12

    Urheberrechtliche Ansprüche bzgl. eines Buches mit Äußerungen von Loriot über

    Bei Sprachwerken kann die persönliche geistige Schöpfung grundsätzlich in der Gedankenformung und -führung des dargestellten Inhalts als auch in der besonders geistvollen Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffes liegen (KG NJW 2003, 680 ff, 681-Das Leben, dieser Augenblick; BGH NJW-RR 1987, 1081 [BGH 12.03.1987 - I ZR 71/85] -Warenzeichenlexika).

    Wer bspw. geschützte Werkteile entlehnt, greift in das fremde Urheberrecht ein (BGH GRUR 1989, 419- Bauaußenkante; BGH GRUR 1988, 533, 534 - Vorentwurf II; BGH GRUR 1961, 631, 633 - Fernsprechbuch; BGHZ 22, 209, 219 - Europapost; BGH GRUR 2002, 799, 800 [BGH 08.05.2002 - I ZR 98/00] - Stadtbahnfahrzeug; BGH GRUR 1999, 923/928 [BGH 06.05.1999 - I ZR 199/96] - Tele-Info - CD; KG GRUR-RR 2002, 313 - Das Leben, dieser Augenblick).

    b) Prüfungsmaßstab für die Frage der Zulässigkeit eines sogenannten Kleinzitats ist, ob das Zitat als Beleg oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen dient und eine innere Verbindung zu den eigenen Gedanken hergestellt wird (Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 51 Rd. 3; BGH GRUR 1987, 34 -Liedtextwiedergabe I.; BGH WRP 2008, 1121 -TV Total; KG GRUR-RR 2002, 313 -Übernahme nicht genehmigter Zitate).

    Der Künstler darf urheberrechtlich geschützte Texte auch ohne Verwendung als Beleg in sein Werk aufnehmen, soweit sie als solche Gegenstand und Gestaltungsmittel seiner eigenen künstlerischen Aussage bleiben, etwa um einen fremden Autor selbst als Person der Zeit- und Geistesgeschichte kritisch zu würdigen (KG NJW 2003, 680 ff-Das Leben, dieser Augenblick; BVerfG a.a.O.).

    Die durch Art. 5 Abs. 3 GG geforderte kunstspezifische Betrachtung entbindet nicht von der konkreten Prüfung der Voraussetzungen des § 51 S.2 Nr. 2 UrhG im Hinblick auf jeden einzelnen Eingriff (BGH GRUR 2012, 819 ff, [BGH 30.11.2011 - I ZR 212/10] Rz. 22- Blühende Landschaften; KG NJW 2003, 680, 681- Das Leben, dieser Augenblick).

  • OLG Frankfurt, 18.04.2019 - 11 U 107/18

    Urheberrechtliches Zitatrecht kann auch umfangreiche schriftliche Zitate eines

    Es genügt insoweit, dass die streitgegenständlichen Zitate nach Form und Inhalt insgesamt über alltägliche Mitteilungen hinausgehen und Ausdruck einer individuell geprägten literarischen Schöpfung sind (vgl. KG, GRUR-RR 2002, 313).
  • OLG München, 17.09.2009 - 29 U 3271/09

    Schranken des Urheberrechts: Verwendung eines Sprachwerks als Motto

    Bei Sprachwerken kann das Zitat auch als Motto verwendet werden; in einer solchen Verwendung liegt ein hinreichender Zitatzweck (vgl. KG GRUR-RR 2002, 313, 315 - Das Leben, dieser Augenblick m.w.N.; Dustmann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Aufl., § 51, Rdn. 31; Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 51, Rdn. 15; Götting in Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, § 31, Rdn. 145).
  • OLG Hamburg, 14.04.2016 - 5 U 117/12

    Urheberrechtsverletzung: Zeitablauf eines befristeten Unterlassungstitels;

    Durchschnittliche, einfache Briefe, die Mitteilungen über tatsächliche Geschehnisse enthalten, genießen deshalb ebenso wenig Schutz (BGHZ 31, 308, 311 - Alte Herren; Urheberrechtsschutz bejaht in: KG GRUR-RR 2002, 313 - Das Leben, dieser Augenblick; LG Berlin ZUM-RD 2007, 423, 424) wie alltägliche Tagebücher (vgl. KG GRUR 1973, 603, 604 - Hauptmann-Tagebücher) die sonst keine individuelle Prägung im urheberrechtlichen Sinne aufweisen.

