Rechtsprechung
   KG, 22.01.2021 - 7 U 1081/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,576
KG, 22.01.2021 - 7 U 1081/20 (https://dejure.org/2021,576)
KG, Entscheidung vom 22.01.2021 - 7 U 1081/20 (https://dejure.org/2021,576)
KG, Entscheidung vom 22. Januar 2021 - 7 U 1081/20 (https://dejure.org/2021,576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Berufung von Herrn Kalbitz im Rechtsstreit um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft in der AfD erfolglos

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Schriftliche Urteilsgründe der Berufungsentscheidung im Verfahren des zweiten Eilantrages von Herrn Kalbitz gegen die AfD liegen jetzt vor

  • lto.de (Kurzinformation)

    AfD-Parteirauswurf: Kalbitz scheitert mit Antrag

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kalbitz - Rechtsstreit um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft in der AfD erfolglos

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Berlin, 21.08.2020 - 43 O 223/20

    Erneuter Eilantrag von Herrn Kalbitz im Streit um das Fortbestehen seiner

    Auszug aus KG, 22.01.2021 - 7 U 1081/20
    Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das am 21. August 2020 verkündete Urteil der Zivilkammer 43 des Landgerichts Berlin - 43 O 223/20 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Die gemäß §§ 511 ff ZPO in sämtlichen Aspekten zulässige Berufung des Verfügungsklägers erweist sich als unbegründet, weil die angefochtene Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 21. August 2020 - 43 O 223/20 - (BeckRS 2020, 2169) im Ergebnis weder auf einer Rechtsverletzung im Sinne des § 546 ZPO beruht noch nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen (§ 513 Abs. 1 ZPO).

  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus KG, 22.01.2021 - 7 U 1081/20
    Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Bejahung der Ursächlichkeit der arglistigen Täuschung für die Aufnahme des Verfügungsklägers in die Partei jedenfalls nicht als missbräuchlich oder evident falsch dar, zumal in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht derjenige, der die Aufklärungspflicht verletzt hat, unter Umständen beweisen muss, dass die Erklärung auch bei gehöriger Aufklärung abgegeben worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1973 - VII ZR 12/73, NJW 1973, 1688; Palandt/Ellenberger, BGB, 80. Aufl. 2021, § 123 Rn. 30).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2014 - 5 SaGa 13/13

    Einstweilige Verfügung gegen Versetzung - Dringlichkeit

    Auszug aus KG, 22.01.2021 - 7 U 1081/20
    Ein derartiges, dem äußeren Anschein nach nachlässiges Verhalten des Verfügungsklägers in der nach seinen eigenen Angaben für ihn bis heute eilbedürftigen Angelegenheit ist danach zumindest geeignet, im einstweiligen Verfügungsverfahren die zum Regelungsgrund gehörende Dringlichkeit der Sache zu widerlegen (vgl. allgemein dazu OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010 - 5 U 38/10, BeckRS 2010, 29048; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13, BeckRS 2014, 68610; unter dem Aspekt einer zu erwartenden zügigen Hauptsacheentscheidung s. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 19 W 22/20, SpuRt 2020, 196 [198]).
  • BGH, 14.03.1994 - II ZR 99/93

    Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die Ordnung einer politischen Partei

    Auszug aus KG, 22.01.2021 - 7 U 1081/20
    Nach allgemeiner Auffassung prüfen die staatlichen Gerichte daher (nur), ob die durch ein Parteischiedsgericht verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Parteisatzung findet, das satzungsgemäß vorgeschriebene Verfahren beachtet wurde, sonst kein Gesetzes- oder Satzungsverstoß vorgekommen und die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist und ob zudem die der Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen ordnungsgemäß festgestellt worden sind (vgl. erneut BVerfG, a.a.O., unter Hinweis auf BGHZ 87, 337, 343 und BGH, NJW 1994, 2610).
  • OLG München, 09.01.2020 - 29 W 1380/19

    Aussetzung des Schadensersatzprozesses im Hinblick auf Verfahren vor dem EuG -

    Auszug aus KG, 22.01.2021 - 7 U 1081/20
    Die gemäß §§ 511 ff ZPO in sämtlichen Aspekten zulässige Berufung des Verfügungsklägers erweist sich als unbegründet, weil die angefochtene Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 21. August 2020 - 43 O 223/20 - (BeckRS 2020, 2169) im Ergebnis weder auf einer Rechtsverletzung im Sinne des § 546 ZPO beruht noch nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen (§ 513 Abs. 1 ZPO).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 19 W 22/20

