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   KG, 22.01.2016 - 3 Ws 654/15 - 141 AR 614/15   

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https://dejure.org/2016,6672
KG, 22.01.2016 - 3 Ws 654/15 - 141 AR 614/15 (https://dejure.org/2016,6672)
KG, Entscheidung vom 22.01.2016 - 3 Ws 654/15 - 141 AR 614/15 (https://dejure.org/2016,6672)
KG, Entscheidung vom 22. Januar 2016 - 3 Ws 654/15 - 141 AR 614/15 (https://dejure.org/2016,6672)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 StPO, § 81 StPO, § 81a StPO
    Unzulässigkeit der Vorführung vor den Sachverständigen im Strafverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der zwangsweisen Vorführung des Beschuldigten zur Begutachtung durch einen psychiatrischen Sachverständigen auf seine Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der zwangsweisen Vorführung des Beschuldigten zur Begutachtung durch einen psychiatrischen Sachverständigen auf seine Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de

    StPO § 80 ; StPO § 81 ; StPO § 81a
    Zulässigkeit der zwangsweisen Vorführung des Beschuldigten zur Begutachtung durch einen psychiatrischen Sachverständigen auf seine Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zwangsweise Vorführung eines Beschuldigten zur Begutachtung durch psychiatrischen Sachverständigen unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 174
  • StV 2017, 569
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Rostock, 02.01.2014 - Ws 388/13

    Strafverfahren: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zwecks

    Auszug aus KG, 22.01.2016 - 3 Ws 654/15
    § 81 Abs. 1 StPO rechtfertigt nur die stationäre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, nicht hingegen die ambulante Beobachtung in den Privaträumen eines Sachverständigen (Bosch in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl. 2016, § 81 Rn. 19; Krause in: Löwe/Rosenberg, § 81 Rn. 15; Rogall in: SK-StPO, 4. Aufl. 2014, § 81 Rn. 19, jeweils m. w. N.) und setzt zudem zwingend voraus, dass der Sachverständige sich zuvor einen persönlichen Eindruck von dem Beschuldigten verschafft hat (KG, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 4 Ws 117/12 -, juris Rn. 8; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Januar 2014 - Ws 388/13 -, juris Rn. 22; OLG Jena, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 1 Ws 180/07 -, juris Rn. 5; Meyer-Goßner/ Schmitt , § 81 Rn. 11, jeweils m. w. N.).

    Allein die Erwartung, der psychologisch geschulte Sachverständige werde in einem vorbereitenden Gespräch erfolgreicher als in der Hauptverhandlung auf den nicht kooperationswilligen Angeklagten einwirken und ihn dazu bewegen können, von seiner Aussagefreiheit keinen Gebrauch mehr zu machen, kann die Maßnahme nicht rechtfertigen (vgl. - zu § 81 StPO - BVerfG, NStZ 2002, 98; KG, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 4 Ws 117/12 -, juris Rn. 12 f.; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Januar 2014 - Ws 388/13 -, juris Rn. 25 f.; Bosch in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, § 81 Rn. 9; Krause in: Löwe/Rosenberg, § 81 Rn. 15).

  • KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12

    Anhörung des Sachverständigen und Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung bei

    Auszug aus KG, 22.01.2016 - 3 Ws 654/15
    § 81 Abs. 1 StPO rechtfertigt nur die stationäre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, nicht hingegen die ambulante Beobachtung in den Privaträumen eines Sachverständigen (Bosch in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl. 2016, § 81 Rn. 19; Krause in: Löwe/Rosenberg, § 81 Rn. 15; Rogall in: SK-StPO, 4. Aufl. 2014, § 81 Rn. 19, jeweils m. w. N.) und setzt zudem zwingend voraus, dass der Sachverständige sich zuvor einen persönlichen Eindruck von dem Beschuldigten verschafft hat (KG, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 4 Ws 117/12 -, juris Rn. 8; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Januar 2014 - Ws 388/13 -, juris Rn. 22; OLG Jena, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 1 Ws 180/07 -, juris Rn. 5; Meyer-Goßner/ Schmitt , § 81 Rn. 11, jeweils m. w. N.).

