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   KG, 21.12.2018 - Verg 7/18   

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https://dejure.org/2018,45932
KG, 21.12.2018 - Verg 7/18 (https://dejure.org/2018,45932)
KG, Entscheidung vom 21.12.2018 - Verg 7/18 (https://dejure.org/2018,45932)
KG, Entscheidung vom 21. Dezember 2018 - Verg 7/18 (https://dejure.org/2018,45932)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 160 Abs 2 GWB, § 160 Abs 3 S 1 Nr 2 GWB, § 162 GWB, § 165 Abs 1 GWB, § 166 Abs 1 GWB
    Aufhebung der Entscheidung der Vergabekammer und Zurückverweisung bei Erfolg der sofortigen Beschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer eigenen Sachentscheidung des Vergabesenats in der Beschwerdeinstanz des Vergabenachprüfungsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer eigenen Sachentscheidung des Vergabesenats in der Beschwerdeinstanz des Vergabenachprüfungsverfahrens

  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 178 Abs. 1
    Voraussetzungen einer eigenen Sachentscheidung des Vergabesenats in der Beschwerdeinstanz des Vergabenachprüfungsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entscheidung in der Sache oder Zurückverweisung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Reparaturaufträge: Vorgabe von Originalersatzteilen unzulässig

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Auch wenn Originalteile gefordert werden, können Referenzen anderes Fabrikat zum Gegenstand haben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigene Sachentscheidung des Vergabesenats oder Aufhebung und Zurückverweisung? (VPR 2019, 78)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2019, 516
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VK Berlin, 02.10.2018 - VK-B1-20/18
    Auszug aus KG, 21.12.2018 - Verg 7/18
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Beschlussabteilung der Vergabekammer des Landes Berlin vom 2. Oktober 2018 - Geschz.: VK-B1-20/18 - aufgehoben und die Vergabekammer verpflichtet, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut über die Sache, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens, zu entscheiden.

    [1.] die Entscheidung der Vergabekammer des Landes Berlin vom 2.10.2018 - Aktenzeichen VK-B1-20/18 - aufzuheben,.

  • OLG Jena, 23.01.2003 - 6 Verg 11/02

    Hinweispflicht der Vergabekammer

    Auszug aus KG, 21.12.2018 - Verg 7/18
    Unter den regelmäßig tangierten Interessen sind insbesondere in den Blick zu nehmen das regelmäßige Interesse der Vergabestelle an einer möglichst unverzögerten, abschließenden Entscheidung über die geltend gemachten Vergaberügen (vgl. hierzu u.a. OLG Frankfurt , a.a.O.; OLG Düsseldorf , Beschl. v. 21.12.2005, Verg 69/05, Rdnr. 19 zit. nach Juris), ferner das regelmäßige Interesse der Verfahrensbeteiligten an der Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit des erstinstanzlichen Verfahrens, insbesondere auch im Hinblick auf eine dort ggf. vorzunehmende Sachaufklärung (vgl. hierzu u.a. OLG Celle , a.a.O.; OLG Jena , Beschl. v. 23.1.2003, 6 Verg 11/02, Rdnr. 24 zit. nach Juris), und nicht zuletzt der Grad der Wahrscheinlichkeit, mit der die Beschwerdeführerin letztlich auch in der Sache obsiegen dürfte (vgl. hierzu u.a. OLG Schleswig , Besch. v. 19.2.2007, 1 Verg 14/06, Rdnr. 19 zit. nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus KG, 21.12.2018 - Verg 7/18
    Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens hatte der Senat nicht selbst zu entschieden, sondern hatte auch dies der Vergabekammer zu überlassen (ebenso OLG Celle , a.a.O., Rdnr. 55 zit. nach Juris; OLG Jena , a.a.O., Rdnr. 26 zit. nach Juris; OLG Düsseldorf , Beschl. v. 13.4.1999, Verg 1/99, Rdnr. 60 zit. nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2005 - Verg 69/05

    Nachunternehmereinsatz im Rahmen der VOL/A

    Auszug aus KG, 21.12.2018 - Verg 7/18
    Unter den regelmäßig tangierten Interessen sind insbesondere in den Blick zu nehmen das regelmäßige Interesse der Vergabestelle an einer möglichst unverzögerten, abschließenden Entscheidung über die geltend gemachten Vergaberügen (vgl. hierzu u.a. OLG Frankfurt , a.a.O.; OLG Düsseldorf , Beschl. v. 21.12.2005, Verg 69/05, Rdnr. 19 zit. nach Juris), ferner das regelmäßige Interesse der Verfahrensbeteiligten an der Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit des erstinstanzlichen Verfahrens, insbesondere auch im Hinblick auf eine dort ggf. vorzunehmende Sachaufklärung (vgl. hierzu u.a. OLG Celle , a.a.O.; OLG Jena , Beschl. v. 23.1.2003, 6 Verg 11/02, Rdnr. 24 zit. nach Juris), und nicht zuletzt der Grad der Wahrscheinlichkeit, mit der die Beschwerdeführerin letztlich auch in der Sache obsiegen dürfte (vgl. hierzu u.a. OLG Schleswig , Besch. v. 19.2.2007, 1 Verg 14/06, Rdnr. 19 zit. nach Juris).
  • OLG Schleswig, 19.02.2007 - 1 Verg 14/06