    Vorzeitiger Abbruch der Spielzeit der Tischtennisliga nicht rechtswidrig

    Auszug aus KG, 22.01.2021 - 7 U 1081/20
    Ein derartiges, dem äußeren Anschein nach nachlässiges Verhalten des Verfügungsklägers in der nach seinen eigenen Angaben für ihn bis heute eilbedürftigen Angelegenheit ist danach zumindest geeignet, im einstweiligen Verfügungsverfahren die zum Regelungsgrund gehörende Dringlichkeit der Sache zu widerlegen (vgl. allgemein dazu OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010 - 5 U 38/10, BeckRS 2010, 29048; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13, BeckRS 2014, 68610; unter dem Aspekt einer zu erwartenden zügigen Hauptsacheentscheidung s. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 19 W 22/20, SpuRt 2020, 196 [198]).
  • LG Berlin, 19.06.2020 - 63 O 50/20

    Eilantrag eines Politikers im Streit um das Fortbestehen seiner

    Auszug aus KG, 22.01.2021 - 7 U 1081/20
    Soweit hierzu in einem vorausgegangenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit dem formell rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Berlin vom 19. Juni 2020 - 63 O 50/20 - (Anlage AS 13) eine Entscheidung vorliegt, die die aufgeworfene Frage zu Lasten der Verfügungsbeklagten verneint, hält der Senat die zur Entscheidungsbegründung angeführten, auf die Vorschrift des § 10 Abs. 5 Parteiengesetz und mithin auf eine Entscheidungsunzuständigkeit des Bundesvorstandes abstellenden Argumente ohne weiteres für gewichtig und in einer Weise für überzeugend, die es schwer macht, sie ebenso überzeugend zu widerlegen.
  • BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82

    Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen

    Auszug aus KG, 22.01.2021 - 7 U 1081/20
    Nach allgemeiner Auffassung prüfen die staatlichen Gerichte daher (nur), ob die durch ein Parteischiedsgericht verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Parteisatzung findet, das satzungsgemäß vorgeschriebene Verfahren beachtet wurde, sonst kein Gesetzes- oder Satzungsverstoß vorgekommen und die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist und ob zudem die der Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen ordnungsgemäß festgestellt worden sind (vgl. erneut BVerfG, a.a.O., unter Hinweis auf BGHZ 87, 337, 343 und BGH, NJW 1994, 2610).
  • OLG Hamm, 06.09.2010 - 5 U 38/10

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung bei zögerlichem Verhalten des

    Auszug aus KG, 22.01.2021 - 7 U 1081/20
    Ein derartiges, dem äußeren Anschein nach nachlässiges Verhalten des Verfügungsklägers in der nach seinen eigenen Angaben für ihn bis heute eilbedürftigen Angelegenheit ist danach zumindest geeignet, im einstweiligen Verfügungsverfahren die zum Regelungsgrund gehörende Dringlichkeit der Sache zu widerlegen (vgl. allgemein dazu OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010 - 5 U 38/10, BeckRS 2010, 29048; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13, BeckRS 2014, 68610; unter dem Aspekt einer zu erwartenden zügigen Hauptsacheentscheidung s. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 19 W 22/20, SpuRt 2020, 196 [198]).
  • BGH, 29.06.1987 - II ZR 295/86

    Erwerb der Mitgliedschaft in einer politischen Partei; Aufnahmezwang bei

    Auszug aus KG, 22.01.2021 - 7 U 1081/20
    Die Partei kann nach freiem Ermessen generelle Aufnahmebedingungen festlegen und entscheidet auch im Einzelfall frei über die Aufnahme neuer Mitglieder (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1987 - II ZR 295/86, BGHZ 101, 193 [201 ff.]; Klein in Maunz/Dürig, GG, Stand 2012, Art. 21 Rn. 269; Morlok, Parteiengesetz, 2. Auflage 2013, § 10 Rn. 2 Towfigh/Ulrich, a.a.O., Art. 21 Rn. 456).
  • BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 121/14

    Aufhebung eines Parteiausschlusses unter Verkennung der insofern eingeschränkten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht