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   KG, 22.03.2010 - 4 Ws 6/10, 4 Ws 6/10 - 1 AR 48   

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https://dejure.org/2010,8210
KG, 22.03.2010 - 4 Ws 6/10, 4 Ws 6/10 - 1 AR 48 (https://dejure.org/2010,8210)
KG, Entscheidung vom 22.03.2010 - 4 Ws 6/10, 4 Ws 6/10 - 1 AR 48 (https://dejure.org/2010,8210)
KG, Entscheidung vom 22. März 2010 - 4 Ws 6/10, 4 Ws 6/10 - 1 AR 48 (https://dejure.org/2010,8210)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Anschlusserklärung eines minderjährigen Verletzten bei Vertretung des Minderjährigen durch den Personenberechtigten bei dieser Prozesserklärung oder dessen Zustimmung zur Erklärung des Minderjährigen; Entstehen eines Wertungswiderspruchs zum materiellen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 396
    Zulässigkeit des Anschlusses eines minderjährigen Verletzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 22
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 07.02.2006 - 4 Ws 48/06

    Strafprozessrecht: Beschwerde des Beschuldigten gegen die Beiordnung eines

    Auszug aus KG, 22.03.2010 - 4 Ws 6/10
    Die Bestellung eines Beistandes nach § 397a Abs. 1 StPO beeinträchtigt die Rechte und schutzwürdigen Interessen des Angeklagten nicht unmittelbar (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 4 Ws 48/06 - m.w.N.; juris).
  • BGH, 07.06.1989 - 3 StR 49/89

    Zulässigkeit der Revision einer Nebenklägerin

    Auszug aus KG, 22.03.2010 - 4 Ws 6/10
    Der Senat hält im Ergebnis daran fest, dass die Anschlusserklärung des Nebenklageberechtigten als Prozesserklärung nur wirksam ist, wenn dieser entweder prozessfähig ist oder der Personensorgeberechtigte ihn bei der Anschlusserklärung vertritt bzw. seine Erklärung genehmigt (vgl. BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 3; RGSt 37, 63; OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. März 1999 - 4 Ws 57/99, 4 Ws 58/99 - [bei juris]; BayObLG JR 1957, 149; BayObLG …
  • KG, 13.05.2009 - 1 Ws 37/09

    Kosten der Nebenklage: Kosten des anwaltlichen Beistandes für den minderjährigen

    Auszug aus KG, 22.03.2010 - 4 Ws 6/10
    1 St 255/55">NJW 1956, 681; OLG Hamm VRS 13, 213; KG, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 1 Ws 37/09 - [bei juris]; Senat, Beschluss vom 23. März 2009 - 4 Ws 26/09 - LG Kassel NJW 1960, 62; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl., vor § 395 Rdn. 7; Hilger in LR, StPO 26. Aufl., § 395 Rdn. 28; Senge in KK, StPO 6. Aufl., vor § 395 Rdn. 2; Velten in SK, StPO 28. Aufbaulieferung, § 395 Rdn. 6).
  • BGH, 25.01.1994 - 1 StR 770/93

    Strafantrag des Minderjährigen - Wirksamkeit - Volljährigkeit innerhalb der

    Auszug aus KG, 22.03.2010 - 4 Ws 6/10
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der von einem nicht Antragsberechtigten gestellte und daher unwirksame Strafantrag wirksam werden kann, wenn der Antragsberechtigte innerhalb der Antragsfrist diesen Antrag billigt, mag auch die Billigungserklärung für sich genommen nicht den Formerfordernissen des § 158 Abs. 2 StPO genügen (vgl. BGH NJW 1994, 1165 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 06.04.2005 - 3 Ws 281/05

