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   KG, 22.03.2005 - 1 W 263/04   

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https://dejure.org/2005,5934
KG, 22.03.2005 - 1 W 263/04 (https://dejure.org/2005,5934)
KG, Entscheidung vom 22.03.2005 - 1 W 263/04 (https://dejure.org/2005,5934)
KG, Entscheidung vom 22. März 2005 - 1 W 263/04 (https://dejure.org/2005,5934)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines Vereinsmitglieds zur Einlegung einer weiteren Beschwerde wegen Mängel des Zustimmungsbeschlusses bei Versäumung der Einlegefrist; Ausschluss des Beschwerderechts eines Mitglieds einer juristischen Person in Registersachen der juristischen Person; Zulässigkeit ...

  • Judicialis

    FGG § 20 Abs. 1; ; UmwG § 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20 Abs. 1; UmwG § 14 Abs. 1
    Kein Recht eines Vereinsmitglieds zur Einlegung der weiteren Beschwerde im Registerverfahren wegen Mängeln des Zustimmungsbeschlusses nach § 13 UmwG bei Versäumnis der Frist nach § 14 Abs. 1 UmwG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verschmelzung zweier Vereine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 175
  • DB 2005, 940
  • Rpfleger 2005, 441
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 24.05.1988 - BReg. 3 Z 53/88

    Ausschluß; Verein; Rechtsmittel; Suspensiveffekt; Unwirksamkeit; Gericht;

    Auszug aus KG, 22.03.2005 - 1 W 263/04
    Eine Ausnahme wird allerdings dann gemacht, wenn eine Beeinträchtigung von Individualrechten in Frage steht, die hier in dem Untergang der Mitgliedschaft der Beteiligten zu 3) an dem Beteiligten zu 2) zu sehen wäre, und das Mitglied die zur Beseitigung des Beschlusses möglichen und notwendigen Schritte wie eine nach der Satzung vorgesehene vereinsinterne Überprüfung oder eine Klage vor dem Zivilgericht ergriffen hat (vgl. KGJ 37 A 152, A 154; OLG Zweibrücken WM 1988, 1826, 1827) oder noch ergreifen könnte (vgl. BayObLGZ 1988, 170).
  • OLG Hamburg, 23.01.1990 - 11 W 92/89

    Aufsichtsratsmitglied; Gerichtliche Abberufung; Wichtiger Grund;

    Auszug aus KG, 22.03.2005 - 1 W 263/04
    c) Ein Beschwerderecht des Mitglieds einer juristischen Person ist in Registersachen der juristischen Person aber grundsätzlich zu verneinen, soweit die Rechte des Mitglieds von diesem in den Angelegenheiten der juristischen Person durch Antragstellung und Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung auszuüben sind (vgl. KGJ 37 A 152, A 153; KG RJA 8, 199, 200; Senat, OLGZ 1965, 320, 321; OLGZ 1967, 97 = NJW 1967, 933, 934; OLG Hamm OLGZ 1971, 226, 227; OLG Zweibrücken WM 1988, 1826, 1827; NJW-RR 1990, 673, 674).
  • KG, 16.12.2021 - 22 W 57/21

    Lehnt das Registergericht die Löschung von Vorstandsmitgliedern wegen angeblichen

    Eine Rechtsbeeinträchtigung ist aber dann angenommen worden, wenn das Vereinsmitglied die Löschung eines Beschlusses der Mitgliederversammlung des Vereins begehrt, gegen welchen er wegen Verstoßes gegen das Gesetz oder die Satzung Widerspruch erhoben hat oder den er auch im Klagewege durch Anfechtungs- oder Feststellungsklage angreifen könnte (vgl. bereits KG, Beschluss vom 21. November 1966 - 1 W 2437/66 -, NJW 1967, 933, 934, beck-online; KG, Beschluss vom 22. März 2005 - 1 W 263/04 -, juris, Rn. 7; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 3 W 272/01 -, juris, Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2017 - 20 W 159/17

    Keine Erledigung der Hauptsache durch Gebrauchmachen von Ermächtigung

    Dazu ist in der Rechtsprechung (zu § 122 AktG) anerkannt, dass bei der Annahme von Rechtsmissbrauch grundsätzlich Zurückhaltung geboten ist und strenge Anforderungen an dessen Vorliegen im Einzelfall zu stellen sind (KG FGPrax 2012, 28 [KG Berlin 25.08.2011 - 25 W 63/11] ; NZG 2003, 441 [KG Berlin 03.12.2002 - 1 W 363/02] ; OLG Karlsruhe ZIP 2015, 125; Senat FGPrax 2005, 176 [KG Berlin 22.03.2005 - 1 W 263/04] , je zitiert nach juris), um den Zweck des Minderheitenschutzes - um den es auch hier geht - nicht zu gefährden (vgl. für das SchVG auch Schmidtbleicher, a.a.O., § 9 Rz. 25).
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