    Vermietung nicht gleichwertig zu Verkauf

    Auszug aus KG, 21.12.2018 - Verg 7/18
    Unter den regelmäßig tangierten Interessen sind insbesondere in den Blick zu nehmen das regelmäßige Interesse der Vergabestelle an einer möglichst unverzögerten, abschließenden Entscheidung über die geltend gemachten Vergaberügen (vgl. hierzu u.a. OLG Frankfurt , a.a.O.; OLG Düsseldorf , Beschl. v. 21.12.2005, Verg 69/05, Rdnr. 19 zit. nach Juris), ferner das regelmäßige Interesse der Verfahrensbeteiligten an der Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit des erstinstanzlichen Verfahrens, insbesondere auch im Hinblick auf eine dort ggf. vorzunehmende Sachaufklärung (vgl. hierzu u.a. OLG Celle , a.a.O.; OLG Jena , Beschl. v. 23.1.2003, 6 Verg 11/02, Rdnr. 24 zit. nach Juris), und nicht zuletzt der Grad der Wahrscheinlichkeit, mit der die Beschwerdeführerin letztlich auch in der Sache obsiegen dürfte (vgl. hierzu u.a. OLG Schleswig , Besch. v. 19.2.2007, 1 Verg 14/06, Rdnr. 19 zit. nach Juris).
  • OLG Celle, 03.12.2009 - 13 Verg 14/09

    Begriff des Ausnahmefalls im Sinne von § 100 Abs. 2 lit d 2. Alt. Gesetz gegen

    Auszug aus KG, 21.12.2018 - Verg 7/18
    Dabei nimmt der Vergabesenat eine Gesamtabwägung der von seiner Entscheidung tangierten, berechtigten Interessen vor (vgl. OLG Frankfurt , Beschl. v. 5.10.2010, 11 Verg 7/10, Rdnr. 77 ff. zit. nach Juris; OLG Celle , Beschl. v. 3.12.2009, 13 Verg 14/09, Rdnr. 53 f. zit. nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2010 - 11 Verg 7/10

    Vergabenachprüfung: Wirksamkeit einer unvollständigen Rüge bei verzögerter

    Auszug aus KG, 21.12.2018 - Verg 7/18
    Dabei nimmt der Vergabesenat eine Gesamtabwägung der von seiner Entscheidung tangierten, berechtigten Interessen vor (vgl. OLG Frankfurt , Beschl. v. 5.10.2010, 11 Verg 7/10, Rdnr. 77 ff. zit. nach Juris; OLG Celle , Beschl. v. 3.12.2009, 13 Verg 14/09, Rdnr. 53 f. zit. nach Juris).
  • KG, 10.02.2020 - Verg 6/19

    Telefonieübersetzung - Zurückverweisung eines Vergabenachprüfungsverfahrens an

    Voraussetzung für die Bejahung dieser Ausnahme ist jedoch jedenfalls, dass die Unzulässigkeit offensichtlich ist (so ausdrücklich . Senat, Beschluss v. 6.1.2020, - Verg 10/19, Ziff. 1.a. der Beschlussgründe; ebenso Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl. 2018, § 165 GWB Rdnr. 6, Seite 770, m.Rpsr.N., sowie Senat, Beschluss v. 21.12.2018, - Verg 7/18; in dieselbe Richtung bereits Senat, Beschluss v. 21.12.2018, - Verg 7/18, Ziff. ll.3.b.bb. der Beschlussgründe: es ist "große Zurückhaltung" bei Verwehrung der Akteneinsichtwegen angeblicher Unerheblichkeit des Akteninhalts geboten).

    Senat, Beschluss v. 21.12.2018,- Verg 7/18, Ziff. ll.3.b.bb.

    Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Eiltverfahrens hat der Senat nicht selbst entschieden, sondern auch dies der Vergabekammer überlassen (so schon Senat, Beschl. v. 21.12.2018, -Verg 7/18, Ziff. ll 5.; OLG Celle , Besch. v. 3.12.2009, 13 Verg 14/O9, Rdnr. 55 zit. nach Juris; OLG Jena , Besch. v. 23.1.2003, 6 Verg 11/02, Rdnr. 26. zit. nach Juris; OLG Düsseldorf , Besch. v. 13.4.1999, Verg 1/99 Rdnr. 60 zit. nach Juris).

