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   KG, 22.01.2001 - 12 U 5939/99   

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https://dejure.org/2001,3340
KG, 22.01.2001 - 12 U 5939/99 (https://dejure.org/2001,3340)
KG, Entscheidung vom 22.01.2001 - 12 U 5939/99 (https://dejure.org/2001,3340)
KG, Entscheidung vom 22. Januar 2001 - 12 U 5939/99 (https://dejure.org/2001,3340)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maßstab des Doppelten für Mietwucher; überhöhte Miete; sittenwidrige Mietzinsüberschreitung; Marktmiete; Mangellagenbegriff bei Gewerberaum

  • prewest.de PDF

    §§ 138, 535 BGB; §§ 4, 5 WiStG
    Gewerberaummiete - Kindertagsstätte - sittenwidrige Mietzinsüberhöhung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietwucher bei Gewerberäumlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 535 536 (a.F.)
    Vereinbarung eines überhöhten Mietzinses für Gewerberäume

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1092 (Ls.)
  • MDR 2001, 863
  • NZM 2001, 587 (Ls.)
  • ZMR 2001, 614
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.1977 - VII ZR 339/74

    Richtiger Maßstab bei der Beurteilung des Vorliegens eines sittenwidrigen

    Auszug aus KG, 22.01.2001 - 12 U 5939/99
    bb) Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung, ob ein auffälliges Missverhältnis im Sinne des § 138 BGB vorliegt, ist nach allgemeiner Meinung der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGHZ 7, 111, 114 für Sicherungsübereignung: BGH WM 1977, 399, Werklohn: Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 138 Rdnr. 66; Schmidt/Futterer/Blank Mietrecht, 3. Aufl., nach §§ 535, 536 BGB Rdnr, 107).

    Nachträgliche Änderungen sind grundsätzlich unerheblich (BGH WM 1977, 399).

  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 1/52

    Sicherungsübereignung

    Auszug aus KG, 22.01.2001 - 12 U 5939/99
    bb) Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung, ob ein auffälliges Missverhältnis im Sinne des § 138 BGB vorliegt, ist nach allgemeiner Meinung der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGHZ 7, 111, 114 für Sicherungsübereignung: BGH WM 1977, 399, Werklohn: Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 138 Rdnr. 66; Schmidt/Futterer/Blank Mietrecht, 3. Aufl., nach §§ 535, 536 BGB Rdnr, 107).

    Allerdings sind nach BGHZ 7, 111, 114 auch die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu erwartenden künftigen Umstände zu berücksichtigen.

  • OLG Stuttgart, 13.07.1992 - 5 U 2/92

    Überprüfung eines Pachtvertrages auf Sittenwidrigkeit bei auffälligem

    Auszug aus KG, 22.01.2001 - 12 U 5939/99
    Überwiegend wird demgegenüber die Auffassung vertreten, im Falle der Geschäftsraummiete liege ein auffälliges Missverhältnis erst dann vor, wenn der vereinbarte Mietzins den Vergleichsmietzins um ca. 100 % überschreitet (OLG Stuttgart, OLGR 2000, 411, nicht rechtskräftig; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II 698; vgl. auch OLG Stuttgart, NJW-RR 1993, 654 für die Pacht von Gewerberäumen).
  • BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96

    Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung

    Auszug aus KG, 22.01.2001 - 12 U 5939/99
    Soweit die Rechtsprechung, insbesondere der BGH (in NJW 1997, 1845 zu § 4 a Wohnungsvermittlungsgesetz) eine Überschreitung der Vergleichsmiete um mehr als 50 % ausreichen lässt, betrifft dies Wohnraummietverhältnisse, nicht Gewerberaummietverhältnisse.
  • OLG Stuttgart, 29.05.2000 - 5 U 210/99

    Nichtigkeit eines Raumüberlassungsvertrages wegen Sittenwidrigkeit; Vorliegen des

    Auszug aus KG, 22.01.2001 - 12 U 5939/99
    Überwiegend wird demgegenüber die Auffassung vertreten, im Falle der Geschäftsraummiete liege ein auffälliges Missverhältnis erst dann vor, wenn der vereinbarte Mietzins den Vergleichsmietzins um ca. 100 % überschreitet (OLG Stuttgart, OLGR 2000, 411, nicht rechtskräftig; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II 698; vgl. auch OLG Stuttgart, NJW-RR 1993, 654 für die Pacht von Gewerberäumen).
  • BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Umfang der Offenbarungspflichten

    Ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung ist bei der Gewerberaummiete erst anzunehmen, wenn die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 100 % übersteigt (OLG Stuttgart NJW-RR 1993, 654, 655; KG NJW-RR 2001, 1092), wofür nichts vorgetragen wurde.
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2015 - U (Kart) 17/14
    Bei der Vermietung von Gewerbefläche ist ein auffälliges Missverhältnis zu bejahen, wenn die vereinbarte Miete die angemessene Miete um 100 % übersteigt (KG NJW-RR 2001, 1092).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 24 U 35/11

    Rechtsfolgen der Vereinbarung einer überhöhten, gegen § 4 Abs. 1 WiStrG

    Ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 WiStrG kommt nur in Betracht, wenn zumindest in dem entsprechenden Teilmarkt (hier: Gewerberäume zum Betrieb einer Eisdiele) ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen vorliegt, also das örtliche Angebot spürbar geringer ist als die Nachfrage (vgl. KG, MDR 2001, 863).
  • OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02

    Überschreitung des ortsüblichen Pachtzinses um 88 %

    Bei gewerblichen Miet- und Nutzungsverhältnissen wird ab einer Überschreitung von knapp 100 % des ortsüblichen Miet- oder Pachtzinses aus den objektiven Umständen auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen (BGH aaO; BGH NZM 2002, 69; Senat ZMR 2001, 708/709; KG ZMR 2001, 614).
  • OLG Schleswig, 10.06.2008 - 4 U 18/08

    Teilnichtigkeit einer Wuchermiete

    Auch das Kammergericht hat in seiner Entscheidung NZM 2001, 587 ausdrücklich offengelassen, ob die Vermietung von Gewerberäumen "Gegenstände oder Leistungen des lebenswichtigten Bedarfs" i.S.d. § 4 WiStG betrifft.
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