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   KG, 22.03.2012 - 8 U 64/11   

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https://dejure.org/2012,12117
KG, 22.03.2012 - 8 U 64/11 (https://dejure.org/2012,12117)
KG, Entscheidung vom 22.03.2012 - 8 U 64/11 (https://dejure.org/2012,12117)
KG, Entscheidung vom 22. März 2012 - 8 U 64/11 (https://dejure.org/2012,12117)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer gerichtlichen Entscheidung auf der Grundlage der in einem Schriftsatz nach Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgten Klageänderung; Erfüllung des Verkaufs eines Erbanteils vor der Erbauseinandersetzung durch Übertragung des Erbanteils nach § 2033 Abs. 1 ...

  • mietrechtsiegen.de

    Mietnebenkostenvorauszahlungsklage - Abrechnungsreife im Prozessverlauf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnungsreife während des Rechtstreits: Vorausklage erledigt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnungsreife während des Rechtsstreits: Erledigung der Vorauszahlungsklage? (IMR 2013, 1139)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 22/07

    Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter

    Auszug aus KG, 22.03.2012 - 8 U 64/11
    Die Abrechnungsfrist beträgt, sofern - wie hier in Bezug auf die Betriebskosten - im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, auch bei Gewerbemietverhältnissen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (BGHZ 184, 117 = NJW 2010, 1065, 1068 Tz 38 f.).

    Insbesondere würde aus dem Zugang der Abrechnungen nach Ablauf der Abrechnungsfristen kein Ausschluss der Nachforderung folgen, da die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 S. 3 BGB auf Gewerbemietverhältnisse nicht entsprechend anzuwenden ist (BGHZ 184, 117 = NJW 2010, 1065, 1066 Tz 18; 2011.445, 446 Tz 12 f.).

  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

    Auszug aus KG, 22.03.2012 - 8 U 64/11
    Für den Betriebskostenbetrag 2008 von 336, 99 EUR haben die Kläger unter dem 05.11.2009 eine Zahlungsfrist bis 10.12.2009 gesetzt, für die Heizkostennachforderung für 2008/09 von 612, 28 EUR unter dem 26.11.2009 eine solche bis 28.12.2009, und damit eine Mahnung i.S. von § 286 Abs. 1 BGB ausgesprochen, die auch mit einer fälligkeitsbegründenden Rechnungsstellung verbunden werden kann (s. BGH NJW 2006, 3271 Tz 10).
  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 2 Z 120/86

    Auflassung durch eine Erbengemeinschaft

    Auszug aus KG, 22.03.2012 - 8 U 64/11
    Die Anteilsübertragung führt zu einer Gesamtrechtsnachfolge (Weidlich, a.a.O.; BayObLG NJW-RR 1987, 398; OLG Zweibrücken MittBayNot 1975, 177).
  • BGH, 27.11.2002 - VIII ZR 108/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus KG, 22.03.2012 - 8 U 64/11
    Gegen sie bestehen insbesondere dann keine Bedenken, wenn - wie hier - die offenen Vorauszahlungsbeträge gesondert eingeklagt werden (vgl. BGH NJW-RR 2003, 442; zur formellen Wirksamkeit einer solchen Abrechnung s.a. BGH NJW 2009, 3575).
  • BGH, 22.01.2003 - VIII ZR 244/02

    Zumutbarkeit und Eignung eines Mieters

    Auszug aus KG, 22.03.2012 - 8 U 64/11
    Sofern bei der gebotenen sachlichen Prüfung der Abrechnung sich bei Ansatz der Soll-Vorauszahlung ein Saldo zugunsten des Mieters ergäbe, hat der Vermieter die Vorauszahlungsklage insoweit für erledigt zu erklären (vgl. BGH NJW 2003, 1246, 1247/48; Langenberg in: Schmidt/Futterer, Mietrecht, 9. Aufl., § 556 Rn 455).
  • BGH, 03.12.2003 - VIII ZR 168/03

    Abrechnung der Betriebskosten bei Veräußerung des Mietobjekts

    Auszug aus KG, 22.03.2012 - 8 U 64/11
    Die Gesamtrechtsnachfolge bewirkt, dass - anders als nach § 566 BGB - nicht nur die nach dem Zeitpunkt des Erwerbs fällig werdenden Forderungen (mit Ausnahme von Nebenkostenforderungen aus abgeschlossenen Abrechnungsperioden, s. BGH NJW 2004, 851) dem Kläger zu 2. als Erwerber zustehen, sondern die aus beiden Klägern bestehende Erbengemeinschaft für sämtliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis aktiv legitimiert ist, sofern nur der Erbanteilsübergang im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung festzustellen ist.
  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 67/02

    Rechtsfolgen des Erwerbs eines an die Gesellschaft vermieteten Grundstücks durch

    Auszug aus KG, 22.03.2012 - 8 U 64/11
    Sie betrifft den Fall des (singulären) Eigentumsübergangs am Mietobjekt und begründet kraft Gesetzes ein neues Mietverhältnis zwischen dem Erwerber und dem Mieter (vgl. BGH NJW 2006, 1800, 1801 Tz 14).
  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07

    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des

    Auszug aus KG, 22.03.2012 - 8 U 64/11
    Er setzt ein Tätigwerden des Rechtsanwalts nach Eintritt des Zahlungsverzugs voraus; die Kosten einer verzugsbegründenden Mahnung nicht nicht zu ersetzen (vgl. BGH NJW 2008, 50 Tz 6; Grüneberg in: Palandt, a.a.O., vor § 249 Rn 56; § 286 Rn 44 f.).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07

    Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer

    Auszug aus KG, 22.03.2012 - 8 U 64/11
    Dem Vermieter ist gemäß § 139 ZPO Gelegenheit hierzu zu geben (vgl. BGH NJW 2009, 283, 285 Tz 34).
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09

    Wohnraummiete: Geschuldete "Marktmiete" nach Wegfall einer Preisbindung;

    Auszug aus KG, 22.03.2012 - 8 U 64/11
    Die Klage kann ohne weiteres nach § 264 Nr. 3 ZPO umgestellt werden (s. BGH NJW 2011, 145, 146 Tz 22).
  • BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 271/10

    Wohnraummiete: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen nach Ablauf der

  • BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 280/07

    Übergang der Rechtstellung des Vermieters bei gesetzlichem Eigentumsübergang

  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 346/08

    Abrechnung der Kosten einer Sachversicherung und Haftpflichtversicherung in einer

  • KG, 17.09.2012 - 8 U 87/11

    Anspruch des Mieters auf Mietminderung wegen einer begrenzten Gefahrenstelle im

    Die Abrechnungsreife, die vorliegend zum 31.12.2010 eingetreten ist, ist von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2011, 2350, 2351 Tz 19) und führt dazu, dass der Vorschussbetrag nur weiter verfolgt werden kann, wenn die Betriebskostenabrechnung bei Ansatz der fiktiven Soll-Vorauszahlungen nicht zu einem Guthaben des Mieters führt (vgl. Senat, Urt. v. 22.03.2012, 8 U 64/11, bei [...] Tz 21).
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