  • OLG Celle, 25.06.2019 - 13 Verg 4/19

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Vergabe zur Durchführung von

    Unter den regelmäßig tangierten Interessen sind insbesondere in den Blick zu nehmen das Interesse der Vergabestelle an einer möglichst unverzögerten, abschließenden Entscheidung über die geltend gemachten Vergaberügen, ferner das Interesse der Verfahrensbeteiligten an der Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit des erstinstanzlichen Verfahrens, insbesondere auch im Hinblick auf eine dort ggf. vorzunehmende Sachaufklärung, und nicht zuletzt der Grad der Wahrscheinlichkeit, mit der die Beschwerdeführerin letztlich auch in der Sache obsiegen dürfte (vgl. zum Ganzen: KG, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - Verg 7/18, juris Rn. 31 m.w.N.).
  • KG, 06.01.2020 - Verg 10/19

    Verfahrensfehler im Vergabenachprüfungsverfahren

    Zum anderen ist selbst dann, wenn die bloße Unzulässigkeit des Vergabenachprüfungsantrages als ungeschriebener, weiterer Ausnahmetatbestand vom Einsichtsrecht anzunehmen wäre, erforderlich, dass die Unzulässigkeit offensichtlich ist (ebenso Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl. 2018, § 165 GWB Rdnr. 6, Seite 770, m.Rpsr.N.; in dieselbe Richtung schon Senat, Beschluss v. 21.12.2018, - Verg 7/18, Ziff. II.3.b.bb.

    Vor dem Hintergrund, dass die Durchführung der mündlichen Verhandlung bei Unzulässigkeit des Vergabenachprüfungsantrages gemäß § 166 Abs. 1 Satz 3 GWB nur unterblieben kann, nicht aber muss, steht es auch bei anzunehmender Unzulässigkeit des Vergabenachprüfungsantrages im Ermessen der Vergabekammer, gleichwohl eine mündliche Verhandlung durchzuführen (in dieselbe Richtung schon Senat, Beschluss v. 21.12.2018, - Verg 7/18, Ziff. II.3.b.bb.

    Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Eilverfahrens hat der Senat nicht selbst entschieden, sondern auch dies der Vergabekammer überlassen (so schon Senat, Beschl. v. 21.12.2018, Verg 7/18, Ziff. II 5.; OLG Celle, Besch.

  • KG, 27.05.2019 - Verg 4/19

    Originalteile

    Bestätigung der Senatsbeschlüsse vom 14. November und 21. Dezember 2018 - Verg 7/18, VPR 2019, 69, ZfBR 2019, 516 u.a. zur Frage der Vergaberechtswidrigkeit von Anforderungen in Ausschreibungen, wonach Referenzen in bezug auf Auftragsausführungen vorzulegen sind, bei denen "Originalteil" zum Einsatz kamen.(Rn.22).

    Insofern wird auf die entsprechenden Ausführungen des Senats im Beschluss vom 14.11.2018 zum Geschäftszeichen - Verg 7/18 verwiesen.

  • OLG Koblenz, 17.06.2020 - Verg 1/20

    Beschluss einer Vergabekammer ohne Unterschriften: Entscheidungsentwurf ohne

    Da das endgültige Ergebnis des Beschwerdeverfahrens in der Sache noch nicht feststeht, ist der Vergabekammer vielmehr mit der Zurückverweisung zugleich die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu übertragen (vgl. KG, Beschluss vom 10. Februar 2020 - Verg 06/19 -, juris, Rdnr. 45, m.w.N.; Beschluss vom 21. Dezember 2018 - Verg 7/18 -, juris, Rdnr. 47, m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 25. Juni 2019 - 13 Verg 4/19 -, juris, Rdnr. 29, m.w.N.; OLG Jena, Beschluss vom 23. Januar 2003 - 6 Verg 11/02 -, juris, Rdnr. 26, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 1999 - Verg 1/99 -, juris, Rdnr. 60).
  • VK Berlin, 25.03.2019 - VK-B1-20/18
    Das Kammergericht hat durch Beschluss vom 21.12.2018 (AZ.: Verg 7/18) den Beschluss der Vergabekammer vom 02.10.2018 aufgehoben und die Vergabekam- 4.

    Auf den ersten Blick mag es sich - wie das Kammergericht in seinem Beschluss Verg 7/18 ausgeführt hat - in der Tat nicht erschließen, warum vorliegend die Leistungsfähigkeit eines Bieters nur durch Referenzen über die Ausführung früherer Aufträge nachgewiesen werden kann, bei denen Original-Ersatzteile verwendet wurden.

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