    Strafverfahren: Ladung eines minderjährigen Zeugen

    Auszug aus KG, 22.03.2010 - 4 Ws 6/10
    So können etwa Zeugen, die mindestens 14 Jahre alt sind, unmittelbar geladen werden, während kindliche Zeugen über ihre Erziehungsberechtigten zu laden sind (vgl. OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2005, 268 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 31.03.1999 - 4 Ws 57/99
    Auszug aus KG, 22.03.2010 - 4 Ws 6/10
    Der Senat hält im Ergebnis daran fest, dass die Anschlusserklärung des Nebenklageberechtigten als Prozesserklärung nur wirksam ist, wenn dieser entweder prozessfähig ist oder der Personensorgeberechtigte ihn bei der Anschlusserklärung vertritt bzw. seine Erklärung genehmigt (vgl. BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 3; RGSt 37, 63; OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. März 1999 - 4 Ws 57/99, 4 Ws 58/99 - [bei juris]; BayObLG JR 1957, 149; BayObLG …
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 2 Ws 528/99
    Auszug aus KG, 22.03.2010 - 4 Ws 6/10
    Die Beschwerde gegen die Beistandsbestellung für den Nebenkläger Ö. gemäß § 397a Abs. 1 StPO ist gemäß § 304 StPO statthaft (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2000, 285).
  • RG, 26.01.1904 - 51/04

    Kann ein Minderjähriger, der einen gesetzlichen Vertreter hat, seine Berechtigung

    Auszug aus KG, 22.03.2010 - 4 Ws 6/10
    Der Senat hält im Ergebnis daran fest, dass die Anschlusserklärung des Nebenklageberechtigten als Prozesserklärung nur wirksam ist, wenn dieser entweder prozessfähig ist oder der Personensorgeberechtigte ihn bei der Anschlusserklärung vertritt bzw. seine Erklärung genehmigt (vgl. BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 3; RGSt 37, 63; OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. März 1999 - 4 Ws 57/99, 4 Ws 58/99 - [bei juris]; BayObLG JR 1957, 149; BayObLG …
  • BGH, 10.10.2016 - 4 StR 100/16

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und/oder Schutzbefohlenen:

    Eine Auslagenentscheidung zugunsten des Nebenklägers kommt nicht in Betracht, da die Anschlusserklärung des minderjährigen Nebenklägers wegen dessen Prozessunfähigkeit unwirksam ist (vgl. KG, NStZ-RR 2011, 22 ff. mwN; Senge in KKStPO, 7. Aufl., vor § 395 Rn. 2).
  • OLG Hamburg, 17.12.2012 - 2 Ws 175/12

    Nebenklage: Bestellung desselben Rechtsbeistands für mehrere Nebenkläger;

    Die Anschlusserklärung eines minderjährigen Verletzten nach § 396 StPO ist indes nur wirksam, wenn der Personensorgeberechtigte ihn bei dieser Prozesserklärung vertritt oder - was vorliegend nicht einschlägig ist - der Erklärung des Minderjährigen zustimmt (vgl. hierzu KG, NStZ-RR 2011, 22, m.w.N.; Meyer-Goßner, a.a.O., vor § 395 Rdn. 7).
  • LG Freiburg, 17.08.2012 - 3 Qs 44/12

    Anschluss als Nebenkläger: Erforderliche besondere Gründe des durch

    Im Falle einer Verurteilung träfe die Angeklagten zudem eine zusätzliche Kostenlast (vgl. KG StraFo 2010, 294 f.).
  • BGH, 26.01.2022 - 3 StR 465/21

    Wirksame Revision der minderjährigen Nebenklägerin

    Da sie noch minderjährig war, bedurfte es hierzu zwar der Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1989 - 3 StR 49/89, BGHR StPO § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 3; vom 10. Oktober 2016 - 4 StR 100/16, NStZ-RR 2016, 377; KG, Beschlüsse vom 22. März 2010 - 4 Ws 6/10, NStZ-RR 2011, 22, 23 ff.; vom 12. März 2012 - 4 Ws 17/12, juris; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 2 Ws 175/12, NStZ-RR 2013, 153; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., Vor § 395 Rn. 7).
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