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   KG, 22.01.2007 - 12 U 207/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6954
KG, 22.01.2007 - 12 U 207/05 (https://dejure.org/2007,6954)
KG, Entscheidung vom 22.01.2007 - 12 U 207/05 (https://dejure.org/2007,6954)
KG, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - 12 U 207/05 (https://dejure.org/2007,6954)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis eines Sachverständigengutachtens auf Basis der Fahrzeugschäden zum Beweis eines behaupteten Fahrstreifenwechsels des Unfallgegners; Überholen bei unklarer Verkehrslage; Fahrstreifenwechsel ohne Fahrtrichtungsanzeiger nach links auf einen befahrenen ...

  • Judicialis

    ZPO § 141; ; ZPO § 286; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulassung eines Sachverständigengutachtens bei einem PKW-Unfall aufgrund eines Fahrstreifenwechsels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 520
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 18.07.2005 - 12 U 50/04

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Unfallverursachung durch Polizeifahrzeug mit

    Auszug aus KG, 22.01.2007 - 12 U 207/05
    Die Höhe des Nutzungsausfalls sowie der zugesprochenen pauschalen Unkosten von 70 EUR (Unkostenpauschale, 20 EUR, Senat DAR 2006, 211 = MDR 2006, 568 = NZV 2006, 307 zuzüglich pauschalierter Ummeldekosten, 50 EUR, vgl. OLG Düsseldorf NZV 2006, 415) bewegen sich im Bereich des Üblichen (§ 287 ZPO).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 22.01.2007 - 12 U 207/05
    Die Höhe des Nutzungsausfalls sowie der zugesprochenen pauschalen Unkosten von 70 EUR (Unkostenpauschale, 20 EUR, Senat DAR 2006, 211 = MDR 2006, 568 = NZV 2006, 307 zuzüglich pauschalierter Ummeldekosten, 50 EUR, vgl. OLG Düsseldorf NZV 2006, 415) bewegen sich im Bereich des Üblichen (§ 287 ZPO).
  • LG Berlin, 23.08.2012 - 44 O 262/11

    Kein Anspruch auf Reparatur in einer Vertragswerkstatt und Beilackierungskosten

    Denn ein Sachverständiger kann zwar den genauen Anstoßwinkel der Fahrzeuge ermitteln, nicht aber feststellen, wo auf der Straße die Fahrzeuge gefahren sind und auch nicht welcher Fahrzeugführer nach rechts oder nach links oder geradeaus gelenkt hat, sofern nicht zumindest die Position eines der beteiligten Fahrzeuge auf der Fahrbahn im Unfallzeitpunkt feststeht (KG Berlin, Beschluss vom 22.01.2007, 12 U 207/05, NZV 2007, 520).
  • LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall: Wiederbeschaffungsaufwand,

    Das Gericht hält jedoch entgegen der Auffassung der Klägerin für diese Kosten nur eine Pauschale in Höhe von 50, 00 ? nach § 287 ZPO für angemessen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22.01.2007, AZ.: 12 U 207/05).
  • KG, 27.04.2009 - 12 U 65/09

    Berufungsverfahren: Zurückweisung eines erstinstanzlich zurückgehaltenen

    Daher entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass das Gericht in einem derartigen Fall das Einholen eines Sachverständigengutachtens wegen Ungeeignetheit ablehnen kann (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 2007 - 12 U 207/05 - NZV 2007, 520 = VRS 113, 92 = KGR 2008, 9; vom 22. Februar 2007 - 12 U 134/06 - KGR 2008, 123; vom 13. Oktober 2008 - 12 U 211/07 - ).
  • KG, 13.10.2008 - 12 U 211/07

    Verkehrsunfall: Absehen von der Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens

    10 Das Landgericht hat zu Recht davon abgesehen, ein Unfallrekonstruktionsgutachten einzuholen, da im Streitfall eine Aufklärung über die Richtigkeit der Unfalldarstellung der Beklagten (oder des Klägers) aus dem durch Fotos dokumentierten Schadensbild an den unfallbeteiligten Fahrzeugen nicht möglich ist; so hat das Landgericht auf S. 10 des angefochtenen Urteils zutreffend das Beweismittel als ungeeignet bezeichnet und betont, dass der Sachverständige aus dem Schadensbild hier nicht feststellen kann, welches der beteiligten Fahrzeuge - unzulässigerweise - in den Fahrstreifen des jeweils anderen gewechselt ist (vgl. zu Folgerungen von Fahrzeugschäden auf den Unfallhergang beim Fahrstreifenwechsel auch Senat, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 12 U 207/05 - NZV 2007, 520 = VRS 113, 92 = KGR 2008, 9; Beschluss vom 22. Februar 2007 - 12 U 134/06 - KGR 2008, 123).
  • AG München, 27.06.2011 - 331 C 29216/10

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Höhe der Kostenpauschale des Geschädigten

    (KG, Beschl. v. 22.01.2007 - 12 U 207/05, NZV 2007, 520).
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