    Dennoch können auch Briefe und Tagebücher urheberrechtlich schutzfähig sein, wenn die erforderliche individuelle Prägung vorliegt (Schutz bejaht etwa BGHZ 15, 249, 255 - Cosima Wagner; KG GRUR-RR 2002, 313 - Das Leben, dieser Augenblick).

  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 248/07

    Haftung für Thumbnails

    Darüber hinaus muss das zitierte Werk überhaupt zum Zwecke eines Zitats genutzt werden, d.h. dass die Werknutzung als Beleg oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen dient und eine innere Verbindung zu den eigenen Gedanken herstellt (vgl. BGH GRUR 1986, 59, 60 - Geistchristentum ; BGH GRUR 1987, 34 - Liedtextwiedergabe I ; BGH GRUR 1987, 362, 364 - Filmzitat , KG GRUR-RR 2002, 313, 315 - Übernahme nicht genehmigter Zitate; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 33, 37 - Maschinenmensch ).
  • OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 25/04

    TV-Total

    Das Zitat muss beispielhaft oder hilfsweise zur Unterstützung oder Fortentwicklung eigener Gedankengänge oder auch zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Übernommenen beitragen; erforderlich ist eine innere Verbindung von aufnehmenden und aufgenommenem Werk (KG GRUR-RR 2002, 313, 315- Übernahme nicht genehmigtet Zitate aus Tagebüchern; MMR 2003, 110, 111 - Paul und Paula).
  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06

    Bildersuche von Google verletzt Urheberrechte

    Darüber hinaus muss das zitierte Werk überhaupt zum Zwecke eines Zitats genutzt werden, d.h. dass die Werknutzung als Beleg oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen dient und eine innere Verbindung zu den eigenen Gedanken herstellt (vgl. BGH GRUR 1986, 59, 60 - Geistchristentum ; BGH GRUR 1987, 34 - Liedtextwiedergabe I ; BGH GRUR 1987, 362, 364 - Filmzitat , KG GRUR-RR 2002, 313, 315 - Übernahme nicht genehmigter Zitate; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 33, 37 - Maschinenmensch ).
  • LG München I, 13.05.2009 - 21 O 618/09

    Urheberrechtsverstoß: Abdruck zweier Zeilen eines Gedichts im Vorsatz eines

    Zitatzweck i.S.v. § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG kann daher bei Sprachwerken auch die Verwendung als vorangestellte Devise und Motto sein (vgl. KG GRUR-RR 2002, 313, 315 - Das Leben, dieser Augenblick ; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 51 Rn. 15).
  • LG Berlin, 23.01.2007 - 16 O 908/06

    Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts: Ungenehmigte

    Handelt es sich jedoch um solche, die nach Form und Inhalt über alltägliche Mitteilungen hinaus gehen und Ausdruck einer individuell geprägten Schöpfung sind, kann Urheberschutz zu bejahen sein, wobei die persönliche geistige Schöpfung sowohl in der Gedankenformung und -führung des dargestellten Inhalts als auch in der besonders geistvollen Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffes liegen kann (vgl. KG GRUR-RR 2002, 313 - Das Leben, dieser Augenblick).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - 20 U 24/03

    Klagebefugnis eines Vereins hinsichtlich der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige

  • LG Berlin, 10.10.2006 - 16 O 908/06

    Grass erreicht einstwilige Verfügung gegen die FAZ

  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 404/06

    Internet-Service-Provider haften für Urheberrechtsverletzungen durch

  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 115/06
  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 113/06
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