    Allein die Erwartung, der psychologisch geschulte Sachverständige werde in einem vorbereitenden Gespräch erfolgreicher als in der Hauptverhandlung auf den nicht kooperationswilligen Angeklagten einwirken und ihn dazu bewegen können, von seiner Aussagefreiheit keinen Gebrauch mehr zu machen, kann die Maßnahme nicht rechtfertigen (vgl. - zu § 81 StPO - BVerfG, NStZ 2002, 98; KG, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 4 Ws 117/12 -, juris Rn. 12 f.; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Januar 2014 - Ws 388/13 -, juris Rn. 25 f.; Bosch in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, § 81 Rn. 9; Krause in: Löwe/Rosenberg, § 81 Rn. 15).

  • OLG Jena, 09.05.2007 - 1 Ws 180/07

    Zwangsmaßnahmen

    Auszug aus KG, 22.01.2016 - 3 Ws 654/15
    § 81 Abs. 1 StPO rechtfertigt nur die stationäre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, nicht hingegen die ambulante Beobachtung in den Privaträumen eines Sachverständigen (Bosch in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl. 2016, § 81 Rn. 19; Krause in: Löwe/Rosenberg, § 81 Rn. 15; Rogall in: SK-StPO, 4. Aufl. 2014, § 81 Rn. 19, jeweils m. w. N.) und setzt zudem zwingend voraus, dass der Sachverständige sich zuvor einen persönlichen Eindruck von dem Beschuldigten verschafft hat (KG, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 4 Ws 117/12 -, juris Rn. 8; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Januar 2014 - Ws 388/13 -, juris Rn. 22; OLG Jena, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 1 Ws 180/07 -, juris Rn. 5; Meyer-Goßner/ Schmitt , § 81 Rn. 11, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach StPO § 81 im Fall der Weigerung

    Auszug aus KG, 22.01.2016 - 3 Ws 654/15
    Allein die Erwartung, der psychologisch geschulte Sachverständige werde in einem vorbereitenden Gespräch erfolgreicher als in der Hauptverhandlung auf den nicht kooperationswilligen Angeklagten einwirken und ihn dazu bewegen können, von seiner Aussagefreiheit keinen Gebrauch mehr zu machen, kann die Maßnahme nicht rechtfertigen (vgl. - zu § 81 StPO - BVerfG, NStZ 2002, 98; KG, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 4 Ws 117/12 -, juris Rn. 12 f.; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Januar 2014 - Ws 388/13 -, juris Rn. 25 f.; Bosch in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, § 81 Rn. 9; Krause in: Löwe/Rosenberg, § 81 Rn. 15).
  • VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 1404/17

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zeitpunkt für die Beurteilung

    Eine solche Befugnis käme über den insoweit maßgeblichen § 81a StPO (vgl. etwa KG Berlin, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 3 Ws 654/15 -, juris, Rn. 8) wohl nur zum Zwecke der Strafverfolgung in Betracht (vgl. Senge, Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Auflage 2013, § 81a, Rn. 5).
  • OLG Köln, 06.07.2016 - 2 Ws 405/16

    Anordnung der Unterbringung nach § 81 StPO nur bei Verhältnismäßigkeit der zu

    Es kommt vorliegend nicht maßgeblich darauf an, ob bereits allein die Weigerung des Beschuldigten an einer Mitwirkung bei einer sachverständigen Begutachtung und dem hieraus folgenden fehlenden Erkenntnisgewinn für ein Sicherungsverfahren die fehlende Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung zur Beobachtung zu begründen vermag (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22.01.2016, 3 Ws 654/15, NStZ-RR 2016, 174; OLG Rostock, Beschluss vom 02.01.2014, Ws 388/13, StV 619; OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.01.2006, 1 Ws 1/06, NStZ-RR 2006, 111 (LS); Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O. Rn. 7).
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