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   KG, 21.12.2011 - (4) 1 Ss 456/11 (324/11)   

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https://dejure.org/2011,43821
KG, 21.12.2011 - (4) 1 Ss 456/11 (324/11) (https://dejure.org/2011,43821)
KG, Entscheidung vom 21.12.2011 - (4) 1 Ss 456/11 (324/11) (https://dejure.org/2011,43821)
KG, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - (4) 1 Ss 456/11 (324/11) (https://dejure.org/2011,43821)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 264 StPO, § 267 StGB
    Prozessualer Tatbegriff bei Herstellen einer unechten Urkunde und Gebrauchen einer Fotokopie derselben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung prozessualer Tatidentität bei Herstellen einer unechten Urkunde und späterem Gebrauchen einer Photokopie derselben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 267; StPO § 264
    Verfahrensgegenstand der Urkundenfälschung; Fehlende Tatidentität zwischen Herstellen und Gebrauchmachen bei längerem Tatzeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus KG, 21.12.2011 - 1 Ss 456/11
    Zwar sind auch Anklagen und ihnen gleichstehende Strafbefehle auslegungsfähig, deren Inhalt darf sich aber nicht bloß aus völlig außerhalb der Erklärung liegenden Umständen ergeben (Anschluss an BGHSt 46, 130, 134).

    Deren Inhalt darf sich aber nicht bloß aus völlig außerhalb der Erklärung liegenden Umständen ergeben (vgl. BGHSt 46, 130, 134).

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus KG, 21.12.2011 - 1 Ss 456/11
    Eine andere Beurteilung lässt sich nicht damit rechtfertigen, dass jeweils das (vermeintlich) selbe Tatobjekt betroffen war und diesem "gemeinsamen Nenner" der Vorrang einzuräumen wäre (vgl. BGHSt 32, 215, 219f.).
  • OLG Jena, 12.01.2005 - 1 Ss 271/04

    Strafzumessung

    Auszug aus KG, 21.12.2011 - 1 Ss 456/11
    Es ist zwar zulässig, zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen einer Anklageschrift zurückzugreifen; ein Rückgriff auf den sonstigen Akteninhalt ist aber nicht statthaft (vgl. BGH aaO m.w.N.; Senat, Beschluss vom 30. Mai 2006 - [4] 1 Ss 271/04 [48/05] -).
  • BGH, 25.10.1989 - 2 StR 293/89

    Verfahrenshindernis bei zeitlich und örtlich gravierenden Abweichungen trotz

    Auszug aus KG, 21.12.2011 - 1 Ss 456/11
    11 3. Hinsichtlich der angeklagten Tat des Herstellens einer unechten Urkunde war der allein revidierende Angeklagte freizusprechen, weil das Landgericht eine Tatbeteiligung des Angeklagten insoweit als nicht erwiesen angesehen hat (vgl. BGH NStZ 2009, 286; 1992, 555; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 17; KG, Beschluss vom 30. Januar 2004 - [3] 1 Ss 12/04 [16/04] - m.w.N.).
  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 400/17

    Mittelbare Falschbeurkundung (keine Erfassung von Gewerbeanmeldungen mangels

    (1) Hat der Täter eine oder mehrere unechte Urkunden zu einer ganz bestimmten, schon konkretisierten Täuschung hergestellt und sie entsprechend diesem Tatplan als Täuschungsmittel eingesetzt, liegt eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit nur eine Urkundenfälschung vor (vgl. insoweit auch BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, BeckRS 2015, 12689; vom 16. Juni 2015 - 4 StR 279/15, BeckRS 2015, 13754; für den Sonderfall, dass zwischen dem Herstellen und Gebrauchen ein langer Zeitraum liegt, wird teilweise Tatmehrheit angenommen, vgl. KG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - (4) 1 Ss 456/11, StraFo 2012, 375; Heger in Lackner/ Kühl, aaO, § 267 Rn. 27).
  • OLG Hamburg, 12.01.2016 - 2 Rev 80/15

    Hehlerei: Teilfreispruch bei Nichterweislichkeit der Täterschaft hinsichtlich der

    Denn nur durch einen entsprechenden Freispruch wird klargestellt, dass die Strafklage hinsichtlich des zeitlich vorgelagerten Vorwurfs verbraucht und ein neues Verfahren bezüglich dieser Tat nicht mehr zulässig ist (vgl. hierzu: BGH Beschluss vom 14. Juli 1998, Az.: 4 StR 214/98, BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1989, Az.: 2 StR 293/89 = BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 17; BGHSt 38, 172, 173; KG, Beschluss vom 27. März 2013, Az.: (4) 161 Ss 51/13 (53/13); KG, Beschluss vom 21.12.2011, Az. (4) 1 Ss 456/11 (324/11); OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. August 2009, 1 Ss 57/09).
  • KG, 27.03.2013 - 161 Ss 51/13

    Tatidentität bei Diebstahl und nachfolgender Begünstigung

    12 Hinsichtlich der in den Fällen 1 bis 3 der zugelassenen Anklage angeklagten Taten des Diebstahls war der allein revidierende Angeklagte mit der Kostenfolge aus § 467 Abs. 1 StPO freizusprechen, da die Strafkammer durch die (rechtskräftige) Verwerfung der Berufung der Staatsanwaltschaft darauf erkannt hat, dass dem Angeklagten diese Taten - zu denen die Kammer nähere Feststellungen nicht getroffen hat - nicht nachzuweisen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - [4] 1 Ss 456/11 [324/11] - bei juris m.w.N.).
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