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KG, 22.01.2002 - 23 U 6712/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin - 90 O 17/99
- KG, 22.08.2001 - 23 U 6712/99
- KG, 22.01.2002 - 23 U 6712/99
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2011 - 2 A 15.09
Tatbestandsberichtigungsanträge (erfolglos); Normenkontrollurteil; …
Nicht protokollierte Äußerungen eines Verfahrensbeteiligten in der mündlichen Verhandlung müssen jedenfalls dann nicht im Urteilstatbestand wiedergegeben werden, wenn ihre Aufnahme in das Verhandlungsprotokoll nicht gemäß § 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 4 Satz 1 ZPO beantragt worden ist oder das Gericht von ihrer Aufnahme in das Verhandlungsprotokoll gemäß § 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 4 Satz 2 und 3 ZPO absehen konnte, weil es - nach der Rechtsaufassung des Gerichts - auf die Äußerung nicht ankommt; denn ein Verfahrensbeteiligter kann nicht im Wege der Tatbestandsberichtigung die Beurkundung eines mündlichen Vorbringens erzwingen, dessen Nichtbeurkundung im Verhandlungsprotokoll er hinzunehmen gehabt hätte (vgl. KG, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 23 U 6712/99 -, juris).