Rechtsprechung
KG, 22.01.2001 - 12 U 5939/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Maßstab des Doppelten für Mietwucher; überhöhte Miete; sittenwidrige Mietzinsüberschreitung; Marktmiete; Mangellagenbegriff bei Gewerberaum
- prewest.de
§§ 138, 535 BGB; §§ 4, 5 WiStG
Gewerberaummiete - Kindertagsstätte - sittenwidrige Mietzinsüberhöhung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mietwucher bei Gewerberäumlichkeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 535 536 (a.F.)
Vereinbarung eines überhöhten Mietzinses für Gewerberäume
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1092 (Ls.)
- MDR 2001, 863
- NZM 2001, 587 (Ls.)
- ZMR 2001, 614
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.01.1977 - VII ZR 339/74
Richtiger Maßstab bei der Beurteilung des Vorliegens eines sittenwidrigen …
Auszug aus KG, 22.01.2001 - 12 U 5939/99
bb) Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung, ob ein auffälliges Missverhältnis im Sinne des § 138 BGB vorliegt, ist nach allgemeiner Meinung der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGHZ 7, 111, 114 für Sicherungsübereignung: BGH WM 1977, 399, Werklohn: Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 138 Rdnr. 66;… Schmidt/Futterer/Blank Mietrecht, 3. Aufl., nach §§ 535, 536 BGB Rdnr, 107).Nachträgliche Änderungen sind grundsätzlich unerheblich (BGH WM 1977, 399).
- BGH, 14.07.1952 - IV ZR 1/52
Sicherungsübereignung
Auszug aus KG, 22.01.2001 - 12 U 5939/99
bb) Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung, ob ein auffälliges Missverhältnis im Sinne des § 138 BGB vorliegt, ist nach allgemeiner Meinung der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGHZ 7, 111, 114 für Sicherungsübereignung: BGH WM 1977, 399, Werklohn: Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 138 Rdnr. 66;… Schmidt/Futterer/Blank Mietrecht, 3. Aufl., nach §§ 535, 536 BGB Rdnr, 107).Allerdings sind nach BGHZ 7, 111, 114 auch die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu erwartenden künftigen Umstände zu berücksichtigen.
- OLG Stuttgart, 13.07.1992 - 5 U 2/92
Überprüfung eines Pachtvertrages auf Sittenwidrigkeit bei auffälligem …
Auszug aus KG, 22.01.2001 - 12 U 5939/99
Überwiegend wird demgegenüber die Auffassung vertreten, im Falle der Geschäftsraummiete liege ein auffälliges Missverhältnis erst dann vor, wenn der vereinbarte Mietzins den Vergleichsmietzins um ca. 100 % überschreitet (OLG Stuttgart, OLGR 2000, 411, nicht rechtskräftig;… Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II 698; vgl. auch OLG Stuttgart, NJW-RR 1993, 654 für die Pacht von Gewerberäumen). - BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96
Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung
Auszug aus KG, 22.01.2001 - 12 U 5939/99
Soweit die Rechtsprechung, insbesondere der BGH (in NJW 1997, 1845 zu § 4 a Wohnungsvermittlungsgesetz) eine Überschreitung der Vergleichsmiete um mehr als 50 % ausreichen lässt, betrifft dies Wohnraummietverhältnisse, nicht Gewerberaummietverhältnisse. - OLG Stuttgart, 29.05.2000 - 5 U 210/99
Nichtigkeit eines Raumüberlassungsvertrages wegen Sittenwidrigkeit; Vorliegen des …
Auszug aus KG, 22.01.2001 - 12 U 5939/99
Überwiegend wird demgegenüber die Auffassung vertreten, im Falle der Geschäftsraummiete liege ein auffälliges Missverhältnis erst dann vor, wenn der vereinbarte Mietzins den Vergleichsmietzins um ca. 100 % überschreitet (OLG Stuttgart, OLGR 2000, 411, nicht rechtskräftig;… Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II 698; vgl. auch OLG Stuttgart, NJW-RR 1993, 654 für die Pacht von Gewerberäumen).
- BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Umfang der Offenbarungspflichten …
Ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung ist bei der Gewerberaummiete erst anzunehmen, wenn die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 100 % übersteigt (OLG Stuttgart NJW-RR 1993, 654, 655; KG NJW-RR 2001, 1092), wofür nichts vorgetragen wurde. - OLG Düsseldorf, 07.01.2015 - U (Kart) 17/14 Bei der Vermietung von Gewerbefläche ist ein auffälliges Missverhältnis zu bejahen, wenn die vereinbarte Miete die angemessene Miete um 100 % übersteigt (KG NJW-RR 2001, 1092).
- OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 24 U 35/11
Rechtsfolgen der Vereinbarung einer überhöhten, gegen § 4 Abs. 1 WiStrG …
Ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 WiStrG kommt nur in Betracht, wenn zumindest in dem entsprechenden Teilmarkt (hier: Gewerberäume zum Betrieb einer Eisdiele) ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen vorliegt, also das örtliche Angebot spürbar geringer ist als die Nachfrage (vgl. KG, MDR 2001, 863). - OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02
Überschreitung des ortsüblichen Pachtzinses um 88 %
Bei gewerblichen Miet- und Nutzungsverhältnissen wird ab einer Überschreitung von knapp 100 % des ortsüblichen Miet- oder Pachtzinses aus den objektiven Umständen auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen (…BGH aaO; BGH NZM 2002, 69; Senat ZMR 2001, 708/709; KG ZMR 2001, 614). - OLG Schleswig, 10.06.2008 - 4 U 18/08
Teilnichtigkeit einer Wuchermiete
Auch das Kammergericht hat in seiner Entscheidung NZM 2001, 587 ausdrücklich offengelassen, ob die Vermietung von Gewerberäumen "Gegenstände oder Leistungen des lebenswichtigten Bedarfs" i.S.d. § 4 WiStG betrifft.